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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12103
BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00 (https://dejure.org/2000,12103)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.2000 - 5St RR 154/00 (https://dejure.org/2000,12103)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 (https://dejure.org/2000,12103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 § 327; StGB § 20 § 21
    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben …

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).

    Dieser gebietet nämlich, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, wenn der Tatrichter - wie hier - Trinkmengenangaben des Angeklagten als nicht widerlegt ansieht, sich aber auch nicht davon zu überzeugen vermag, dass diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben (BGH StV 1998, 259 m. w. N.).

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Wegen des Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot und wegen der aufgezeigten Sachmängel wird das landgerichtliche Urteil - mit Ausnahme des Teilfreispruchs - samt den diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben (§ 353 StPO ), jedoch werden die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten (BGHSt 14, 30 f./38; 33, 378/382), denn sie wurden rechtsfehlerfrei getroffen.
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Die ohne Einbeziehung gebildete neue Gesamtfreiheitsstrafe (sieben Monate) darf nach dem Grundsatz des § 55 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB und dem Verbot der Schlechterstellung (§ 331 Abs. 1 StPO ) den Betrag der alten Gesamtfreiheitsstrafe abzüglich der einbezogenen einjährigen Freiheitsstrafe (16 Monate - 12 Monate = 4 Monate) nicht übersteigen (vgl. BGHSt 15, 164/165 f.; BGH NJW 1991, 1763 f.).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 521/97

    Unzulässiger Beweisantrag über Tatsache, die bereits rechtskräftig entschieden …

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Landgericht hätte allerdings aufgrund der prozessualen Bindungswirkung eines nur beschränkt eingelegten Rechtsmittels - hier auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung (§ 327 StPO ) - die den Schuldspruch betreffende Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB grundsätzlich überhaupt nicht prüfen dürfen (vgl. BGH NJW 1998, 3212 ).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung …

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit- Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen (BGH NStZ-RR 1997, 65 f.), auch wenn es auf die Trinkmengenangaben des Angeklagten angewiesen ist (BGH StV 1998, 259 ), soweit sich diese nicht zeitlich und mengenmäßig jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 f.).
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Wegen des Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot und wegen der aufgezeigten Sachmängel wird das landgerichtliche Urteil - mit Ausnahme des Teilfreispruchs - samt den diesbezüglichen Feststellungen aufgehoben (§ 353 StPO ), jedoch werden die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten (BGHSt 14, 30 f./38; 33, 378/382), denn sie wurden rechtsfehlerfrei getroffen.
  • BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97

    Verfassungsbeschwerde - Gesamtstrafenbildung - Zäsurwirkung eines Urteils - …

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Die neu entscheidende Strafkammer wird diese Begrenzung bei ihrer Entscheidung über die Zäsurwirkung (vgl. BVerfG NStZ 1999, 500) zu beachten haben.
  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60

    Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    Die ohne Einbeziehung gebildete neue Gesamtfreiheitsstrafe (sieben Monate) darf nach dem Grundsatz des § 55 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB und dem Verbot der Schlechterstellung (§ 331 Abs. 1 StPO ) den Betrag der alten Gesamtfreiheitsstrafe abzüglich der einbezogenen einjährigen Freiheitsstrafe (16 Monate - 12 Monate = 4 Monate) nicht übersteigen (vgl. BGHSt 15, 164/165 f.; BGH NJW 1991, 1763 f.).
  • BayObLG, 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00
    In einem solchen Fall muss sich deshalb das Berufungsgericht erstmals mit der Frage der Schuldfähigkeit befassen mit der Folge, dass sich im Berufungsverfahren die Prüfung der nur die Rechtsfolgen betreffenden Frage einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nicht von der Prüfung der den Schuldspruch betreffenden Frage eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit trennen läßt (BayObLGSt 1987, 69/70 m. w. N.).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23

    Anforderungen an die BAK-Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptung

    Rn. 11 c) Das Tatgericht ist grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration nachvollziehbar zu errechnen und im Urteil darzulegen (BGH…, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 -, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9).

    Die Anknüpfungstatsachen für die Berechnung, nämlich Alkoholmenge, Körpergewicht, Trinkende, Mengenangaben und Messergebnisse sowie die der Berechnung zugrundeliegenden Rechnungswerte, also Resorptionsdefizit, Resorptionsfaktor und Abbaugeschwindigkeit sind dazu im Urteil wiederzugeben (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86 -, BGHSt 34, 29-34, juris; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5St RR 154/00 -, juris Rn. 9;… Fischer a.a.O. § 20 Rn. 16;… § 316 Rn. 16a;… König a.a.O. Rn. 43).

  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Hat das Amtsgericht die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB nicht geprüft, obwohl aufgrund seiner eigenen Feststellungen Anlass hierfür bestand, und hat es auch eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB nicht rechtsfehlerfrei begründet, erweist sich eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch von vorneherein als unwirksam (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 2 StR 500/00 -, BGHSt 46, 257-261, juris Rn. 5, 6; BayObLG…, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 202 StRR 10/21 -, juris Rn. 6; BayObLG…, Beschluss vom 2. Februar 2001 - 5 St RR 20/01 -, juris Rn. 6; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 St RR 154/00 -, juris Rn. 11; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 Rev 4/16 -, juris Rn. 13; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Januar 2014 - III-3 RVs 97/13 -, juris Rn. 4;… KK-Paul, a.a.O. § 318 Rn. 7a;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 318 Rn. 17).

    Dann ist jedenfalls beim Vorliegen von psychophysischen Auffälligkeiten nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BayObLG…, Beschluss vom 2. November 2004 - 1 StRR 109/04 -, juris Rn. 15 zu einem Wert von 2, 5 Promille; BayObLG…, Beschluss vom 6. März 2003 - 1 StRR 13/03 -, juris Rn. 16 zu einem Wert von 2, 64 Promille; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 StRR 154/00 -, juris Rn. 10 f. zu einem Wert von 2, 73 Promille; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 1995 - 3 Ss 164/94 -, juris zu einem Wert von 2, 5 Promille).

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