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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7943
OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15 (https://dejure.org/2016,7943)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2016 - 5 U 107/15 (https://dejure.org/2016,7943)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2016 - 5 U 107/15 (https://dejure.org/2016,7943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach OP: Sind 200.000 Euro für einen Hirnschaden genug?

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 200.000

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 87 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Verletzung der Schädelbasis im Bereich des Siebbeins/Schmerzensgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1123
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 17.06.2015 - 25 O 149/12
    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.06.2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 149/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 20 das Urteil des Landgerichts Köln zu Aktenzeichen 25 O 149/12 hinsichtlich der Höhe des zuerkannten Schmerzensgelds aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen, dessen Höhe in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch 130.000,00 Euro betragen soll nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2012 auf diesen Betrag.

    Rn. 22 Rn. 23 1. das Urteil des Landgerichts Köln, 25 O 149/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung …

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15
    Für die Feststellung der haftungsausfüllenden Kausalität gilt das Beweismaß des § 287 ZPO (BGH VersR 2011, 223; VersR 2008, 644 f).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15
    Ein grober Fehler liegt dann vor, wenn der behandelnde Arzt eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 139/10, Tz. 8).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick …

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2016 - 5 U 107/15
    Für die Feststellung der haftungsausfüllenden Kausalität gilt das Beweismaß des § 287 ZPO (BGH VersR 2011, 223; VersR 2008, 644 f).
  • OLG München, 23.01.2020 - 1 U 2237/17

    Beweislastumkehr nach schwerem Behandlungsfehler, der zu einer …

    Bei weniger weitreichenden Dauerschäden als hier und älteren Patienten wurde beispielsweise vom Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 29.10.2009 - 5 U 55/09 - ein Schmerzensgeldbetrag von 180.000 EUR zuzüglich immateriellem Vorbehalt für einen 56-jährigen Mann mit weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen zugesprochen (…vgl. Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O., Lfd. Nr. 2376), vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 13.04.2016 - 5 U 107/15 - ein Schmerzensgeldbetrag von 200.000 EUR zuzüglich immateriellem Vorbehalt für einen ca. 42-jährigen Mann, der aufgrund einer Nasenoperation ein mittelgradig ausgeprägtes Frontalhirnsyndrom vom frontoorbitalen Typ erlitt und darüber hinaus seinen Geruchssinn vollständig verlor und nur noch Salziges und Süßes schmecken konnte.
  • OLG Brandenburg, 08.10.2020 - 12 U 97/20

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen; Anforderungen an die Kenntnis …

    Mit den Ausführungen, es handele sich dabei zwar um schwere, jedoch nicht mit der Entscheidung des OLG Köln vom 13.04.2016 (5 U 107/15) vergleichbare Beeinträchtigungen auch bzgl. der Haushaltsführung und allgemeinen Lebensqualität, hat das Landgericht zugleich auch eine verminderte Haushaltsführung in die Bewertung einbezogen.
  • OLG Celle, 07.11.2017 - 14 U 24/17

    Verkehrsunfall - Reparaturkosten - Überschreitung der 130 %-Grenze

    Der Geschädigte kann jedoch vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Wiederherstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig bzw. angemessen erscheinen (BGH, VersR 2016, 1123, juris Rn. 13).
  • LG Aachen, 18.10.2022 - 67 KLs 4/21
    Für solch gravierende Folgen sieht die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen, in denen es zu einer Gehirnschädigung, die zu einer vollständigen Wesensveränderung sowie zu Konzentrationsstörungen, Gedächtnisverlust und Orientierungslosigkeit geführt hat ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000,00 EUR als angemessen an (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.04.2016 - 5 U 107/15, VersR 2016, 1123).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2026 - 18 U 92/24
    Daher könne mit einem Feststellungsantrag neben dem auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichteten Antrag nur die Einstandspflicht für künftige, nicht vorhersehbare immaterielle Schäden geltend gemacht werden (OLG Köln, Urteil vom 13.04.2016 - 5 U 107/15, BeckRS 2016, 7695 Rn. 43; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 25.04.2018 - 5 W 639/18, BeckRS 2018, 8915 Rn. 8 f.).
  • LG Neuruppin, 07.02.2020 - 3b O 25/14

    Grober Behandlungsfehler bei Nasennebenhöhlen-OP

    Wie das OLG Köln in der von Klägerseite zitierten Entscheidung vom 13.04.2016 (Az. 5 U 107/15) ausgeführt hat, soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die Beeinträchtigungen bieten, die nichtvermögensrechtlichen Natur sind.
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