Rechtsprechung
| LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 242 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB
Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Rechtsmissbräuchlichkeit wegen Nichtoffenbarung möglichen künftigen Eigenbedarfs bei Abschluss des Mietvertrages - IWW
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Trennung der Eheleute berechtigt zur Eigenbedarfskündigung; § 573 BGB
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnung trotz Ehekrachs vermietet: Eigenbedarfskündigung möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nichtoffenbarung eines möglichen künftigen Eigenbedarfs bei Abschluss des Mietvertrages ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter kündigen wegen Eigenbedarfs - Machen es "Ehedifferenzen" vorhersehbar, dass die Vermieter sich trennen und die Wohnung selbst benötigen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eheprobleme bei Mietvertragsschluss: Eigenbedarfskündigung möglich?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf - Vermieter braucht Wohnung wegen Trennung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf - Vermieter kündigt Wohnung wegen Trennung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verschwiegene Ehekrise des Vermieters beim Mietvertragsschluss führt nicht zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer späteren Eigenbedarfskündigung - Vermieter durfte auf weiteres Zusammenleben mit Ehefrau hoffen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erhebliche Ehedifferenzen schließen Eigenbedarfskündigung des Vermieters nicht aus! (IMR 2017, 134)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 585
- NZM 2017, 326
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
Rn. 7 Im Übrigen ist der Entschluss des Vermieters, sein Eigentum selbst oder für seine Familien- oder Haushaltsangehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) zu nutzen, Teil der durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierten Verfügungsbefugnis und infolgedessen nur eingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterworfen (BVerfGE 79, 292, 305).Dabei ist zu beachten, dass der Wunsch, eine bestimmte Wohnung zu nutzen, sich nicht ausschließen oder in erster Linie an objektiven Kriterien messen lässt (BVerfGE 79, 292, 305; BVerfG, NJW 1994, 309, 310).
- BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
Dabei ist zu beachten, dass der Wunsch, eine bestimmte Wohnung zu nutzen, sich nicht ausschließen oder in erster Linie an objektiven Kriterien messen lässt (BVerfGE 79, 292, 305; BVerfG, NJW 1994, 309, 310). - BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 180/09
Wohnraummiete: Hinweispflicht auf möglichen Eigenbedarf bei Vertragsschluss; …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
So kann die Tatsache, dass der Vermieter das Mietverhältnis kurze Zeit nach Abschluss des unbefristeten Mietvertrags kündigt, nahe legen, dass er eine Eigennutzung schon bei Vertragsabschluss beabsichtigt oder zumindest erwogen hat (BGH, Beschluss v. 13.04.2010 - VIII ZR 180/09 - BGH, Beschluss v. 06.07.2010 - VIII ZR 180/09 -).
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Eigenbedarf; Wohnbedarf des Vermieters; Sozialklausel; Lebensgestaltung des …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
Zu der sich aus dem Eigentumsgrundrecht ergebenden Befugnis des Vermieters gehört auch die Entscheidung darüber, von welchem Zeitpunkt an ein Wohnbedarf Anlass für eine Eigenbedarfskündigung sein soll (BVerfG, NZM 1999, 659, 660). - BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
Die Gerichte dürfen dem Vermieter daher keine mit rechtlichen Risiken behaftete Lebensplanung ansinnen, die er im Rahmen seines Rechts, sein Eigentum nach seinen Vorstellungen zu nutzen, nicht anzustellen brauchte (BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; NJW 1993, 2166, 2167). - BVerfG, 28.05.1993 - 1 BvR 1515/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.12.2016 - 5 T 275/16
Die Gerichte dürfen dem Vermieter daher keine mit rechtlichen Risiken behaftete Lebensplanung ansinnen, die er im Rahmen seines Rechts, sein Eigentum nach seinen Vorstellungen zu nutzen, nicht anzustellen brauchte (BVerfG, NJW-RR 1993, 1357, 1358; NJW 1993, 2166, 2167).
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Damit steht aber noch nicht fest, dass solcher Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen für den konkret betroffenen Mieter nicht anzumieten ist, zumal von ihm grundsätzlich zu verlangen ist, dass er sich auch um Ersatzwohnraum in einem anderen Gebiet der Gemeinde bemüht (vgl. LG Hamburg, ZMR 2003, 265, 266; LG Dessau-Roßlau, NJW-RR 2017, 585, 586;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 78. Aufl., § 574 Rn. 9). - AG Eschweiler, 08.03.2021 - 25 C 165/20
Verlängerung der Räumungsfrist aus einem gerichtlichen Vergleich
Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist der Mieter verpflichtet, sich um angemessenen Ersatzwohnraum zu bemühen, wobei er sich bei der Suche grundsätzlich nicht auf das bisherige Wohngebiet beschränken darf (vgl. LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 07.12.2016, 5 T 275/16, NZM 2017, 326; LG Hamburg, Urteil vom 09.01.2003, 307 S 118/02, ZMR 2003, 265).
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