Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Judicialis
UrhG § 19a; ; UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 31 Abs. 3; ; BGB §§ 631 ff; ; BGB § 242
- IWW
- JurPC
§§ 19a, 31 Abs. 5, Abs. 3 UrhG, 631 ff, 242 BGB
Restwertbörse - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfallgutachten - Urheberrecht an Fotos
- kanzlei.biz
Unbefugte Online-Nutzung eines Lichtbilds
- kfz-expert.de
Recht des Versicherers zur Internetnutzung von Lichtbildern des Sachverständigen ohne ausdrückliche Zustimmung
- kanzlei.biz
Unbefugte Online-Nutzung eines Lichtbilds
- captain-huk.de
Urheberrechtsverstoß - rechtswidrige Einstellung von Gutachtenlichtbildern in eine Restwertbörse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Der Zweck eines Gutachtens, welches gegenüber der gegnerischen Versicherung verwendet werden soll, umfasst nicht das öffentliche Zugänglichmachen digitalisierter Lichtbilder des Unfallwagens durch Dritte im Internet - Umfang des Schadensersatzanspruchs - Restwertbörse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gutachtenfotos und Urheberrecht
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kfz-Versicherung als Urheberrechtsverletzer
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Sachverständigengutachten - Versicherung darf Fotos aus Gutachten nicht für Internet-Restwertbörse nutzen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unbefugte Verwendung von Lichtbildern aus Gutachten
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
(Online-)Nutzungsrechte an Fotos eines Sachverständigengutachtens
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Online-Nutzungsrechte an Fotos eines Sachverständigengutachtens
- vogel.de (Kurzinformation)
Schadenbilder bleiben Eigentum des Gutachters - Verstoß gegen Urheberrecht bewirkt Schadenersatzanspruch
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Nutzungsrechte an Fotos eines Sachverständigengutachtens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Sachverständigengutachten im Internet; Voraussetzungen für die Annahme der Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und Geltungsbereich eines ausschließlichen Nutzungsrechts; Verpflichtung des Sachverständigen zur ...
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Sachverständigengutachten - Versicherung darf Fotos aus Gutachten nicht für Internet-Restwertbörse nutzen
- captain-huk.de (Entscheidungsbesprechung)
Urheberschutz im Verkehrsrecht - das Ende von Control-Expert ?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 308 O 288/07
- OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 378
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01
"Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).
Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).
Nur ausnahmsweise kann ein solcher Wille auch ohne ausdrückliche Erklärung aus sonstigen Umständen (z. B. Branchenübung) geschlossen werden, wenn gewährleistet ist, dass die in Rede stehende Vertragspartei die Notwendigkeit einer entsprechenden Erklärung ihres rechtsgeschäftlichen Willens kennt (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).
Im Rahmen der Zweckübertragungslehre ist eine Branchenübung nur dann von Bedeutung, wenn sie Rückschlüsse auf einen objektivierten rechtsgeschäftlichen Willen der Vertragsparteien hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).
Geht z.B. ein Urheber, der sich auf eine pauschale Abgeltung einlässt, davon aus, dass er ohnehin mit der Zustimmung zur Nutzung seines Werks sämtliche zur vertragsgerechte Nutzung erforderlichen Rechte eingeräumt, kann einer solchen Zustimmung nicht der unzweideutigen rechtsgeschäftliche Wille entnommen werden, Nutzungsrechte über den konkreten Vertragszweck hinaus einzuräumen (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 98/07
Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch wegen durchfeuchteter Kellerwände
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Der Kläger erstellte im Auftrag einer Frau P.W. ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug Renault Twingo (Anlage ASt 1 zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 98/07; Anlagen mit der Bezeichnung ASt bzw. AG sind auch im Folgenden stets solche des zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits gemachten Verfahrens 5 U 98/07).Er mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 12.10.06 unter Fristsetzung bis zum 20.10.06 ab (Anlage ASt 8 des Rechtsstreits 5 U 98/07) und forderte sie ergebnislos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Anlage ASt 9 des Rechtsstreits 5 U 98/07) auf.
Dieses Verlangen wies die Beklagte mit Schreiben ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten vom 27.10.06 (Anlage ASt 10 des Rechtsstreits 5 U 98/07) zurück.
- LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2008 - 3 O 2880/07
Urheberrecht: Einstellung von Fahrzeugbildern aus Schadensgutachten in die …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Aus den genannten Gründen vermag sich der Senat der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht anzuschließen, welche die Zivilkammer in einem Kostenbeschluss vom 22.01.08 (3 O 2880/07) auf eine - zwischenzeitlich erledigte - negative Feststellungsklage der hiesigen Beklagten gegen den Kläger wegen des vorliegend streitigen Sachverhalts insbesondere zu der Frage einer bestehenden Branchenübung vertreten hatte (Anlage BB 9).Einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedarf es angesichts der gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (3 O 2880/07) im Übrigen auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH, GRUR 02, 709, 711f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH, GRUR 00, 907, 910 - Filialleiterfehler).Dies liefe darauf hinaus, unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln der Ausforschung Tür und Tor zu öffnen (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
- BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03
Parfümtestkäufe
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH, GRUR 02, 709, 711f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH, GRUR 00, 907, 910 - Filialleiterfehler).Dies liefe darauf hinaus, unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln der Ausforschung Tür und Tor zu öffnen (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
- BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95
"Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt vielmehr im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04
Windsor Estate
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der BGH seine "Gaby"-Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch zwischenzeitlich aufgegeben hat (BGH GRUR 07, 877 ff - Windsor-Estate). - BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02
Pressefotos
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Sie können deshalb nur (sehr) bedingt im Rahmen einer Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden (vgl. hierzu auch BGH GRUR 06, 136, 138 - Pressefotos). - BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98
Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Dies gilt selbst dann nicht, wenn man die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. BGH NJW 2001, 514, 515) heranzieht, nach der in bestimmten Fällen Dritte, gegenüber denen ein Gutachten verwendet werden soll, in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses zwischen einem Sachverständigen und seinem Auftraggeber mit einbezogen sind. - BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
"Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGH GRUR 06, 504, 506 - Parfümtestkäufe; BGH GRUR 01, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGH, GRUR 02, 709, 711f - Entfernung der Herstellungsnummer III; zum wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch vgl. BGH, GRUR 00, 907, 910 - Filialleiterfehler). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01
"Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt …
- BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
- BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93
Pauschale Rechtseinräumung
- BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77
"White Christmas"
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08
Restwertbörse
Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten und der Berufung des Klägers abgeändert und die Beklagte zur Unterlassung und Zahlung von 20 EUR verurteilt (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378 = ZUM-RD 2009, 330). - LG Hamburg, 15.05.2009 - 308 O 580/08
Urheberrechtsverletzung im Internet: Ungenehmigte Veröffentlichung eines von …
Das Oberlandesgericht hat zu der für die Wertungen maßgeblichen Zweckübertragungsregel folgendes ausgeführt (GRUR-RR 2008, 378, 379- Restwertbörse):. - OLG Celle, 08.03.2012 - 13 W 17/12
Voraussetzungen für eine Verletzung des Urheberrechts an einer Internetseite …
Ein Urheber hat im Zweifelsfall kein Interesse daran, durch seinen Vertragspartner selbst von der Nutzung seines eigenen Werkes ausgeschlossen werden zu können, wenn für die Einräumung derart weitgehender Verwertungsrechte weder eine Notwendigkeit besteht noch ein derartiger Rechteverzicht gesondert honoriert wird (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 2. April 2008 - 5 U 242/07, juris Rn. 34).
- VG Aachen, 28.11.2012 - 8 K 2366/10
Anspruch der Grundstückseigentümer gegen die auskunftspflichtige öffentliche …
Rn. 70 Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08 -, NJW 2010, 2354, ebenso die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Urteil vom 2. April 2008- 5 U 242/07 -, VRS 114, 427,. - LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Einstellung der in einem Gutachten eines …
Rn. 26 Der "Zweckübertragungsgedanke", der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH GRUR 2004, 938; BGHZ 131, 8, 12; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378, 379).Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Kläger seinem Auftraggeber selbst für die Verwendung von 34 Lichtbildern lediglich EUR 47, 00 netto in Rechnung gestellt hat, der Qualität der Bilder, der relativ kurzen Nutzungszeit und des unstreitigen Fehlens anderweitiger Absatzmöglichkeiten für den Kläger erscheint dem Gericht eine Lizenzgebühr von EUR 5, 00 je veröffentlichtem Lichtbild angemessen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378, 382).
- LG Hamburg, 12.02.2010 - 308 O 619/08
Online-Portale sind keine Printmedien - Zur Rechteeinräumung für …
Zu den dabei nach der höchstrichterlichen Rspr. zu beachtenden Grundsätzen hat das Hanseatische Oberlandesgericht (GRUR-RR 2008, 378, 379 - Restwertbörse) Folgendes ausgeführt:.Das Hanseatische Oberlandesgericht (GRUR-RR 2008, 378, 381 - Restwertbörse) hat dazu Folgendes ausgeführt:.
- LG Düsseldorf, 17.06.2009 - 12 O 153/09
"Das Gutachten ist nicht prüffähig": Ehrverletzende Äußerung?
Einen solchen Anspruch hätte noch nicht einmal der Auftraggeber (so auch überzeugend das Hanseatische OLG in seinem Urteil vom 02.04.2008, Az.: 5 U 242/07 = Bl.58 - 74 GA). - LG Hamburg, 04.03.2010 - 310 O 86/10 Weder die Antragsgegnerin noch die Firma ControlExpert GmbH waren befugt, die Lichtbilder in eine Restwertbörse im Internet einzustellen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378 ff.).
- OLG Nürnberg, 22.04.2008 - 3 W 616/08 a) Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen des Unterlassungsanspruchs und auch des Zahlungsanspruchs in Höhe von 20 EUR bezieht sich der Senat voll inhaltlich, auf die Entscheidungsgründe des zwischen den Parteien im Hauptsacheverfahren ergangenen Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 5 U 242/07; verkündet am 02.04.2008).
- LG Hamburg, 15.09.2010 - 308 O 334/10 Die Nutzung durch die Antragsgegnerin war widerrechtlich, da die Einstellung der Lichtbilder ins Internet ohne Einverständnis der Antragstellerin und sogar entgegen deren ausdrücklichen Hinweises auf die Entscheidung OLG Hamburg vom 2.4.2008 - 5 U 242/07 erfolgte, wonach eine Einstellung in Restwertbörsen nicht erforderlich ist (vgl. Ziffer 13 der Anlage ASt 2, Schadensgutachten vom 30.07.2010 ...).
- LG Hamburg, 17.07.2009 - 308 O 173/09
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