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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 U 111/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24450
OLG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 U 111/10 (https://dejure.org/2010,24450)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.09.2010 - 5 U 111/10 (https://dejure.org/2010,24450)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. September 2010 - 5 U 111/10 (https://dejure.org/2010,24450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Sturz einer wegen einer Darmspiegelung sedierten Patientin von einer Liege im Aufwachraum; Schmerzensgeldbemessung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Pflichten des Krankenhausträgers nach Sedierung eines Patienten mit dem Medikament Dormicum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten des Krankenhausträgers nach Sedierung eines Patienten mit dem Medikament Dormicum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Krankenhausträgers nach Sedierung eines Patienten mit dem Medikament Dormicum

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 8 O 1169/09
  • OLG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 U 111/10

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 294
  • VersR 2011, 1269
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.2003 - VI ZR 265/02

    Beaufsichtigungspflichten des Arztes bei starker Sedierung eines ambulant …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 U 111/10
    Rn. 11 (a) Nicht gefolgt werden kann der Auffassung der Beklagten, die Einschätzung des Sachverständigen, unter den konkreten Umständen habe es sich bei der Dosis von 10 mg Midazolam um eine verhältnismäßig hohe Dosis gehandelt, sei durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2003, Az.: VI ZR 265/02, NJW 2003, S. 2309 ff. widerlegt.

    Die der Beklagten obliegende Fürsorgepflicht hätte es erfordert, die Klägerin weiterhin zu überwachen, und zwar unabhängig davon, ob die von der Beklagten zitierte Leitlinie, die eine solche Überwachung ausdrücklich verlangt, im Zeitpunkt des Unfalls bereits veröffentlicht war oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2309, 2311).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 U 111/10
    Das Berufungsgericht überprüft sie nur darauf, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt und ob die Abwägung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugt (vgl. BGH NJW 2004, 2751).
  • LG Hildesheim, 09.01.2015 - 4 O 170/13

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag in Bezug …

    Gerade im Hinblick auf das hohe Alter Frau XXX wäre es aufgrund der bewusstseinstrübenden Wirkung des Medikaments Dormicum erforderlich gewesen, zu gewährleisten, dass die Patientin so lange liegen bleibt, bis sie ihr Bewusstsein und ihre Einsichtsfähigkeit in ausreichendem Maße wiedererlangt hat (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2010, Az.: 5 U 111/10).

    Aufgrund der unstreitig bestehenden Möglichkeit eines Gedächtnisverlusts nach Verabreichung des sedativen Medikaments Dormicum ist der für den Inhalt von Verkehrssicherungspflichten geltende Grundsatz von Bedeutung, dass derjenige, der Gefahrenquellen schafft oder verstärkt auch die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz des Gefährdeten, hier der Patientin, treffen muss (BGH NJW 2003, 2309, Urteil vom 8.4.2003, Az. VI ZR 265/02; BGH, Urteil vom 20.06.2000, Az.: VI ZR 377/99; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2010, Az.: 5 U 111/10).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - I-5 U 111/10   

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https://dejure.org/2011,12515
OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - I-5 U 111/10 (https://dejure.org/2011,12515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2011 - I-5 U 111/10 (https://dejure.org/2011,12515)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I-5 U 111/10 (https://dejure.org/2011,12515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zeugenaussage: Haftet eine GmbH für eine Falschaussage ihres Geschäftsführers? (IBR 2012, 1079)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 20
  • MDR 2012, 43
  • NZBau 2012, 45
  • BauR 2012, 302
  • BauR 2012, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 06.07.2007 - 39 O 55/06

    Änderung eines in einer Vergabeverhandlung ausgehandelten Pauschalpreises im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 5 U 111/10
    Sie hat sich hierfür darauf berufen, einer der Geschäftsführer der Klägerin, Herr T…, sei dafür verantwortlich, dass der Rohbauunternehmer Sch… in dem Rechtsstreit 39 O 55/06, Landgericht Düsseldorf (nachfolgend: Erstprozess), Ansprüche in dieser Höhe gegen sie habe durchsetzen können.

    Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Akte 39 O 55/06, Landgericht Düsseldorf und den Inhalt der Akten Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12

    Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese

    Die Verpflichtung, bei einer Zeugenaussage die Wahrheit zu sagen, ist höchstpersönlich (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011 - 5 U 111/10 -, NJW-RR 2012, 20, 21;… Otto, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 31 BGB, Rdnr. 30;… Ahrens, in: ders. (Hrsg.), Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl. 2015, Kapitel 7, § 22, Rdnr. 101).

    Die Wahrheitspflicht hätte vielmehr ebenso bestanden, wenn der Zeuge im Zeitpunkt seiner Vernehmung nicht oder nicht mehr Geschäftsführer der Beklagten zu 2 gewesen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011 - 5 U 111/10 -, NJW-RR 2012, 20, 21 [OLG Düsseldorf 21.07.2011 - I-5 U 111/10] ).

    Nicht die juristische Personen wird vernommen, die sich zur Erfüllung dieser Pflicht ihres gesetzlichen Vertreters bedienen würde, Zeuge ist vielmehr der gesetzliche Vertreter selbst, so dass die damit verbundenen Pflichten auch nur ihn treffen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011 - 5 U 111/10 -, NJW-RR 2012, 20, 21 [OLG Düsseldorf 21.07.2011 - I-5 U 111/10] ).

  • BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11

    Markenbeschwerdeverfahren ' "HOT" ' Akteneinsicht in Verfahren einer …

    Aus dem Schriftsatz vom 17. Januar 2011 der Berufungsklägerin in dem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 5 U 111/10, von dem die Antragsgegnerin eine Kopie zu den hiesigen Gerichtsakten gereicht hat, ergibt sich nichts anderes.
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   OLG Bamberg - 5 U 111/10   

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https://dejure.org/9999,133376
OLG Bamberg - 5 U 111/10 (https://dejure.org/9999,133376)
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