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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 12.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4576
OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,4576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,4576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,4576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; Anforderungen an den Nachweis der Erteilung der Einwilligung bei umfassender Aufklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz materieller Schäden im Fall ärztlichen Fehlverhaltens; Durchführung einer medizinisch nicht indizierten Maßnahme als Behandlungsfehler; Anforderungen an die Indikation für eine durchgeführte Diagnosebehandlung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 816
  • VersR 2003, 1313
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Nachweise NJW 1998, 2734 ) muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.

    Der Nachweis der hypothetischen Einwilligung unterliegt strengen Voraussetzungen, damit nicht das Recht des Patienten zur Aufklärung auf diesem Wege unterlaufen wird (BGH NJW 1998, 2734 ).

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Der schriftlichen Einwilligungserklärung kommt insoweit allenfalls Indizwirkung zu (BGH NJW 1999, 863 ).

    Mag auch das Formblatt mit der Darstellung der Folgen allgemein eine gewisse Indizwirkung entfalten, reicht diese Wirkung zum Umfang der Aufklärung nicht aus (BGH NJW 1999, 863 ).

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    a) Für das rechtliche Interesse genügt schon die bloße Möglichkeit des künftigen Eintritts weiterer Schäden (BGH NJW 2001, 3414 ; NJW 1991, 2707 ).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    a) Für das rechtliche Interesse genügt schon die bloße Möglichkeit des künftigen Eintritts weiterer Schäden (BGH NJW 2001, 3414 ; NJW 1991, 2707 ).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    b) Der Feststellungsantrag ist begründet, soweit er sich auf das Ereignis vom 27. Mai 1993 bezieht, denn bei den Verletzungen, die die Klägerin erlitten hat, ist das Entstehen weiterer materieller und immaterieller Schadensfolgen hinreichend wahrscheinlich (BGH VersR 1997, 1508, 1509).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Das ist nicht der Fall, wenn die Aufklärung im Untersuchungsraum oder vor dessen Tür dergestalt stattfindet, dass dem Patienten erklärt wird, ohne den Eingriff könne die Operation am nächsten Tag nicht durchgeführt werden, er schon während der Aufklärung mit einer sich nahtlos anschließenden Durchführung des Eingriffs rechnen muss und deshalb unter dem Eindruck steht, sich nicht mehr aus einem bereits in Gang gesetzte Geschehensablauf lösen zu können (BGH NJW 1995, 2410, 2411; NJW 1994, 3009, 3010; vgl. auch BGH NJW 1996, 777, 779 sowie Hoppe NJW 1998, 782, 783).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Da keine wirksame Einwilligung vorliegt, ist der Eingriff insgesamt rechtswidrig, so dass der Beklagte zu 2) für alle Folgen der Behandlung einzustehen hat, gleich, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko oder eine sonstige Schadensfolge verwirklicht (vgl. BGH VersR 2001, 592 mit Anmerkung von Gehrlein).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Das ist nicht der Fall, wenn die Aufklärung im Untersuchungsraum oder vor dessen Tür dergestalt stattfindet, dass dem Patienten erklärt wird, ohne den Eingriff könne die Operation am nächsten Tag nicht durchgeführt werden, er schon während der Aufklärung mit einer sich nahtlos anschließenden Durchführung des Eingriffs rechnen muss und deshalb unter dem Eindruck steht, sich nicht mehr aus einem bereits in Gang gesetzte Geschehensablauf lösen zu können (BGH NJW 1995, 2410, 2411; NJW 1994, 3009, 3010; vgl. auch BGH NJW 1996, 777, 779 sowie Hoppe NJW 1998, 782, 783).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Im vorliegenden Fall entfällt das Feststellungsinteresse auch nicht deswegen, weil die Klägerin im Verlauf des Prozesses die Möglichkeit gehabt hätte, einen Großteil des Erwerbsschadens zu beziffern (BGH NJW 1978, 210).
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
    Einsichtig machen soll er nur, dass ihm die vollständige Aufklärung über das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er zustimmen solle oder nicht (vgl. BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1991, 812 mit Anmerkung von Schlund).
  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96

    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung

  • BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff …

  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 211/91

    Operation zur Behebung einer Genitalsenkung mit unwillkürlichem Harnabgang - …

  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60

    Schutzbereich und Folgeschäden

  • OLG Köln, 18.03.1985 - 7 U 117/84

    Operation; Einwilligung; Aufklärung; Eingriff; Patient; Kausalität; …

  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der …

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …

    Bei diagnostischen Eingriffen ohne therapeutischen Eigenwert - wie der DSA - sind deshalb grundsätzlich strengere Anforderungen an die Aufklärung des Patienten über damit verbundene Risiken zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - VersR 1979, 720, 721; OLG Düsseldorf VersR 1984, 643, 645 (Angiographie) mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 3. April 1984 - VI ZR 173/83 - OLG Stuttgart VersR 1988, 832, 833 (Angiographie); OLG Koblenz NJW-RR 2002, 816, 818 (Angiographie);… Geiß/Greiner, aaO;… Katzenmeier, Arzthaftungsrecht, 2002, S. 328;… Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 68 Rn. 12).
  • OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen …

    Hier hat der Arzt dem Patienten selbst entfernt liegende Komplikationsmöglichkeiten in angemessener Weise darzutun (OLG Koblenz VersR 2003, 1313).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Bei Eingriffen zur Diagnose ohne therapeutischen Eigenwert sind allgemein strengere Anforderungen an die Aufklärung des Patienten und die damit verbundenen Risiken zu stellen (BGH NJW 1979, 1933, 1934; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 816 und VersR 2006, 123).
  • OLG Koblenz, 15.12.2005 - 5 U 676/05

    Betreiber eines Krankenhauses zum Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger …

    Die Beklagte hat für alle Folgen der Behandlung ein zu stehen, gleich, ob sich ein aufklärungspflichtiges Risiko oder eine sonstige Schadensfolge verwirklicht hat (BGH VersR 2001, 592 mit Anmerkung von Gerlein; Senat VersR 2003, 1313).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei unzureichender Ausstattung für eine ambulante …

    Aufzuklären ist nur über Risiken, die sich auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt oder bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs nicht mit Gewissheit ausschließen lassen (vgl. hierzu OLG Koblenz vom 29.11.2001 - 5 U 1382/00, juris Rn. 95).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis …

    Auch wenn die Angiographie hier nach den Ausführungen des Sachverständigen zugleich eine Behandlungsmaßnahme darstellte und deshalb die strengeren Anforderungen an eine Risikoaufklärung bei rein diagnostischen Maßnahmen ohne therapeutischen Eigenwert (vgl. jeweils zur Angiographie: BGH, NJW 2009, 1209 ff., Tz. 13 m.w.N.; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 816 ff., juris Tz. 107) nicht gelten mögen, war das Risiko des Schlaganfalls jedenfalls geeignet, die Lebensführung des Klägers besonders schwer zu belasten.
  • OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflichten vor einer Operation zur Beinverlängerung; …

    Dabei sind bei einem nicht zwingend erforderlichen Eingriff besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 1313).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am …

    Dabei sind bei einem nicht zwingend erforderlichen Eingriff besonders strenge Anforderungen zu stellen (OLG Koblenz VersR 2003, S. 1313).
  • LG Aurich, 26.02.2019 - 5 O 1141/16

    Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz und …

    Dagegen kommt es nicht maßgeblich darauf an, was aus ärztlicher Sicht sinnvoll und erforderlich gewesen wäre und wie sich ein "vernünftiger" Patient verhalten haben würde (OLG Koblenz, VersR 2003, 1313, 1315).
  • LG Köln, 16.08.2006 - 25 O 335/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Augenarzt

    Dem Patienten muss noch die Gelegenheit zu einem ruhigen Abwägen verbleiben (OLG Koblenz v. 29.11.2001 - 5 U 1382/00, VersR 2003, 1313 = NJW-RR 2002, 816).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1086/03

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über mögliche Komplikationen eines …

  • OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher …

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12803
OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,12803)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.06.2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,12803)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 5 U 1382/00 (https://dejure.org/2001,12803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 427/97

    Verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes über die Staatsbank Berlin

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Denn der Beklagten werden dadurch - im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.12.1998 (ZIP 1999, 610, 611) entschiedenen Fall keine Rechte nachträglich entzogen, was eine verfassungskonform einschränkende Auslegung der Vorschrift notwendig machen würde.
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Soweit die Beklagte den Bestand von Kreditverbindlichkeiten bestritten hat, obliegt zwar der Klägerin die Beweislast für die Auszahlung von Kreditmitteln (vgl. zuletzt in anderem Zusammenhang: BGH, WM 2001, 1035) bzw. den Abschluss von Kreditverträgen mit dem VEB oder dessen Rechtsnachfolgern.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (vgl. BVerfGE 95, 267 ff.).
  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92

    Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Zinsen seit dem 16.06.1995, dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. Basiszinssatz kann die Klägerin jedoch auch bezüglich der Rückstände an vertraglichen Zinsen (vgl. BGH, NJW 1993, 1260 ) - nach § 286 BGB fordern.
  • BGH, 03.05.1995 - XI ZR 195/94

    Höhe des Verzugsschadens von Banken

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Sie ist als Bank berechtigt, ihren Verzugsschaden gegenüber der Beklagten als gewerblicher Kreditnehmerin insoweit abstrakt in entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 VerbrKrG zu berechnen, auch wenn der Kredit nicht dem Verbraucherkreditgesetz unterfiel (BGH, ZIP 1995, 909 ).
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94

    Rückzahlung von Staatsbankkrediten durch ehemaligen …

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH, ZIP 1996, 103 ).
  • BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98

    Anforderungen an den Beweis einer Auszahlung

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Sie kann dazu auch Urkunden mit Indizcharakter vorlegen, zumal wenn diese Urkunden nicht nur aus dem internen Bereich der Klägerin stammen (vgl. BGH, WM 1999, 899 ; NJW-RR 1992, 1195 ), Das trifft aber insbesondere auf den vorgetragenen Inhalt der bereits oben unter aa) bis ee) erwähnten Anlagen K 6 bis K 10 und K 26 zu.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 146/92
    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Die vom OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 1455 ff.) entwickelten Grundsätze, wonach die Bilanzfeststellung innerhalb einer Gesellschaft ein abstraktes oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellen kann, sind insbesondere auch auf die Salden- und Kreditbestätigung und auch auf das Feststellen von Kreditverbindlichkeiten in Bilanzen nicht unmittelbar anwendbar.
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 264/95

    Übergang von DDR-Bankenforderungen

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile auch Altkreditfälle von Wohnungsbaugesellschaften (…BGH, aaO.) und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im gleichen Sinne entschieden (BGH, ZIP 1996, 1271).
  • OLG Dresden, 26.04.1995 - 12 U 670/94

    Auslegung einer Vereinbarung über Altschulden bei Abspaltung eines …

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00
    Dies gilt vor allem auch deshalb, weil die Klägerin die Beklagte nicht auf die volle Kreditverbindlichkeit in Anspruch nimmt, sondern nur auf den von ihr selbst (vgl. Anlage K 8) übernommenen Teil (vgl. OLG Dresden, ZIP 1995, 1701 ).
  • OLG Rostock, 24.04.1997 - 1 U 287/95
  • KG, 12.07.1990 - 2 U 3964/89

    GmbH: Ausstehende Einlage

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