Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 173/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses auf die Mangelbeseitigungskosten im Rahmen eines Vertrags über Fliesenarbeiten; Pflichten des Bauunternehmers beim BGB-Werkvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweispflicht des Fliesenlegers auf ungeeigneten Estrich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- prewest.de
(Leitsatz)
§§ 242, 249, 633 BGB
Hinweispflicht des Fliesenlegers auf ungeeigneten Estrich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
BGB-Bauvertrag: Fliesenleger muss auf ungeeigneten Estrich hinweisen! (IBR 2005, 13)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 20.01.2004 - 10 1/02
- OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 173/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1699
- BauR 2004, 1831 (Ls.)
- ZfBR 2004, 791 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99
Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer
Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 173/04
Zu ersetzen sind aber unter Umständen Kosten, die mit der Vorarbeit sachlich zusammenhängen und erst durch die unterbliebene Anzeige zum Tragen kommen (…Werner-Pastor, aaO, Rdnr. 1528; BGH NJW-RR 2001, 1102). - OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00
Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ; …
Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 173/04
Auch beim BGB-Werkvertrag hat der Bauunternehmer, der seine Leistung in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder aufgrund dessen Planungen auszuführen hat, zu prüfen und gegebenenfalls Erkundigungen einzuziehen, ob diese Vorleistung eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet und keine Eigenschaften aufweist, die den Erfolg seiner eigenen Arbeit in Frage stellen kann (OLG Celle, NJW-RR 2002, 594;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1526).
- OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01
Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer …
Verletzt ein Nachunternehmer - wie hier die Beklagte - seine Prüfungs- und Hinweispflicht, braucht er fehlerhafte Vorleistungen des Hauptunternehmers nicht nachzubessern und die insoweit anfallenden Kosten nicht zu tragen (BGH, WM 1972, 800, 801, 802; OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 173/04, OLG München, BauR 1996, 547 ; OLG München, NJW-RR 1988, 20 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 273, 274; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 421 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, RN. - OLG Schleswig, 04.12.2012 - 3 U 102/09
Prüfungs- und Hinweispflichten eines Werkunternehmers hinsichtlich Vorleistungen …
Nichts anderes wird unmissverständlich auch in den vom Kläger selbst zur Akte gereichten Urteilen OLG Dresden (Urteil vom 20.01.2004 - 14 U 1198/03 -, Bl. 101 d.A.) und OLG Koblenz (Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 173/04 -, Bl. 104 d.A.) ausgeführt. - LG Münster, 06.02.2015 - 16 O 475/10
Zahlungsanspruch auf Restwerklohn aufgrund von Heizungsarbeiten und …
Rn. 75 Eine Nachbesserungspflicht des Unternehmens besteht nur bzgl. der eigenen Gewerke, auch bei Schadensersatz können keine Kosten für solche Maßnahmen auferlegt werden,zu deren Herstellung der Unternehmer gar nicht verpflichtet war (Werner/Pastor, Rnr.1529, OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2004-5 U 173/04, zit nach BeckRS 2004, 08952, zum SE auch BGH NJR-RR 2001, 1102). - LG Düsseldorf, 12.12.2008 - 15 O 508/04
Gesamtschuldnerhaftung bei einheitlicher Sanierungsmöglichkeit
I-5 U 173/04.
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