Rechtsprechung
| OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zum Anzeigen der Richtungsänderung bei abknickender Vorfahrt und zum berechtigten Vertrauen auf richtiges Blinken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 2
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem Vorfahrtberechtigten bei abknickender Vorfahrt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Crash an einer Kreuzung - Wer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss die Richtungsänderung mit dem Blinker anzeigen
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Vorfahrtsstraße: Richtungsänderung muss angezeigt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung im Falle der Kollision zwischen einem wartepflichtigen Fahrzeug und einem Vorfahrtsberechtigten bei abknickender Vorfahrt
Verfahrensgang
- LG Schwerin - 4 O 199/08
- OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 31
- NZV 2011, 187
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.1965 - VI ZR 137/64
Haftungsverteilung bei Kollision entgegen kommender Fahrzeuge bei abknickender …
Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
Daran, dass der Kläger verpflichtet war, seine Richtungsänderung anzuzeigen, besteht seit der Entscheidung des BGH vom 16.11.1965 (BGHZ 44, 257 ) kein Zweifel mehr. - OLG Zweibrücken, 06.07.1990 - 1 Ss 159/90
Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darf auch im Falle der abknickenden …
Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
Dem ist die obergerichtliche Rechtsprechung weitgehend gefolgt (OLG Zweibrücken DAR 1991, 68 ;… OLG Oldenburg, DAR 1999, 179 , OLG Düsseldorf aaO.). - OLG Düsseldorf, 09.12.1976 - 12 U 210/75
Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2010 - 5 U 223/09
Der Senat folgt bei der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren bei dem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge im Bereich einer abknickenden Vorfahrtsstraße der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 09.12.1976 (NJW 1977, 1245).
- OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12
Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung …
Hat das Gericht des ersten Rechtszuges die entscheidungserheblichen Tatsachen unter Wahrung der Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO aber vollständig und überzeugend festgestellt und sieht das Berufungsgericht keine Veranlassung, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, sind erneute, eigene Feststellungen nicht geboten (…vgl. Senat, Urt. v. 16.1.2013 - 5 U 148/12-22; Urt. v. 21.4.2010 - 5 U 223/09; KG, Beschl. v. 28.1.2008 - 12 U 50/07; KG, NZV 2008, 252).
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