Rechtsprechung
| BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 212 StGB
Versuch; Totschlag; unmittelbares Ansetzen; Koinzidenz des Vorsatzes; unbeachtlicher Irrtum über den Kausalverlauf (Wesentlichkeit; Feststellung der Gleichwertigkeit durch das Revisionsgericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StGB § 22; ; StGB § 64; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StGB § 227 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Totschlag - Körperverletzung mit Todesfolge - Versuch - Tateinheit - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Sachrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 16 Abs. 1 § 211 Abs. 1
Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 475
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135;… BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178).Danach gilt insbesondere folgendes: Bewirkt der Täter, der nach seiner Vorstellung vom Tatablauf den Taterfolg erst durch eine spätere Handlung herbeiführen will, diesen bereits durch eine frühere Handlung, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Taterfolges dann in Betracht, wenn er bereits vor der Handlung, die den Taterfolg verursacht, die Schwelle zum Versuch überschritten hat oder sie zumindest mit dieser Handlung überschreitet (…BGH GA 1955, 123, 124; BGH NJW 2002, 1057; RG DStR 1939, 177, 178).
- BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60
Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135;… BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178). - BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54
Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135;… BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178).
- RG, 23.06.1933 - I 677/33
Liegt vollendeter Mord vor, wenn der Täter die von ihm mit Tötungsvorsatz …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135;… BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178). - BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69
Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens …
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135;… BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178). - BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00
Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01
Beim Angeklagten W wird der neue Tatrichter zur Frage einer Maßregel nach § 64 StGB auf BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7 Bedacht zu nehmen haben.
- BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15
Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …
In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, dass eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf im Rahmen der Prüfung des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGH, Urteile vom 21. April 1955 - 4 StB 552/54, BGHSt 7, 325, 329, vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135 und vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, NStZ 2002, 475, 476;… Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34, Fischer, StGB, 63. Aufl., § 16 Rn. 7). - BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20
Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben
Eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf ist für die rechtliche Bewertung regelmäßig dann unbeachtlich, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.‚ vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Urteile vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, NStZ 2002, 475, 476;… vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 146 Rn. 22 mwN). - BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20
Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka …
Unwesentlich sind vielmehr Abweichungen, die sich in den Grenzen allgemeiner Lebenserfahrung, das heißt im Rahmen adäquater Kausalität, halten (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 3 StR 843/53, GA 1955, 123, 125; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 3;… vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 12). - OLG Hamburg, 24.03.2022 - 3 St 2/21
Begehung von Kriegsverbrechen durch Eingliederung von Kindersoldaten durch …
Liegt die Abweichung vom Kausalverlauf aber - wie hier - darin, dass der Erfolg bereits durch eine frühere Handlung verwirklicht wird, so ist eine Zurechnung als Vorsatztat nur dann möglich, wenn schon die frühere Handlung vom Vorsatz der Erfolgsherbeiführung getragen war; das setzt voraus, dass sich die frühere Handlung schon als Überschreitung der Schwelle zum Versuch darstellt (BGH NStZ 2002, 475; 2009, 266 f.).
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