Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2021 - 5 StR 90/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 346 StPO
Aufhebung des Beschlusses über die Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Urteilszustellung gegen Empfangsbekenntnis an den Verteidiger ohne Vollmacht bei den Akten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145a Abs 1 S 1 StPO, § 345 Abs 1 StPO
Strafverfahren: Urteilszustellung gegen Empfangsbekenntnis an den Verteidiger ohne Vollmacht bei den Akten - IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässige Revision wegen nicht fristgerechter Begründung des Rechtsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345 Abs. 1
Unzulässige Revision wegen nicht fristgerechter Begründung des Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.12.2020 - 284 Js 341/19
- LG Berlin, 08.12.2020 - 508 KLs 7/20
- BGH, 15.11.2021 - 5 StR 90/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95
Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen …
Auszug aus BGH, 15.11.2021 - 5 StR 90/21
Die Zustellung des Urteils an die Verteidigerin des Angeklagten war mangels Vorliegens einer Vollmacht (§ 145a Abs. 1 StPO) unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95 -, BGHSt 41, 303 f.). - BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03
Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger; …
Auszug aus BGH, 15.11.2021 - 5 StR 90/21
Denn aus diesem ergibt sich im hier gegebenen Fall (siehe demgegenüber BayObLG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 St RR 188/2003) nicht, dass sie im Vorhinein bereits rechtsgeschäftlich auch zur Entgegennahme von Zustellungen bevollmächtigt gewesen wäre. - BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
Auszug aus BGH, 15.11.2021 - 5 StR 90/21
Der als ein solcher nach § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO auszulegende Antrag des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1958 - 1 StR 236/57 - BGHSt 11, 152, 154) hat Erfolg, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht versäumt worden war.
- LG Nürnberg-Fürth, 02.07.2024 - 18 Qs 22/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftat während der …
Eine insofern unwirksame Zustellung setzt auch die Beschwerdefrist nicht in Lauf (BGH, Beschluss vom 15.11.2021 - 5 StR 90/21).Die Zustellung an einen Verteidiger, dessen Vollmacht sich nicht i.S.v. § 145a Abs. 1 S. 1 StPO bei den Akten befindet, wird auch nicht dadurch wirksam, dass dieser im Anschluss ein von ihm datiertes und unterschriebenes Empfangsbekenntnis zur Akte reicht (BGH, Beschluss vom 15.11.2021 - 5 StR 90/21 noch zur vormaligen Fassung des § 145a Abs. 1 S. 1 StPO).
- BayObLG, 12.10.2026 - 206 StRR 275/26
Revision, Fristversäumnis, Zustellungsvollmacht, Verteidiger, Empfangsbekenntnis, …
Das bloße Auftreten in der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten genügt nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2008, 2 StR 500/08, NStZ-RR 2009, 144;… Karlsruher Kommentar [KK] zur StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, § 145a Rn. 1), ebenso wenig eine bloße anwaltliche Versicherung, bevollmächtigt zu sein (BGH, Beschluss vom 15. November 2021, 5 StR 90/21, BeckRS 2021, 36092).Liegt ein Empfangsbekenntnis mit dem vorgenannten Zusatz vor, kann von einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht mit der Folge ausgegangen werden, dass die Zustellung wirksam ist (allg. Meinung;… BayObLG a.a.O., NJW 2004, 1263, sowie Beschluss vom 6. April 2022, 202 ObOWi 366/22, juris m.w.N.; Beschluss vom 30. Dezember 2022, 207 StRR 363/22 - n.v.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2025, 2(7) SsBs 467/15-AK 146/15, BeckRS 2015, 17136;… KK StPO/Willnow a.a.O.;… MünchKomm StPO/Krawczyk, 60. Ed., Stand 01.07.2026, § 145a Rn. 8; s. auch (nicht tragend) BGH, Beschluss vom 15. November 2021, 5 StR 90/21, BeckRS 2021, 36092 Rn. 2 a.E.).
- BGH, 12.03.2024 - 4 StR 456/23
Antrag auf Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses (Antrag vor Zustellung des …
Der Wiedereinsetzungsantrag ist gemäß § 300 StPO in einen Antrag auf Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses vom 8. Mai 2023 umzudeuten (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 118/21 Rn. 3; Beschluss vom 15. November 2021 - 5 StR 90/21 Rn. 2). - BGH, 14.08.2024 - 4 StR 232/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Der Wiedereinsetzungsantrag ist gemäß § 300 StPO in einen Antrag auf Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses vom 18. März 2024 umzudeuten (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. März 2024 - 4 StR 456/23 Rn. 2; Beschluss vom 15. November 2021 - 5 StR 90/21 Rn. 2;… Beschluss vom 11. August 2021 - 3 StR 118/21 Rn. 3).
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