Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB a.F. § 433; ; BGB a.F. § 438 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB a.F. § 459 Abs. 1; ; BGB a.F. § 463 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arglistige Täuschung des Verkäufers wegen verschwiegenem Feuchtigkeitseintritt im Keller - Merkantiler Minderwert des Gebäudes - Passivlegitimation des Nachlassverwalters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages; Ersatz des sog. merkantilen Minderwertes sowie der Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung und Bezifferung entstandener Schäden infolge von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.01.2007 - 4 O 238/05
- OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (26)
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200;… vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).Ob er die den Fehler begründenden Umstände rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NJW 2007, 835; NJW-RR 2003, 989).
Neben der Kenntnis des Mangels setzt ein arglistiges Handeln des Verkäufers weiter voraus, dass dieser weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. des BGH, vgl. WM 1983, 990; NJW-RR 2003, 989; NJW 2007, 835).
Ob die Beklagten diesen Umstand rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet haben, ist demgegenüber ohne Belang (vgl. BGH NJW 2007, 835; NJW-RR 2003, 989 ).
- BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Ob er die den Fehler begründenden Umstände rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NJW 2007, 835; NJW-RR 2003, 989).Neben der Kenntnis des Mangels setzt ein arglistiges Handeln des Verkäufers weiter voraus, dass dieser weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. des BGH, vgl. WM 1983, 990; NJW-RR 2003, 989; NJW 2007, 835).
Ob die Beklagten diesen Umstand rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet haben, ist demgegenüber ohne Belang (vgl. BGH NJW 2007, 835; NJW-RR 2003, 989 ).
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200;… vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 1998, 302, 303; NJW 2006, 2839, 2840).
- BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73
Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200;… vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 1998, 302, 303; NJW 2006, 2839, 2840).
- BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Der merkantile Minderwert ist schadensersatzrechtlich betrachtet nichts anderes als die Wertdifferenz einer Sache vor dem Schadensereignis und nach Durchführung der Reparatur (BGH, NJW 1980, 281 im Anschluss an BGHZ 27, 181).Dem Eigentümer einer Sache, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Reparatur im Verkehr wegen der Befürchtung von versteckten Mängeln ein geringerer Wert beigemessen wird, entsteht ein gegenwärtiger Schaden, weil er ein weniger wertvolles Vermögensobjekt in Händen hat, als er vor dem Schadensereignis besaß (BGHZ 27, 181).
- BGH, 02.04.1981 - III ZR 186/79
Schadensersatzanspruch wegen eines technischen Minderwertes eines Grundstücks - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Dieser wirkt sich nicht erst beim Verkauf des Grundstücks aus, sondern er liegt auch vor, wenn der Eigentümer das Haus nicht veräußern will (BGH BB 1961, 1216; NJW 1981, 1663).Für die Bemessung des merkantilen Minderwerts ist im Schadensersatzrecht der Zeitpunkt der beendeten Instandsetzung der beschädigten Sache maßgebend (vgl. BGH NJW 1967, 552; 1981, 1663).
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 1998, 302, 303; NJW 2006, 2839, 2840). - BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79
Merkantile Wertminderung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Der merkantile Minderwert ist schadensersatzrechtlich betrachtet nichts anderes als die Wertdifferenz einer Sache vor dem Schadensereignis und nach Durchführung der Reparatur (BGH, NJW 1980, 281 im Anschluss an BGHZ 27, 181). - BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02
Ferrari mit alten Reifen
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers vom Mangel genügt für Arglist dagegen nicht (vgl. BGH NJW 2004, 1032, 1033;… vgl. Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 444 Rn.11). - BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07
Soweit die Beklagten im Grundstückskaufvertrag vom 13. Februar 1996 unter VII. Ziffer 1. die Erklärung abgegeben haben, ihnen seien keine versteckte Mängel bekannt, handelt es sich dabei lediglich um eine Erklärung über ihre Kenntnis und keine garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden unabhängige Haftung für Mängel des Kaufobjektes (vgl. BGH NJW 1995, 1549; Senat, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 U 88/07 - ). - BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …
- BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
- OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes …
- BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65
Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für …
- KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen …
- BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92
Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag
- OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
Gutachten aus dem selbstständigen Beweisverfahren: Erhebung von Einwendungen erst …
- BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81
- BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 3/62
Zurechnung der Kenntnis des Vertreters in Fällen gesetzlicher Vertretung
- KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten …
- BGH, 25.02.1953 - II ZR 172/52
Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 146/60
Minderung des Verkehrswerts eines Gebäudes als sog. merkantiler Minderwert …
- OLG Nürnberg, 29.12.1988 - 2 U 2064/88
Unzureichender Schallschutz; Nutzungsbeeinträchtigungen; verbleibender Minderwert
- BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96
Bindung an Verweisungsbeschluß
- OLG Köln, 16.06.2014 - 12 U 44/13
Berufung der Kläger in der Sache "Kerosinsee" ohne Erfolg
Es ist allerdings dem Kläger für die Geltendmachung eines bezifferten Leistungsantrages abzuverlangen, die Grundlagen für die Wertermittlung bezogen auf den nach Abschluss der Instandsetzung anzunehmenden Zustand darzulegen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2008, 5 U 28/07, zitiert nach juris, Rn. 61-64), wobei er den diesbezüglich bestehenden Unsicherheiten insbesondere dadurch Rechnung tragen kann, dass er zunächst auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines merkantilen Minderwertes anträgt (BGH…, Urteil vom 10. Juli 1991, XII ZR 109/90, Rn. 26 = NJW 1991, 3036, 3038), was die Kläger vorliegend indes nicht tun. - OLG Brandenburg, 28.08.2025 - 10 U 86/24
Merkantiler Minderwert trotz technisch einwandfreier Mängelbeseitigung?
In anderen Fällen sind solche Umstände, die Anlass für das Misstrauen potentieller Käufer sein könnten, angenommen worden, wenn die Nachbesserung im Wesentlichen nur die Schadensfolgen beseitigt hat, ihre Ursache jedoch unverändert fortbesteht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10 -, NJW 2013, 525,527; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2008 - 5 U 28/07 -, juris Rn. 60ff; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2006 - 21 U 115/05 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 3; ; BB-BUZ § 2
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen
- Wolters Kluwer
Darlegungslast des Anspruchstellers aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung hinsichtlich der Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Verpflichtung des VN zur Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.01.2007 - 26 O 129/06
- OLG Köln, 14.06.2007 - 5 U 28/07
- OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07
Der Kläger verkennt insoweit auch die Reichweite der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2006 (VersR 2006, 1669); dort ging es alleine um die Frage, ob ein Versicherer schon vor Eintritt des Versicherungsfalles eine generelle, formularmäßige Entbindung der den Versicherungsnehmer behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht verlangen kann.Der Kläger kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2006 (VersR 2006, 1669) berufen.
- BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05
Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07
Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhang verstehen rj1uss (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urt. v. 25. April 2007 - IV ZR 85/05). - BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95
Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07
Auch das ist - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nachvollziehbar - Teil der (darzulegenden) Berufsausübung (BGH, VersR 1996, 1090). - LG Köln, 08.01.2007 - 26 O 129/06
Fälligkeit eines Anspruchs auf Leistung aus einer …
Auszug aus OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Januar 2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 129/06 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.06.2007 - 5 U 28/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Fälligkeit ohne Vorlage aussagekräftiger betriebswirtschaftlicher Unterlagen durch den selbständigen Versicherungsnehmer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Verpflichtung des VN zur Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.01.2007 - 26 O 129/06
- OLG Köln, 14.06.2007 - 5 U 28/07
- OLG Köln, 15.08.2007 - 5 U 28/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 107
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dortmund, 22.01.2009 - 2 O 365/08 Danach kann unter die Pflicht zur sachdienlichen Auskunft auch die Überlassung von Unterlagen gehören, die von Dritten erstellt worden sind, im vorliegenden Fall also die Steuerbescheide des Finanzamtes (vgl. OLG Köln, VersR 2008, 107 zur Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen bei allerdings abweichenden Bedingungen, die eine Obliegenheit zur Vorlage von "Unterlagen über den Beruf" vorsehen).
- LG Rostock, 18.12.2009 - 3 O 139/09 Ein selbständig tätiger Versicherungsnehmer hat in der Berufsunfähigkeitsversicherung Unterlagen beizubringen, anhand derer Größe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Höhe des erzielten Einkommens beurteilt werden kann (OLG Köln VersR 2008, 107).
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