Rechtsprechung
| OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Darlehen: Einwendungen des Darlehensnehmers nach Abtretung der Darlehensforderung aus dem Darlehensvertrag und der Sicherungsabrede; Zwangsvollstreckung aus den Sicherheiten als unzulässige Rechtsausübung bei Verletzung der Pflicht zur periodischen Rechnungslegung durch ...
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 259 Abs. 1; BGB § 276; BGB § 404
Einwendungen des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag und der Sicherungsabrede nach Abtretung der Darlehensforderung - Verletzung der Pflicht zur periodischen Rechnungslegung durch den Darlehensgeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 404, 259 Abs. 1, §§ 276, 242
Einwendungsdurchgriff des Kreditnehmers gegenüber Zessionar nach Kreditverkauf - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hypo Real Estate Bank verkaufte Haus-Kredite - OLG München stoppt Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Zwangsvollstreckung bei Kreditverkauf
- hh-h.de (Kurzinformation)
OLG München stoppt Zwangsvollstreckung nach Kreditverkauf
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kreditverkauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines durch öffentliche Urkunde nachgewiesenen Rechtsübergangs von Darlehensansprüchen; Entgegenstehen von Bankgeheimnis und datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Wirksamkeit des Rechtsübergangs von Darlehensansprüchen; Rechtshemmende Einwendung gegen eine ...
Verfahrensgang
- LG München I, 29.08.2006 - 4 O 24974/05
- OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 2259
- ZIP 2008, 498
- WM 2008, 688
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05
Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung …
Auszug aus OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06
Die Kläger meinen, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2007, XI ZR 195/05, zur Zulässigkeit der Abtretung von Darlehensforderungen für den hier vorliegenden Sachverhalt nicht einschlägig sei.Hierzu nimmt der Senat Bezug auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2007, XI ZR 195/05, (BGHZ 171, 180 ff.; WM 2007, 643 ff.; ZIP 2007, 619 ff.).
- BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04
Meistbegünstigungsvereinbarung
Auszug aus OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06
So billigt die Rechtsprechung dann ein Recht auf Auskunft zu, wenn bestehende Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (zuletzt BGH, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04, NJW 2007, 1806, 1807). - BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank
Auszug aus OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06
Die Verfassungsbeschwerde dagegen ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.07.2007, 1 BvR 1027/07, (WM 2007, 1694 f.; ZIP 2007, 2348 ff.) nicht zur Entscheidung angenommen worden. - BGH, 23.03.2004 - XI ZR 14/03
Kündigung einer abgetretenen Forderung
Auszug aus OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06
§ 404 BGB dient dem Zweck, eine Verschlechterung der Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners infolge der Forderungsabtretung zu verhindern (BGH, Urteil vom 23.03.2004, XI ZR 14/03, NJW-RR 2004, 1347, 1348 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17
Kfz-Haftpflichtversicherung: Direktanspruch des Mittäters des Fahrzeugdiebstahls …
Rn. 24 2. Stand der Beklagten aber gegenüber dem Leistungsempfänger die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung zu, so kann sie diese Einrede gemäß §§ 412, 404 BGB nach einem Anspruchsübergang auf die Klägerin auch dieser entgegenhalten (…vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2017 - VI ZR 423/16, VersR 2018, 120 Rn. 29; OLG München, ZIP 2008, 498, 500;… Palandt/Grüneberg, 77. Aufl., § 404 Rn. 2). - OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 23 U 386/09
Zum Auskunftsanspruch des Bankkunden
Auch hinsichtlich des erstinstanzlich zuerkannten Auskunftsanspruchs bezieht sich der Kläger Aufwendungen auf die Ausführungen des Landgerichts und die Entscheidung des OLG München 5 U 5102/06.Ein Recht auf Auskunft besteht immer dann, wenn die Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (…BGH, Urt. v. 6.2. 2007 Aktenzeichen X ZR 117/04, NJW 2007, 1806; OLG München, Urteil vom 26.6.2008 - 5 U 5102/06).
- OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
Abtretbarkeit von Darlehensforderungen einer Bank an eine "Nichtbank"
Die von ihm herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 5 O 5102/06 v. 26.2.2008 = WM 2008, 688) betrifft den Sonderfall, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer auf dessen Anfrage hin den Betrag zur Ablösung des Darlehens unter Sicherheiten nicht mitteilte.
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