Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.06.2011 - 5 U 24/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Schadenersatzanspruch - Rechtskraftdurchbrechung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826; ZPO § 322
Begründetheit von Schadensersatzansprüchen wegen Prozessbetruges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit von Schadensersatzansprüchen wegen Prozessbetruges
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.01.2011 - 10 O 212/10
- OLG Köln, 16.06.2011 - 5 U 24/11
- OLG Köln, 20.07.2011 - 5 U 24/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 30.07.2019 - 9 U 1574/17
Haftung eines Geschäftsführers für Baugeldverwendung
Eine Überprüfung eines rechtskräftigen Urteils auf der Grundlage von § 826 BGB ist insbesondere dann unzulässig, wenn sich die Behauptung der Unrichtigkeit des angegriffenen Urteils lediglich auf dasselbe tatsächliche Vorbringen wie im Vorprozess stützt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.06.2011 - 5 U 24/11, BeckRS 2011, 22629).Dieser Forderung entspricht es, wenn der Bundesgerichtshof verlangt, bei dem angegriffenen Urteil müsse es sich um eine "offensichtliche Fehlbeurteilung" handeln, "die zu keinerlei rechtlichen Zweifeln Anlass geben kann" (BGH, Urteil vom 27.5. 1963 - III ZR 165/62, NJW 1963, 1606 (1608)) bzw. das Urteil müsse "offensichtlich objektiv unzutreffend" sein (BGH, Urteil vom 21.6. 1951 - III ZR 210/50, NJW 1951, 759f.) und "an den Nachweis der Klagevoraussetzungen" müssten "strenge Anforderungen gestellt werden" (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss v. 16.6.2011 - 5 U 24/11, BeckRS 2011, 22629).
- OLG Köln, 20.06.2013 - 19 U 7/13
Abweisung der Klage auf Rückforderung von gezahltem Anwaltshonorar, da die …
Rn. 6 Es ist daher nicht ausreichend, dass die Behauptung der Unrichtigkeit auf dasselbe tatsächliche Vorbringen gestützt wird, wie im Vorprozess (OLG Köln, Urt. v. 16.06.2011, -5 U 24/11-, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.07.2011 - 5 U 24/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 3; ZPO § 522 Abs. 2 S. 1
Rechtsfolgen der Beschränkung der Berufung mit Erweiterungsvorbehalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Beschränkung der Berufung mit Erweiterungsvorbehalt
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.01.2011 - 10 O 212/10
- OLG Köln, 16.06.2011 - 5 U 24/11
- OLG Köln, 20.07.2011 - 5 U 24/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02
Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung
Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 5 U 24/11
Rn. 3 Die auf einen Teil der vom Landgericht abgewiesenen Widerklage in Höhe von 800, 00 EUR beschränkt eingelegte Berufung des Beklagten mit Erweiterungsvorbehalt in Hinblick auf den restlichen Teil der Widerklageforderung sowie die zuerkannten Klageforderungen ist zulässig (…vgl. Zöller-Heßler, ZPO, 27. Auflage 2009, § 520 Rn. 10; Musielak-Ball, ZPO, 8. Auflage, § 520 Rn. 24 f. m.w.N., insbes. BGH NJW 2005, 3067 ff.).
- LG Hamburg, 28.10.2024 - 318 S 18/24
Erfolgloser Beschlussersetzungsantrag zur Haftungsbeschränkung des Verwalters
Rn. 10 2. Dass die Klägerseite in der Berufungsbegründung einen Erweiterungsvorbehalt erklärt hat, steht einem Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2011 - 5 U 24/11).
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