Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2017 - 5 StR 601/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Fehlende Mitteilungen zum Vollstreckungsstand von möglicherweise gesamtstrafenfähigen Geldstrafen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Notwendige Feststellung des Vollstreckungsstandes wegen möglicher Beschwer durch Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StGB, § 354 Abs 1b StPO, § 460 StPO, § 462 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Notwendige Feststellung des Vollstreckungsstandes wegen möglicher Beschwer durch Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 354 Abs. 1b StPO, §§ 460, 462 StPO, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Aufhebung des Strafausspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Revision als unbegründet; Aufhebung des Strafausspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.06.2016 - (522 Ks) 234 Js 178/14
- BGH, 24.01.2017 - 5 StR 601/16
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.01.2014 - 3 StR 337/13
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Erörterungen zum Vollstreckungsstand …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 5 StR 601/16
Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise zu treffende Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Tatgericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13).
- OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17
Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft: Bestimmung eines anderen zur …
Die Bestimmung einer anderen Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung bezüglich einer Ordnungswidrigkeit ist - ohne Hinzutreten weiterer, eine Tatherrschaft begründender Umstände - mangels teilnahmefähiger Haupttat als straflose Anstiftung und nicht als falsche Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren (im Anschluss an LG Heilbronn, Beschluss vom 9. März 2017, 8 KLs 24 Js 28058/15 , StraFo 2017, 118 ; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Juli 2015, 2 Ss 94/15 , ZfSch 2016, 47 ). - BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …
Denn ein Härteausgleich ist nicht veranlasst, wenn die Geldstrafe durch Zahlung vollstreckt (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21, Rn. 11 mwN; Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, Rn. 2 mwN;… vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23, Rn. 3) und die Bewährungsstrafe erlassen (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1996 - 2 StR 146/96, Rn. 4; vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04, NStZ-RR 2004, 330) ist. - BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19
Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares …
Dies würde den Angeklagten - anders als im Fall einer Nichtzahlung der Geldstrafe die unterbliebene oder im Fall ihrer Bezahlung die nicht mehr mögliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - benachteiligen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, StraFo 2017, 118).
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung: …
Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2; vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251). - BGH, 24.08.2023 - 2 StR 173/23
Härteausgleich durch die unterlassene Gesamtstrafenbildung
Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise zu treffende Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Tatgericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16). - BGH, 18.07.2023 - 5 StR 118/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise zu treffende Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Tatgericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16). - BGH, 23.07.2020 - 3 StR 224/20
Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an die minderjährige …
Da eine etwaige Vollstreckung der Geldstrafe durch den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafe nicht auszuschließen ist, kann der Angeklagte zumindest angesichts eines insofern nicht in den Blick genommenen Härteausgleichs beschwert sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, StraFo 2017, 118; Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436). - BGH, 15.11.2021 - 6 StR 489/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung …
Die neu zu treffende Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil insbesondere mit Blick auf die mitgeteilten wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten eine etwaige Vollstreckung einer der Geldstrafen aus den früheren Verurteilungen durch den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafe nicht auszuschließen ist und die daher möglicherweise zu treffende Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Tatgericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, StraFo 2017, 118; vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13). - BGH, 21.01.2025 - 1 StR 558/24
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (erforderliche …
Dem schließt sich der Senat an (…vgl. zur Zurückverweisung im Erkenntnisverfahren an das Tatgericht BGH, Beschlüsse vom 15. November 2021 - 6 StR 489/21 Rn. 5 und vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16 Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (unterlassene Zubilligung eines Härteausgleichs …
Hierzu hätte indessen im Hinblick darauf Anlass bestanden, dass der Angeklagte in Fällen, in denen die Einbeziehungsfähigkeit einer unbedingten Freiheitsstrafe wegen deren Verbüßung wegfällt, regelmäßig - wie auch hier - beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, StraFo 2017, 118). - OLG Schleswig, 16.02.2020 - 1 OLG 4 Ss 18/20
Eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung darf nicht deshalb unterbleiben, weil in …
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