Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden von Brzezany
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.05.1976 - 4/75
- BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Mord - Erschießen von Juden in der …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Beihilfe zum Mord ein Absehen von Strafe nur selten in Betracht kommen wird; denn der Grad der Schuld ist in aller Regel von der Schwere des Tatunrechts abhängig (BGH 4 StR 570/67 vom 26.Januar 1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.Juni 1970 ; 5 StR 616/73 vom 8.Juli 1974 ).§ 47 Abs. 2 MStGB ist in Strafverfahren der vorliegenden Art vorwiegend dann angewendet worden, wenn sich die Tätigkeit des Mordgehilfen und seiner Einheit, wie in den beiden anderen Fällen, auf Absperrmassnahmen im äusseren Bereich der Erschiessungsstelle beschränkten und die ihm erteilten Befehle einen eigenen Ermessensspielraum ausschlossen (BGH 5 StR 616/73 vom 8.Juli 1974).
- BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62
Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Er kann die Tat als Folge eines verbrecherischen Befehls seines Vorgesetzten als dessen blosses Werkzeug ausgeführt haben (BGHSt 8, 393, 399); dann kann er gleichwohl nur als Gehilfe tätig geworden sein (BGHSt 18, 87, 94/95). - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Er kann die Tat als Folge eines verbrecherischen Befehls seines Vorgesetzten als dessen blosses Werkzeug ausgeführt haben (BGHSt 8, 393, 399); dann kann er gleichwohl nur als Gehilfe tätig geworden sein (BGHSt 18, 87, 94/95).
- BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70
Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Das Mordmerkmal der Grausamkeit ist tatbezogen (BGHSt 24, 106, 108). - BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Die Verjährungsfrist begann nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 13.April 1965 (BGBl. I S.315) am 1.Januar 1950 zu laufen und ist nach den §§ 67 Abs. 1 Nr. 1 StGB 1969 und 78 Abs. 3 Nr. 1 StGB 1975 bisher nicht abgelaufen (vgl. BGHSt 23, 103, 105). - BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71
Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Ein solches Verfahrenshindernis kennt das geltende Recht nicht (BGHSt 24, 239 f.; BGH 2 StR 566/75 vom 18.Februar 1976). - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66
Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Der Schuldvorwurf kann nur in seltenen Fällen infolge des auf dem Untergebenen lastenden Befehlsdrucks so gemildert sein, dass jede Strafe als nicht mehr gerecht und als unerträgliche Härte erscheinen muss (BGHSt 21, 139, 141). - BGH, 26.01.1968 - 4 StR 570/67
Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden. …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Beihilfe zum Mord ein Absehen von Strafe nur selten in Betracht kommen wird; denn der Grad der Schuld ist in aller Regel von der Schwere des Tatunrechts abhängig (BGH 4 StR 570/67 vom 26.Januar 1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.Juni 1970 ; 5 StR 616/73 vom 8.Juli 1974 ). - BGH, 10.06.1970 - 2 StR 8/70
"Geringe Schuld" im Sinne des § 47 Militärstrafgesetzbuch (MStGB) - Geringe …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Beihilfe zum Mord ein Absehen von Strafe nur selten in Betracht kommen wird; denn der Grad der Schuld ist in aller Regel von der Schwere des Tatunrechts abhängig (BGH 4 StR 570/67 vom 26.Januar 1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.Juni 1970 ; 5 StR 616/73 vom 8.Juli 1974 ). - BGH, 18.02.1976 - 2 StR 566/75
Revision aufgrund Einstellung eines Verfahrens wegen Verletzung des Anspruchs des …
Auszug aus BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76
Ein solches Verfahrenshindernis kennt das geltende Recht nicht (BGHSt 24, 239 f.; BGH 2 StR 566/75 vom 18.Februar 1976).
- BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78
Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf …
Auf der Grundlage der subjektiven Teilnahmeauffassung hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß auch der nur Gehilfe sein kann, der sämtliche Tatbestandsmerkmale allein verwirklicht (NJW 1971, 323; BGHSt 8, 393, 397 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 18, 87, 89; Urteile vom 10. Dezember 1963 - 5 StR 432/63 - und 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76). - BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86
Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161 …
Der Senat hält an dieser Auffassung, die er schon früher vertreten hat (Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76 - und Beschluß vom 25. Oktober 1977 - 5 StR 616/77 -), jedenfalls für die Fälle fest, in denen der Tatrichter dem Zeitablauf bei der Strafzumessung, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Absehen von Strafe, oder sonst durch Anwendung und Auslegung des Straf- und Strafverfahrensrechts in angemessener Weise Rechnung tragen kann (vgl. auch den Beschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]). - LG Düsseldorf, 21.01.1983 - XVI - 29/80
Tötung von Häftlingen durch Tottreten, tödliche Injektionen und als Folge …
Die nach § 27 Abs. 2 vorgesehene Milderung der Strafe bleibt für die Verjährung ausser Betracht (BGH Urteil vom 5.7.1977 - 5 StR 771/76). - BGH, 27.06.1978 - 5 StR 262/78
Beginn der Verjährung der Ahndung einer am 14. April 1940 begangenen Tat als …
Die Verjährungsfrist beträgt nach wie vor dreißig Jahre, weil Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist (§ 211 Abs. 1 StGB), § 28 Abs. 1 StGB für das "tatbezogene" Merkmal der Grausamkeit nicht gilt (BGH Urteil vom 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76) und die in § 27 Abs. 2 StGB vorgesehene Strafmilderung für den Gehilfen bei der Bestimmung der Verjährungsfrist nicht berücksichtigt wird (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 StGB). - LG Stuttgart, 15.02.1982 - IX Ks 5/81
Massen- und Einzelerschiessungen von Juden in mehreren Orten während des …
Selbst in diesen Fällen ist jedoch Beihilfe nicht ausgeschlossen, wenn der eigenhändig Tötende die Tat als Folge eines verbrecherischen Befehls seines Vorgesetzten und als dessen blosses Werkzeug ausführt (BGH 5 StR 771/76, Urteil vom 5.7.1977 unter Hinweis auf BGHSt 8, 393, 399 und BGHSt 18, 87, 94 f.).
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