Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
VermG § 2 Abs. 3; ; VermG § ... 7 Abs. 2; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 1; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 3; ; VermG § 7 Abs. 8 Satz 2; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 212; ; BGB § 212 Abs. 1; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 212 Nr. 1
Anforderungen an ein den Neubeginn der Verjährung auslösendes Anerkenntnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 195, 199, 212 Abs. 1 Nr. 1; VermG § 7 Abs. 7, 8
Verjährungsneubeginn bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Nutzungsherausgabe durch Bevollmächtigung des Verfügungsberechtigten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 7 Abs. 7 S. 2; BGB § 212 Abs. 1
Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Nutzungen; Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Nutzungen; Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 31.07.2008 - 13 O 345/06
- OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
a) Für ein Anerkenntnis "in anderer Weise" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird (BGHZ 142, 172, 182; BGH VersR 1997, 631, 632; NJW 1999, 1101, 1103; NJW-RR 2005, 1044, 1047). - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01
Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Die Voraussetzung einer Duldungsvollmacht sind gegeben, wenn der Vertretende es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses tatsächliche Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2002, 2325; NJW-RR 2004, 1275, 1277). - BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
a) Für ein Anerkenntnis "in anderer Weise" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird (BGHZ 142, 172, 182; BGH VersR 1997, 631, 632; NJW 1999, 1101, 1103; NJW-RR 2005, 1044, 1047).
- BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04
Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
a) Für ein Anerkenntnis "in anderer Weise" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird (BGHZ 142, 172, 182; BGH VersR 1997, 631, 632; NJW 1999, 1101, 1103; NJW-RR 2005, 1044, 1047). - BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch ist nämlich spätestens im Oktober 2006 durch die Streithelferin zu 2, die W..., als vertretungsberechtigten Vertreter des beklagten Landes im Sinne des § 212 Abs. 1 BGB anerkannt worden, was dazu führt, dass die Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt neu begonnen hat (BGH NJW-RR 2005, 605), und zwar mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag (BGH NJW 1998, 2972). - BGH, 13.01.2005 - VII ZR 15/04
Rechtswirkungen der Unterbrechung der Verjährung nach VOB/B grundgesetzlicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch ist nämlich spätestens im Oktober 2006 durch die Streithelferin zu 2, die W..., als vertretungsberechtigten Vertreter des beklagten Landes im Sinne des § 212 Abs. 1 BGB anerkannt worden, was dazu führt, dass die Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt neu begonnen hat (BGH NJW-RR 2005, 605), und zwar mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag (BGH NJW 1998, 2972). - BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00
Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Der Schuldner muss sein Wissen, zu etwas verpflichtet zu sein, klar zum Ausdruck bringen (BGH NJW-RR 2002, 1433, 1434 m. w. Nachw.). - BGH, 11.03.2004 - VII ZR 351/02
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung an eine nicht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
a) Das Landgericht stützt sein Ergebnis, durch die Zustellung am 7. Dezember 2006 sei der Lauf der Verjährungsfrist nicht gehemmt worden, auf Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. März 2004 (BauR 2004, 1002 ff. = MDR 2004, 959 f.), wonach die Zustellung (eines Mahnbescheides) an eine nicht vertretungsberechtigte Behörde die Verjährung nicht unterbreche. - BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03
Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
Die Voraussetzung einer Duldungsvollmacht sind gegeben, wenn der Vertretende es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses tatsächliche Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2002, 2325; NJW-RR 2004, 1275, 1277). - BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 5 U 167/08
a) Für ein Anerkenntnis "in anderer Weise" im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen der Forderung unzweideutig entnehmen lässt und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird (BGHZ 142, 172, 182; BGH VersR 1997, 631, 632; NJW 1999, 1101, 1103; NJW-RR 2005, 1044, 1047). - BGH, 27.10.2006 - V ZR 58/06
Rechtsfolgen der Zuordnung eines Grundstücks zu einem anderen …
- KG, 15.12.2003 - 12 U 12/03
Nutzungsherausgabeanspruch des Alteigentümers eines rückübertragenen Grundstücks …
- OLG Frankfurt, 13.10.2025 - 20 W 59/22
Zur Haftung für Notarkosten als Auftraggeber aufgrund der Grundsätze einer …
Dabei steht einer Duldungsvollmacht nicht entgegen, wenn dem Vertretenen der Wille fehlt, den für ihn Handelnden zu bevollmächtigen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.09.2011, 12 U 12/11, Tz. 82; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.11.2009, 5 U 167/08, Tz. 44; jeweils juris;… Ellenberger in Grüneberg, a. a. O.).
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