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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11938
BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23 (https://dejure.org/2024,11938)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2024 - 5 StR 637/23 (https://dejure.org/2024,11938)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 (https://dejure.org/2024,11938)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
    Nach der Neuregelung unterfällt der Umgang der Angeklagten mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24

    Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
    Nach der Neuregelung unterfällt der Umgang der Angeklagten mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
  • BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr von Cannabis)

    Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
  • BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24

    Handeltreiben mit Cannabis

    Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5, mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt nach der Gesetzesänderung nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) und findet im Schuldspruch keinen Ausdruck (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2024 - 4 StR 307/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Dass sich die Tat auf Cannabis in nicht geringer Menge bezog (der Grenzwert liegt bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm THC in der Cannabismenge; ständige Rechtsprechung, BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mwN; näher BGH…, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff.), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6) Der Senat ändert den Schuldspruch demgemäß entsprechend ab (§ 354 Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 29.08.2024 - 4 StR 405/23

    Handeltreiben mit Cannabis

    Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt nach der Gesetzesänderung nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) und findet deshalb im Schuldspruch keinen Ausdruck (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
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