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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,5900
BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24 (https://dejure.org/2025,5900)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2025 - 5 StR 733/24 (https://dejure.org/2025,5900)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2025 - 5 StR 733/24 (https://dejure.org/2025,5900)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Anforderungen an die Prüfung einer ausgeschlossenen oder erheblich geminderten Schuldfähigkeit bei schwerer anderer seelischer Störung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bewertung psychiatrischer Gutachten bei schweren Straftaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2934
  • NStZ 2025, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 561/23

    Schuldunfähigkeit (Eingangsmerkmal; schwere andere seelische Störung; gesicherter …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

    Schließlich hätte angesichts des Störungsbilds in den Blick genommen werden müssen, dass auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7 8 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

    Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

    Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag.

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Schließlich hätte angesichts des Störungsbilds in den Blick genommen werden müssen, dass auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7 8 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

    Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Dabei wird es in den Blick zu nehmen haben, dass das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn gewichtige Symptome vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - 2 StR 158/23, NStZ-RR 2023, 272 f.; vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138 f.).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22

    Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Auf dieser Grundlage ist in einem dritten Schritt zu klären, ob sich eine von § 20 StGB erfasste Störung auf die Einsichts- oder auf die Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung in einem relevanten Ausmaß ausgewirkt hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 5 StR 99/22, NJW 2022, 1966).
  • BGH, 11.02.2015 - 4 StR 498/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer schweren anderen seelischen …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137; vom 13. Februar 2024 - 5 StR 561/23).
  • BGH, 21.06.2023 - 2 StR 158/23

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (dissoziale Persönlichkeitsstörung: …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Dabei wird es in den Blick zu nehmen haben, dass das Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Störung überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn gewichtige Symptome vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2023 - 2 StR 158/23, NStZ-RR 2023, 272 f.; vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20, NStZ-RR 2021, 138 f.).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines …

    Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
    Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag.
  • BGH, 15.07.2025 - 5 StR 222/25

    Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Störung)

    Rn. 3 1. Das Landgericht hat beim Angeklagten keine dissoziale Persönlichkeitsstörung im Schweregrad des Eingangsmerkmals der schweren anderen seelischen Störung - deren Vorliegen eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit nahegelegt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 322/23, NStZ-RR 2024, 136; vom 26. Februar 2025 - 5 StR 733/24, NStZ 2025, 410 f.) - angenommen.
  • BGH, 05.11.2025 - 5 StR 536/25
    Denn bei der Frage, ob ein Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB vorliegt (die nicht offenbleiben darf), und bei der Frage, ob deshalb die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung im Sinne von § 21 StGB erheblich eingeschränkt war, handelt es sich um Rechtsfragen, die nicht der Sachverständige, sondern das Gericht in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2025 - 5 StR 733/24, NStZ 2025, 410).
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