Rechtsprechung
| BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 3 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB
Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug (ausnahmsweise Auswirkung auf die Gesamtstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen zahlreichen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugstaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Konkurrenzen beim Betrug durch Aufbau und Erhaltung eines Geschäftsbetriebs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
Tateinheit beim Betrug durch ein "Organisationsdelikt" (Tatmehrheit); …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08
Im vorliegenden Fall gilt hinsichtlich der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse nichts anderes als in dem Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten aus derselben Tätergruppe, die der Senatsbeschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07 behandelt:.Zwar lässt die Umstellung von mehreren Taten auf eine Tat für sich genommen den Schuldumfang unberührt, so dass regelmäßig zu erwägen ist, die bisherige Gesamtstrafe als Strafe aufrechtzuerhalten (…vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07 Rdn. 5).
- BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08
Zwar lässt die Umstellung von mehreren Taten auf eine Tat für sich genommen den Schuldumfang unberührt, so dass regelmäßig zu erwägen ist, die bisherige Gesamtstrafe als Strafe aufrechtzuerhalten (vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07 Rdn. 5). - BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08
Den auf der Grundlage des neu gefassten Schuldspruchs festzusetzenden Einzelstrafen sind jeweils deutlich höhere Schadensbeträge zugrundezulegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07 Rdn. 12). - BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung …
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08
Dabei gilt hinsichtlich des jeweiligen Fallkomplexes, dass die Höhe der bisherigen, nunmehr entfallenen Einzelstrafen überschritten werden darf; allerdings darf jeweils die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten werden (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12). - BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
Revision - Tateinheit - Tatmehrheit
Auszug aus BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08
Zwar lässt die Umstellung von mehreren Taten auf eine Tat für sich genommen den Schuldumfang unberührt, so dass regelmäßig zu erwägen ist, die bisherige Gesamtstrafe als Strafe aufrechtzuerhalten (…vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07 Rdn. 5).
- BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …
Denn der Schuldspruch folgt aus § 177 Abs. 8 StGB und nicht aus § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB, weil Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle ebenso wie diejenigen für minder schwere Fälle grundsätzlich nicht in den Tenor aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287; vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08; vom 13. August 2008 - 2 StR 332/08; vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13).Denn der Schuldspruch folgt aus § 177 Abs. 8 StGB und nicht aus § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB, weil Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle ebenso wie diejenigen für minder schwere Fälle grundsätzlich nicht in den Tenor aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287; vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08; vom 13. August 2008 - 2 StR 332/08; vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13).
- BGH, 26.11.2013 - 3 StR 370/13
Zählfehler im Urteilstenor
Hingegen hat die Kennzeichnung eines gewerbsmäßig begangenen Betruges nach § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 StGB als 'besonders schwerer Fall' im Urteilstenor zu entfallen, da Regelbeispiele nicht in der Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08).
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