Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 714; BGB § 709; ZPO § 88; ZPO § 89
Rechtsfolgen fehlender Zustimmung zur Klageerhebung durch einzelne BGB -Gesellschafter; Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Klage einer GbR ohne Zustimmung aller Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klage der GbR gegen den Willen eines Gesellschafters
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Klagebefugnis einer GbR
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
BGB-Gesellschaft, Personengesellschaftsrecht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
GbR-Gesellschafter sperrt sich gegen Klageerhebung
- haufe.de (Kurzinformation)
Klagebefugnis: Klage einer GbR bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen fehlender Zustimmung zur Klageerhebung durch einzelne BGB-Gesellschafter; Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit eines Verhaltens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage einer GbR ohne Zustimmung aller Gesellschafter grundsätzlich unzulässig! (IMR 2010, 492)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.01.2010 - 24 O 269/09
- OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 40
- MDR 2010, 1427
- NZM 2010, 876
- NZG 2010, 1223
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61
Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Denn nur diese sind in der Lage, die Sachargumente zu liefern, die aus Sicht der Gesellschaft gegen die Prozessführung sprechen (vgl. BGHZ 39, 14).Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten der anderen Gesellschafter beteiligt ist und daher die Tatsachen kennt, die das Recht des Klägers zur selbstständigen Einbeziehung der Forderung begründen können (vgl. BGHZ 39, 14; 102, 152; NJW 2000, 734, NJW-RR 2008, 1484).
- BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06
Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten der anderen Gesellschafter beteiligt ist und daher die Tatsachen kennt, die das Recht des Klägers zur selbstständigen Einbeziehung der Forderung begründen können (vgl. BGHZ 39, 14; 102, 152; NJW 2000, 734, NJW-RR 2008, 1484). - BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04
Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Zwar können Mietpools als solche organisiert werden (vgl. Jäckel, ZMR 2004, 393; BGH NJW-RR 2009, 1666; BGH NJW 2007, 2396; Drasdo DWW 2003, 110;… Münchener Kommentar/Ulmer, § 705 Rn. 279).
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten der anderen Gesellschafter beteiligt ist und daher die Tatsachen kennt, die das Recht des Klägers zur selbstständigen Einbeziehung der Forderung begründen können (vgl. BGHZ 39, 14; 102, 152; NJW 2000, 734, NJW-RR 2008, 1484). - BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08
Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Zwar können Mietpools als solche organisiert werden (vgl. Jäckel, ZMR 2004, 393; BGH NJW-RR 2009, 1666; BGH NJW 2007, 2396; Drasdo DWW 2003, 110;… Münchener Kommentar/Ulmer, § 705 Rn. 279). - BGH, 24.03.2003 - II ZR 4/01
Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikums-KG; Ausscheiden eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
(vgl. K 24, Bl. 80 d.A.), sei es konkludent durch Veräußerung der Appartements (vgl. zu dieser Konstellation BGH NJW 2003, 1729 bei einer Publikumsgesellschaft), und Annahme eines Gesellschaftsvermögens in Form von durch die Gesellschafter übertragenen Nutzungsrechten an den einzelnen Appartements, bedarf es einer Auseinandersetzung nach §§ 731ff BGB. - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98
Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten der anderen Gesellschafter beteiligt ist und daher die Tatsachen kennt, die das Recht des Klägers zur selbstständigen Einbeziehung der Forderung begründen können (vgl. BGHZ 39, 14; 102, 152; NJW 2000, 734, NJW-RR 2008, 1484). - BGH, 20.11.2013 - XII ZR 113/10
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2010 - 5 U 33/10
des BGH: XII ZR 113/10.
- OLG Frankfurt, 25.02.2016 - 22 U 23/15
Rechtsnatur eines Mietpools als GbR
a) Zwar dürfte im Regelfall ein Mietpool als GbR qualifiziert werden können (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010, Az.: 5 U 33/10, Rdnr. 19, zitiert nach juris; BGH…, Urteil vom 02.07.2009, Az.: III ZR 333/08, Rdnr. 12, zitiert nach juris; Jäckel, ZMR 2004, 393 ff.; Drasdo, DWW 2003, 110 ff.; ders. NJW-Spezial 2014, 545 f.). - OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 10 W 45/15
Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO
Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427;… Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14). - OLG Frankfurt, 11.01.2016 - 10 W 57/15
Voraussetzungen eines Ausnahmefalls nach § 269 III 2 Hlbs. 2 ZPO
Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427;… Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14).
- OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 10 W 59/15
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO
Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427;… Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14). - OLG Düsseldorf, 24.08.2016 - 5 W 37/16
Zulässigkeit der Kostenfestsetzung zu Gunsten einer an sich nicht existenten …
Ein vollmachtloser Vertreter kann nach dem Veranlasserprinzip selbst mit den Kosten belastet werden (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart MDR 2010, 1427; OLG Bamberg JurBüro 2005, 548;…Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 91, Rn. 2). - OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 10 W 55/15
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO
Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit Kosten belastet werden, wenn er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.5.2009, 5 W 286/09, JurBüro 2010, 154; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010, 5 U 33/10, MDR 2010, 1427;… Wert in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 88 Rdn. 14). - OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - 15 U 130/11
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Ergeht gegen die wegen eines Vollmachtmangels nicht wirksam vertretene Partei eine Endentscheidung, so sind nach dem sog. Veranlassungsprinzip die Kosten des Rechtsstreits demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, der das Auftreten des falschen Vertreters veranlasst hat, also ggf. auch dem (vollmachtlosen) Vertreter selbst (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010, 5 U 33/10; NJW-RR 2011, 40;… Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 88, Rn. 11). - OLG Frankfurt, 21.10.2015 - 2 W 45/15
Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO bei Vertreter ohne Vertretungsmacht
Zwar kann der Veranlasser eines Rechtsstreits mit den Kosten belastet werden, wenn er als Vertreter ohne Vertretungsmacht aufgetreten ist (OLG Koblenz, JurBüro 2010, 154; 2012, 525; OLG Stuttgart, MDR 2010, 1427 [OLG Stuttgart 12.07.2010 - 5 U 33/10] ). - FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2024 - 16 K 3081/22
Sachgebiet: Finanzgerichtsordnung Überschrift: Angabe der Vertretungsberechtigten …
17 Noack, Die GbR als Prozesspartei im Erkenntnis-, Vollstreckungs- und Schiedsverfahren - Kontinuitäten und Diskontinuitäten nach dem MoPeG - Teil I, GmbHR 2024, 11, Tz. 19; BGH, Urteil vom 23.10.2003 IX ZR 324/01, DStR 2004, 191, Juris Rn. 14-16; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010 5 U 33/10, Juris. - OLG Frankfurt, 25.02.2016 - 22 U 23/16 Anmerkung: Ein Rechtsmittel
Rechtsform eines Mietpools
a) Zwar dürfte im Regelfall ein Mietpool als GbR qualifiziert werden können (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010, Az.: 5 U 33/10, Rdnr. 19, zitiert nach juris; BGH…, Urteil vom 02.07.2009, Az.: III ZR 333/08, Rdnr. 12, zitiert nach juris; Jäckel, ZMR 2004, 393 ff.; Drasdo, DWW 2003, 110 ff.; ders. NJW-Spezial 2014, 545 f.). - FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2024 - 16 K 3081/22
Sachgebiet
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 3; FlErwV § 12
Rücktritt vom Kaufvertrag; ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen
- rechtsportal.de
FlErwV § 7; FlErwV § 1 Abs. 3; BGB § 346 Abs. 1
Rücktritt vom Kaufvertrag über Waldflächen zur Neueinrichtung eines Forstbetriebs, da der Erwerber keinen ortsnahen Wohnsitz begründet hat - Wolters Kluwer
Rücktritt vom Kaufvertrag über Waldflächen zur Neueinrichtung eines Forstbetriebs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 22.04.2010 - 4 O 70/07
- OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06
Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
In Konkurrenz zu den örtlichen Interessenten sollen andere Personen Flächen nur dann verbilligt pachten und erwerben können, wenn sie sich selbst vor Ort engagieren (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 30).Ein solches Engagement setzt zwar nicht voraus, dass sich sämtliche Lebensbeziehungen des Erwerbers auf einen Ort konzentrieren (vgl. BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 32), sie müssen sich aber an einem Ort in der Nähe der Betriebsstätte so verdichten, dass das erforderliche Engagement vor Ort erkennbar wird.
Insbesondere kann sie die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen und ähnlichen Vergünstigungen nicht privatautonom, also abweichend von den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bestimmen (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 9; WM 2006, 2101, 2103).
Da davon ausgegangen werden kann, dass sich die Behörde an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben für ihren Verwaltungsauftrag halten will und daher beabsichtigt, diese in der Form des Privatrechts zur Geltung zu bringen, und da weiter unterstellt werden darf, dass sie Dritte, die sie mit ihren Aufgaben betraut, zu einem entsprechenden Vorgehen verpflichtet hat, sind vertragliche Regelungen in einem dem Verwaltungsprivatrecht zuzuordnenden Vertrag im Zweifel so auszulegen, dass sie mit den Anforderungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlagen in Übereinstimmung stehen (BGHZ ZOV 2007, 30, 33 Tz. 10; vgl. BGHZ 155, 166, 170; BGH WM 1972, 339, 340 f.).
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof (ZOV 2007, 30, 33 Tz. 33 f.) in einem vergleichbaren Fall mit supranationalem Bezug ausgeführt, dass eine Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Gericht gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag nicht besteht, wenn eben dieses Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, dass die betreffende entscheidungserhebliche gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts offenkundig und damit für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430 Rdn. 16 = NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG NJW 1988, 1456; BGHZ 109, 29, 35).
Letzteres ist im Hinblick auf das Erfordernis der Ortsansässigkeit der Fall (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 35 ff.).
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 13/09
Bestimmung des Lebensmittelpunktes anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Wie der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. September 2009 (NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 11) in diesem Zusammenhang ausdrücklich entschieden hat, ist der Lebensmittelpunkt des Erwerbers nach § 3 AusglLeistG ebenso wie der eines Nutzers im Rahmen von § 5 Abs. 3 SachenRBerG (BGH NJW-RR 2005, 1256, 1257) nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.Er muss Bindungen an den Ort in der Nähe der Betriebsstätte aufbauen und unterhalten, die über das rein Geschäftliche hinausgehen (BGH NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 14).
34 cc) Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Beklagte nicht seinen Lebensmittelpunkt in diesem Sinne in die Nähe der Betriebsstätte verlegt hat bzw. nicht in der Nähe derselben ortsansässig geworden ist und damit die Voraussetzungen des Rücktrittsgrundes nach § 9 Nr. 2 lit. c) des notariellen Kaufvertrages gegeben sind, ist allein die Klägerin (so nunmehr ausdrücklich BGH NJW-RR 2010, 374, 375 Tz. 16).
Sie kann deshalb von ihm erwarten, dass er sich hierzu im Streitfall substanziiert äußert (vgl. BGH NJW-RR 2010, 374, 376 Tz. 17).
- BGH, 21.07.2006 - V ZR 158/05
Anforderungen an die Gestaltung der Vergabe und der Kriterien einer Subvention
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Demgemäß kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde den für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht durch den Hinweis auf die Grundsätze der Privatautonomie entziehen (vgl. BGHZ 91, 84, 96; BGH, WM 2006, 2101, 2103).Insbesondere kann sie die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen und ähnlichen Vergünstigungen nicht privatautonom, also abweichend von den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen bestimmen (BGH ZOV 2007, 30, 33 Tz. 9; WM 2006, 2101, 2103).
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 106/08
Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über ein nach den Vorschriften des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 9 Nr. 2 lit. c) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (Senat Urteil v. 18 Februar 2010 - 5 U 106/08 m. w. N.).Jedenfalls hat der Beklagte zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss der Kaufverträge behauptet, seinen Hauptwohnsitz bereits in L… begründet zu haben (vgl. Senatsurteil v. 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, dort S. 25).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof (ZOV 2007, 30, 33 Tz. 33 f.) in einem vergleichbaren Fall mit supranationalem Bezug ausgeführt, dass eine Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Gericht gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag nicht besteht, wenn eben dieses Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, dass die betreffende entscheidungserhebliche gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts offenkundig und damit für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum ist (vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415, 3430 Rdn. 16 = NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG NJW 1988, 1456; BGHZ 109, 29, 35). - BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83
Verwaltungsprivatrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Demgemäß kann sich die zuständige Verwaltungsbehörde den für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht durch den Hinweis auf die Grundsätze der Privatautonomie entziehen (vgl. BGHZ 91, 84, 96; BGH, WM 2006, 2101, 2103). - BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Hat nämlich der Zug um Zug leistungspflichtige Gläubiger (§ 298 BGB) erklärt, er werde die Gegenleistung nicht erbringen, genügt ein wörtliches Angebot (BGH NJW 1997, 581). - BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann die nicht beweisbelastete Partei nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages der beweisbelasteten Partei ihrerseits zu dem Geschehen vorzutragen. - BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann die nicht beweisbelastete Partei nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages der beweisbelasteten Partei ihrerseits zu dem Geschehen vorzutragen. - BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02
Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10
Bei einem derartigen Informationsdefizit des Gläubigers kann die nicht beweisbelastete Partei nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der sekundären Darlegungslast (BGHZ 120, 320, 327 f; 145, 170, 184; WM 2005, 571, 573; WM 2009, 1145, 1146) gehalten sein, aufgrund eines erwiderungsfähigen Primärvortrages der beweisbelasteten Partei ihrerseits zu dem Geschehen vorzutragen. - BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02
"Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der …
- BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82
Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
- BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04
Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des …
- BGH, 11.03.2004 - III ZR 90/03
Amtspflichten der Treuhandanstalt gegenüber einer Gemeinde
- BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90
Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch
- BGH, 12.10.1989 - VII ZR 339/88
Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Rückzahlung einer Kaution für …
- BGH, 17.01.1972 - III ZR 86/69
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Darlehensvertrages - Beendung eines …
- OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
Grundstücksverkauf von forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet durch die …
30 f) Ermessensfehlgebrauch bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Klägerin lässt sich ebenfalls nicht feststellen (vgl. zur Ermessensbindung nach der FlErwV Senat ZOV 2012, 196, juris Rn. 45 ff.). - OLG Brandenburg, 09.08.2018 - 5 U 41/17
Rücktritt einer Privatisierungsstelle von Kaufverträgen mit einem Gesellschafter …
Rn. 34 d) Ermessensfehlgebrauch bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Klägerin lässt sich nach dem Vorgesagten ebenfalls nicht feststellen (vgl. zur Ermessensbindung nach der FlErwV Senat ZOV 2012, 196, juris Rn. 45 ff.). - OLG Brandenburg, 31.05.2012 - 5 U 184/09
Subventionierter Flächenerwerb durch Neueinrichter in den neuen Bundesländern: …
Die Vereinbarung des Rücktrittsgrundes in § 9 Nr. 2 lit. c) des Kaufvertrages steht so im Einklang mit den Vorgaben des AusglLeistG und der FlErwV, also dem Subventions- bzw. Förderungszweck des begünstigten Waldflächenerwerbes nach § 3 Abs. 8 Satz 1 lit. b) AusglLeistG und begegnet insgesamt keinen rechtlichen Bedenken (Senat, Urteil v. 16. Juni 2011 - 5 U 33/10 m.w.N.).
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