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Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 16.08.2006 | KG, 18.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5571
OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2005,5571)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.2005 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2005,5571)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2005,5571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs. 1 ZPO; § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 249 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Voraussetzungen des Eintritts einer Verfahrensunterbrechung im Sinne des § 244 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Wirksamkeit einer während der Unterbrechung vorgenommen Prozesshandlung des Gerichts; Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensmangels ...

  • Judicialis

    ZPO § 78 Nr. 1 S. 1; ; ZPO § 244; ; ZPO § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Nr. 1 S. 1 § 244 § 249
    Unterbrechung des Verfahrens bei Löschung eines Rechtsanwalts aus der Liste derzugelassenen Anwälte während eines laufenden Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen des Eintritts einer Verfahrensunterbrechung im Sinne des § 244 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Wirksamkeit einer während der Unterbrechung vorgenommen Prozesshandlung des Gerichts; Anforderungen an das Vorliegen eines Verfahrensmangels ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verlust der Rechtsanwalts-Zulassung: Folgen für den Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlust der Rechtsanwalts-Zulassung: Folgen für den Prozess? (IBR 2006, 1049)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1010
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des …

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05
    Die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts bei einem Gericht ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04).
  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2005 - 5 U 111/05
    Dies ist der Fall, wenn er an der Fortführung des Mandats rechtlich gehindert wird (vgl. BGHZ 111, 104, 106).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.08.2006 - 5 U 111/05   

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https://dejure.org/2006,55071
OLG Oldenburg, 16.08.2006 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2006,55071)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.08.2006 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2006,55071)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. August 2006 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2006,55071)
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Rechtsprechung
   KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,75147
KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2006,75147)
KG, Entscheidung vom 18.04.2006 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2006,75147)
KG, Entscheidung vom 18. April 2006 - 5 U 111/05 (https://dejure.org/2006,75147)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 123/88

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05
    Eine wirksame Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfordert daher zwingend die Äußerung eines Willens des Zustelladressaten, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen ( BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564 [BVerfG 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97] ; BGH, NJW 2003, 2460; FamRZ 1999, 579 ; NJW 1994, 2297; NJW-RR 1989, 57, 58 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] ; NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87] ).

    Unabdingbar ist für eine wirksame Zustellung von Anwalt zu Anwalt auch die Ausstellung eines mit Datum und Unterschrift versehenen Empfangsbekenntnisses ( BGHZ 30, 335, 336; NJW-RR 1989, 57, 58 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] ; NJW 1994, 2295, 2296 und 2297; NJW-RR 1998, 1442, 1443 [BGH 15.07.1998 - XII ZB 37/98] ).

    Das Empfangsbekenntnis muss nicht unbedingt bei der Empfangnahme des zuzustellenden Schriftstücks ausgestellt werden und es bedarf hierfür auch nicht der Ausfüllung des üblichen Vordrucks ( BGH, NJW 1994, 2295, 2296 und 2297; NJW-RR 1989, 57, 58 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] ).

    Unter diesen Umständen fehlt es an einer hinreichenden Deutlichkeit der Beurkundung des Empfangswillens, wie es die Förmlichkeit einer Zustellung und die damit zu gewährleistende Rechtssicherheit gebieten (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 57, 58 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] ; NJW 1994, 2295, 2296).

    Das Empfangsbekenntnis ist - wie erörtert - nach wie vor ein wesentliches Erfordernis einer wirksamen Zustellung ( BGHZ 30, 299, 305 und 335, 336; Z 35, 236, 238; NJW-RR 1989, 57 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] und 92 und 1150; NJW 1990, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89] ; NJW-RR 1993, 1213 [BGH 05.05.1993 - XII ZR 44/92] ; NJW 1994, 2295, 2296;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 174 Rdn. 10 und § 195 Rdn. 11).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05
    Eine wirksame Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfordert daher zwingend die Äußerung eines Willens des Zustelladressaten, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen ( BVerfG, NJW 2001, 1563, 1564 [BVerfG 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97] ; BGH, NJW 2003, 2460; FamRZ 1999, 579 ; NJW 1994, 2297; NJW-RR 1989, 57, 58 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] ; NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87] ).

    Erst recht fehlt es an einer wirksamen Zustellung, wenn der Anwalt - aus welchen Gründen auch immer - die Zustellung von Anwalt zu Anwalt ausdrücklich abgelehnt hat ( BGH, NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87] ).

    Im Fall einer ausdrücklich abgelehnten Zustellung von Anwalt zu Anwalt kommt auch eine Heilung nach § 189 ZPO nicht in Betracht ( BGH, NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87] ; OVG Hamburg, NVwZ 2005, 236;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 174 Rdn. 6;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 189 Rdn. 5 "Empfangsbekenntnis").

    Das bloße Einlassen auf die Sache genügt jedenfalls dann nicht, wenn sich aus den Umständen ein fehlender Annahmewille des Anwalts ergibt ( BGH, NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87] ).

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus KG, 18.04.2006 - 5 U 111/05
    Nach dem Prozessrecht ist der Anwalt nicht verpflichtet, eine Zustellung nach §§ 174 Abs. 1, 195 ZPO entgegenzunehmen ( BGHZ 30, 299, 305 ).

    Das Empfangsbekenntnis ist - wie erörtert - nach wie vor ein wesentliches Erfordernis einer wirksamen Zustellung ( BGHZ 30, 299, 305 und 335, 336; Z 35, 236, 238; NJW-RR 1989, 57 [BGH 12.10.1988 - IVb ZB 123/88] und 92 und 1150; NJW 1990, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89] ; NJW-RR 1993, 1213 [BGH 05.05.1993 - XII ZR 44/92] ; NJW 1994, 2295, 2296;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 174 Rdn. 10 und § 195 Rdn. 11).

    Er kann, indem er es unterlässt, das Empfangsbekenntnis auszustellen, verhindern, dass eine zustellungsbedürftige Prozesshandlung wirksam wird oder eine von der Zustellung abhängige Frist zu laufen beginnt ( BGHZ 30, 299, 305; NJW-RR 1998, 1442, 1443 [BGH 15.07.1998 - XII ZB 37/98] ).

    Die zustellende Partei ist alsdann auf den Weg der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher angewiesen ( BGHZ 30, 299, 305 ).

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