Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2016 - 5 StR 78/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung nicht vollstreckter Strafe; Zäsurwirkung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Gesamtstrafe aufgrund der Nichtberücksichtigung von drei Einzelgeldstrafen bei der Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1b S. 1
Aufhebung der Gesamtstrafe aufgrund der Nichtberücksichtigung von drei Einzelgeldstrafen bei der Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01
Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 5 StR 78/16
Er weist vorsorglich darauf hin, dass für die Frage der Erledigung der einzubeziehenden Strafen der Zeitpunkt des angefochtenen tatgerichtlichen Urteils maßgebend bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 428/11). - BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung; …
Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 5 StR 78/16
Er weist vorsorglich darauf hin, dass für die Frage der Erledigung der einzubeziehenden Strafen der Zeitpunkt des angefochtenen tatgerichtlichen Urteils maßgebend bleibt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 428/11). - BGH, 31.01.2012 - 3 StR 428/11
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Vollstreckungsstand)
Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 5 StR 78/16
Er weist vorsorglich darauf hin, dass für die Frage der Erledigung der einzubeziehenden Strafen der Zeitpunkt des angefochtenen tatgerichtlichen Urteils maßgebend bleibt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 428/11).
- BGH, 08.06.2016 - 5 StR 170/16
Gewerbsmäßiges Handeln bei Betrug und Urkundenfälschung (rechtsfehlerhafte …
Weil der Angeklagte alle verfahrensgegenständlichen und auch die mit den genannten Urteilen abgeurteilten Straftaten vor dem 21. November 2013 begangen hat, weswegen das Urteil von diesem Tag nicht etwa eine Zäsurwirkung entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 5 StR 78/16 mwN;… missverständlich Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 11), hätte das Landgericht gegebenenfalls prüfen müssen, ob - unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Beschluss des Amtsgerichts Pirna vom 20. April 2015 - aus den mit diesen Urteilen verhängten (Einzel-)Strafen und den Einzelfreiheitsstrafen für die verfahrensgegenständlichen Taten gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist. - BGH, 06.02.2020 - 5 StR 663/19
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Im Blick darauf kam ihre keine Zäsurwirkung mehr zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - 1 StR 166/14; vom 16. März 2016 - 5 StR 78/16; Sander, NStZ 2016, 584, 588).
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