Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 32 StGB
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil; lückenhafte Beweiswürdigung zur Notwehr - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 212 StGB, § 32 StGB, § 261 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32 ; StPO § 261
Beweiswürdigung des Gerichts zum gegenwärtigen und andauernden Angriff des Geschädigten auf den Angeklagten; Einordnung der Messerstiche als erforderliche Nothilfehandlung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bremen, 10.07.2023 - 22 Ks 5/23
- LG Bremen, 10.07.2023 - 271 Js 74118/22
- BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Schon angesichts der einseitigen Verteilung der Anteile am aktiven Geschehen hätte sich eine Erörterung zu der Frage aufgedrängt, ob das letzte Vorgehen des Geschädigten gegen P. alternativ der bloßen Abwehr der zwischenzeitlich durch die Angeklagten gemeinsam geübten Gewalt gedient haben könnte, an der sich auch P. bis zuletzt direkt beteiligt hatte (vgl. zur Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung in Fällen, in denen - obwohl der Sachverhalt dazu drängt - eine naheliegende Möglichkeit des Tathergangs außer Betracht gelassen wird BGH, Beschluss vom 21. Juni 1982 - 4 StR 299/82; Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35; vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 129 mwN;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 337 Rn. 29). - BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
Vorliegen eines Verteidigungswillen - Notwehr bei einverständlicher Prügelei
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Dass dem Geschädigten seitens der Angeklagten der Wille zur Beendigung signalisiert worden wäre, so dass sein weiteres Vorgehen allein als Fortführung seiner ursprünglichen Angriffsabsicht oder zumindest als nicht von einem Verteidigungswillen getragener Erwiderungsversuch (vgl. zur Abgrenzung zur einverständlichen Schlägerei BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 106/90, NJW 1990, 2263) interpretierbar wäre, wurde jedenfalls nicht festgestellt. - BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des …
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich deshalb darauf, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 mwN; vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22).
- BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten …
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagten potentiell belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23). - BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21
Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität; …
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagten potentiell belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23). - BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23
Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfung; Lückenhaftigkeit; Zweifel; …
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Schon angesichts der einseitigen Verteilung der Anteile am aktiven Geschehen hätte sich eine Erörterung zu der Frage aufgedrängt, ob das letzte Vorgehen des Geschädigten gegen P. alternativ der bloßen Abwehr der zwischenzeitlich durch die Angeklagten gemeinsam geübten Gewalt gedient haben könnte, an der sich auch P. bis zuletzt direkt beteiligt hatte (vgl. zur Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung in Fällen, in denen - obwohl der Sachverhalt dazu drängt - eine naheliegende Möglichkeit des Tathergangs außer Betracht gelassen wird BGH, Beschluss vom 21. Juni 1982 - 4 StR 299/82; Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35; vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 129 mwN;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 337 Rn. 29). - BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22
Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft; …
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich deshalb darauf, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21 mwN; vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22). - BGH, 21.06.1982 - 4 StR 299/82
Vorliegen von Vorsatz bzgl. der Unechtheit eines Wertgegenstandes im Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 06.06.2024 - 5 StR 624/23
Schon angesichts der einseitigen Verteilung der Anteile am aktiven Geschehen hätte sich eine Erörterung zu der Frage aufgedrängt, ob das letzte Vorgehen des Geschädigten gegen P. alternativ der bloßen Abwehr der zwischenzeitlich durch die Angeklagten gemeinsam geübten Gewalt gedient haben könnte, an der sich auch P. bis zuletzt direkt beteiligt hatte (vgl. zur Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung in Fällen, in denen - obwohl der Sachverhalt dazu drängt - eine naheliegende Möglichkeit des Tathergangs außer Betracht gelassen wird BGH, Beschluss vom 21. Juni 1982 - 4 StR 299/82; Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35; vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 129 mwN;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 337 Rn. 29).
- BGH, 01.08.2024 - 5 StR 76/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zugriffsmöglichkeit zu …
Das Landgericht ist jedenfalls von einem zu engen rechtlichen Verständnis des Tatbestands des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgegangen und hat deshalb versäumt, potentiell einschlägige Sachverhaltsalternativen in den Blick zu nehmen (vgl. zur Lückenhaftigkeit einer Beweiswürdigung in Fällen, in denen - obwohl der Sachverhalt dazu drängt - eine naheliegende Möglichkeit des Tathergangs außer Betracht gelassen wird BGH, Beschluss vom 21. Juni 1982 - 4 StR 299/82; Urteile vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23; vom 6. Juni 2024 - 5 StR 624/23;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 StPO Rn. 129 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 337 Rn. 29).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".