Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23 |
Zitiervorschläge
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 27 StGB, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 354a StPO, § 265 StPO, § 34 Abs. 3 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.08.2023 - 523 KLs 2/23
- LG Berlin, 15.11.2023 - 523 KLs 2/23
- BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 167/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
Nach der Neuregelung unterfällt der Umgang der Angeklagten mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24
Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 24.04.2024 - 5 StR 637/23
Nach der Neuregelung unterfällt der Umgang der Angeklagten mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
- BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24
Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr von Cannabis)
Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6). - BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24
Handeltreiben mit Cannabis
Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5, mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt nach der Gesetzesänderung nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) und findet im Schuldspruch keinen Ausdruck (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6). - BGH, 17.06.2024 - 4 StR 307/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
Dass sich die Tat auf Cannabis in nicht geringer Menge bezog (der Grenzwert liegt bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm THC in der Cannabismenge; ständige Rechtsprechung, BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mwN; näher BGH…, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff.), stellt lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), das im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6) Der Senat ändert den Schuldspruch demgemäß entsprechend ab (§ 354 Abs. 1 StPO analog). - BGH, 29.08.2024 - 4 StR 405/23
Handeltreiben mit Cannabis
Dass sich die Taten auf Cannabis in nicht geringer Menge beziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen zum Grenzwert der nicht geringen Menge), stellt nach der Gesetzesänderung nur noch ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall dar (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG) und findet deshalb im Schuldspruch keinen Ausdruck (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 637/23 Rn. 6).
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