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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5156
OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5156)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5156)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBVG § 9 Abs. 2 S. 1, 2, 3; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Schriftliche Mitteilung und Begründung der beabsichtigten Erhöhung des Entgelts durch den Unternehmer gegenüber dem Verbraucher i.R.e. Heimvertrags; Führen der Erhebung der Widerklage im hiesigen Berufungsverfahren zur Hemmung der Verjährungsfrist

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22

    Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung, ist die Erhöhung als eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung gemäß § 16 WBVG unwirksam (…vgl. Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 Rn. 32; BGH NJW 1995, 2923; OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Es soll sicherstellen, dass ihm die Kostensteigerung nachvollziehbar dargestellt und die notwendigen Informationen über die Mehrbelastung zur Verfügung gestellt werden (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 11).

    Dass zur Erreichung dieses Zweckes - wie die Klägerin meint - zwingend erforderlich ist, dass die Berechtigung der Entgelterhöhung von dem einzelnen Heimbewohner unmittelbar aus dem Erhöhungsverlangen und seiner Begründung heraus nachvollzogen und die Erhöhung zudem rechnerisch und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden kann, vermag der Senat nicht zu erkennen (so auch OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 12 und LS3).

    Es spricht aus Sicht des Senates nichts dagegen, dass die vorangegangenen Entgelterhöhungen gleichwohl rechnerisch in die neuerliche Erhöhung einfließen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Dies erfordert auch keine Nachholung der Begründung für sie (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Das aber wäre mit dem den Heimvertrag in besonderer Weise prägenden Kooperationsprinzip und dem Grundsatz von Treu und Glauben aus Sicht des Senates nicht vereinbar (so auch OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 15 ff.).

    Eine solche würde darüber hinaus auch den Verwaltungsaufwand des Einrichtungsträgers in erheblicher Weise erhöhen, was wiederum der Intention des Gesetzgebers zuwiderliefe, die Darstellung der Gründe für Entgelterhöhungen für den Einrichtungsträger zu erleichtern, indem nicht jede seit Abschluss des Heimvertrages eingetretene Änderung der Berechnungsgrundlage in den jeweiligen Einzelpositionen dargestellt werden muss, sondern nur die durch die konkrete Kostensteigerung ausgelöste Veränderung der Berechnungsgrundlage (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 18).

    Die Äußerung eines entgegenstehenden Willens steht der Annahme konkludenter Zustimmungserklärungen aber zwingend entgegen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Das auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung lautende Urteil ersetzt die Zustimmung der Klägerin zum Erhöhungsverlangen zwar mit Wirkung ex tunc zum Erhöhungszeitpunkt, jedoch erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils des Senates (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Der Senat weicht auch nicht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 2022, 1643) ab.

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (…Zöller-Heßler, ZPO 35. Auflage, § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

    Entscheidend ist, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (…vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

  • BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82

    Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (…Zöller-Heßler, ZPO 35. Auflage, § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

    Entscheidend ist, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (…vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 80/16

    Rückforderung von Entgelt für geleistete Pflege nach rückwirkender Aufhebung …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Bei ungleichartigen Leistungen erfolgt eine Verrechnung des zugeflossenen Gegenwerts, wobei die in den Saldo einzustellenden Leistungen unselbständige Rechnungsposten darstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16, Rn. 53; Senat…, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 42 ff. beide zitiert nach juris).

    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat…, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).

  • OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19

    Voraussetzungen des Anspruchs Zahlung von Heimentgelt; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Bei ungleichartigen Leistungen erfolgt eine Verrechnung des zugeflossenen Gegenwerts, wobei die in den Saldo einzustellenden Leistungen unselbständige Rechnungsposten darstellen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16, Rn. 53; Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 42 ff. beide zitiert nach juris).

    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).

  • BGH, 12.05.2016 - III ZR 279/15

    AGB eines Heimvertrages: Zustimmungserfordernis bei Entgelterhöhung durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Zwar ist anerkannt, dass etwa der Zahlung des erhöhten Entgelts durch den Heimbewohner oder dem Verstreichenlassen der Sonderkündigungsfrist nach § 11 I 2 WBVG im Einzelfall der Erklärungsgehalt einer konkludenten Zustimmung zukommen kann (vgl. BGH NJW-RR 2016, 944 Rn. 31 m.w.N.; OLG Hamm…, Urteil vom 22.08.2014, Az. 12 U 127/13, Rn. 146 m.w.N., zitiert nach juris;… vgl. auch Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 WBVG Rn. 28).
  • OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit einer einseitigen Entgelterhöhung …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Zwar ist anerkannt, dass etwa der Zahlung des erhöhten Entgelts durch den Heimbewohner oder dem Verstreichenlassen der Sonderkündigungsfrist nach § 11 I 2 WBVG im Einzelfall der Erklärungsgehalt einer konkludenten Zustimmung zukommen kann (…vgl. BGH NJW-RR 2016, 944 Rn. 31 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2014, Az. 12 U 127/13, Rn. 146 m.w.N., zitiert nach juris;… vgl. auch Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 WBVG Rn. 28).
  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung, ist die Erhöhung als eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung gemäß § 16 WBVG unwirksam (…vgl. Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 Rn. 32; BGH NJW 1995, 2923; OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).
  • LG Köln, 30.05.2022 - 15 O 350/21

    Pflegeheim/Altenheim - Wirksamkeit von Preiserhöhungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Auf die Berufung und Widerklage der Beklagten wird das am 30.05.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az. 15 O 350/21 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11

    Rahmenvertrag - Krankenpflege - vertragsloser Zustand - Bereicherungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat…, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 20 U 48/24

    Formelle Voraussetzungen an die Begründung des Erhöhungsverlangens des Entgelts …

    Rn. 51 b) Die formellen Voraussetzungen an die Begründung des Erhöhungsverlangens sind bereits nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 2 WBVG nicht hoch (OLG Dresden, BeckRS 2022, 20009; OLG Köln, Urteil vom 28.02.2024 - 5 U 60/23 - juris - unter 3.(b)).
  • SG Rostock, 18.11.2025 - S 8 SO 44/24

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Bedarfe für …

    Dem Beklagten ist zwar einzuräumen, dass eine Entgelterhöhung bei einem Wohnraumüberlassungsvertrag, für die es an einer ordnungsgemäßen Mitteilung und Begründung des Erhöhungsverlangens nach § 9 Abs. 2 WBVG fehlt, als eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung gemäß § 16 WBVG unwirksam sein kann (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 28. Februar 2024 - I-5 U 60/23 -, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16494
OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,16494)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,16494)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,16494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 5a VVG vom 02.12.2004, § 19 Abs 5 VVG
    Versicherungsvertragsrecht: Belehrung über das Widerspruchsrecht in Form einer sog. Doppelbelehrung

  • IWW

    § 19 Abs. 5 VVG, § 5a VVG a.F., § 812 BGB, § 818 BGB

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rückgewähr von Versicherungsprämien und auf Nutzungsersatz nach zwischenzeitlicher Kündigung des Rentenversicherungsvertrags

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückgewähr von Versicherungsprämien und auf Nutzungsersatz nach zwischenzeitlicher Kündigung des Rentenversicherungsvertrags

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23
    Rn. 13 Unter diesen Voraussetzungen kann die Belehrung - ebenso wie der Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung gemäß § 19 Abs. 5 VVG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15, BGHZ 210, 114; Senat, Urteil vom 6. September 2023 - 5 U 87/22, VersR 2023, 1346; OLG München, VersR 2020, 1304; OLG Hamm, VersR 2020, 1304) - in Form sog. "Doppelbelehrungen" erfolgen, in welcher der Versicherer zunächst, wie hier im Policenbegleitschreiben, auf das Bestehen eines Widerspruchsrechts und die hierfür geltenden Anforderungen allgemein hinweist und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen näher erläutert.
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23
    Außerdem muss sie entweder gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben werden, dass sie den Versicherungsnehmer beim Durchblättern der übersandten Vertragsunterlagen nicht entgeht, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497; Senat, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 U 45/17, NJW-RR 2018, 796).
  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 306/14

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Fehlerhafte …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23
    Dieser erfordert die eindeutige Benennung der nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. fristauslösenden Unterlagen (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2016 - IV ZR 306/14, juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23
    Rn. 13 Unter diesen Voraussetzungen kann die Belehrung - ebenso wie der Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung gemäß § 19 Abs. 5 VVG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15, BGHZ 210, 114; Senat, Urteil vom 6. September 2023 - 5 U 87/22, VersR 2023, 1346; OLG München, VersR 2020, 1304; OLG Hamm, VersR 2020, 1304) - in Form sog. "Doppelbelehrungen" erfolgen, in welcher der Versicherer zunächst, wie hier im Policenbegleitschreiben, auf das Bestehen eines Widerspruchsrechts und die hierfür geltenden Anforderungen allgemein hinweist und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen näher erläutert.
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2018 - 5 U 45/17

    Altvertrag über eine Rentenversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23
    Außerdem muss sie entweder gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben werden, dass sie den Versicherungsnehmer beim Durchblättern der übersandten Vertragsunterlagen nicht entgeht, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497; Senat, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 U 45/17, NJW-RR 2018, 796).
  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 20 U 160/19

    Krankheitskostenversicherung: Rücktritt des Versicherers gemäß § 19 VVG; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2024 - 5 U 60/23
    Rn. 13 Unter diesen Voraussetzungen kann die Belehrung - ebenso wie der Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung gemäß § 19 Abs. 5 VVG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15, BGHZ 210, 114; Senat, Urteil vom 6. September 2023 - 5 U 87/22, VersR 2023, 1346; OLG München, VersR 2020, 1304; OLG Hamm, VersR 2020, 1304) - in Form sog. "Doppelbelehrungen" erfolgen, in welcher der Versicherer zunächst, wie hier im Policenbegleitschreiben, auf das Bestehen eines Widerspruchsrechts und die hierfür geltenden Anforderungen allgemein hinweist und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen näher erläutert.
  • OLG Jena, 17.12.2025 - 4 U 904/23

    Rückabwicklungsanspruch nach Widerspruch gegen einen …

    Die Prüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen des § 5a VVG a.F. hat dann anhand einer Gesamtwürdigung beider, die Doppelbelehrung bildenden Textstellen zu erfolgen (Anschluss an Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 5 U 60/23 -, juris, und OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2024 - 8 U 785/24 -, juris; entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juni 2024 - 12 U 203/23 -, juris).

    In diesem Fall hat bei der Prüfung der Anforderungen des § 5a VVG 2004 aber nicht eine isolierte Betrachtung der jeweiligen Textstellen zu erfolgen; vielmehr ist eine Gesamtwürdigung der beiden Textstellen - als einheitliche Belehrung - geboten (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 5 U 60/23 -, Rn. 13, juris).

    Können Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrag dem Vertrag noch widersprechen?" hervorgehoben war (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 5 U 60/23 -, Rn. 13; ebenso unter Verweis auf diese Entscheidung: OLG Dresden…, Beschluss vom 28. April 2025 - 4 U 1732/24 -, Rn. 22; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 19. September 2024 - 8 U 785/24 -, Rn. 21; jeweils zitiert nach juris; a.A. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Juni 2024 - 12 U 203/23 - , Rn. 42 ff., 46, juris; OLG Köln…, Urteil vom 9. Oktober 2020 - 20 U 35/20 -, Rn. 42 ff., juris, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der Verweisung auf die Verbraucherinformationen).

  • OLG Dresden, 12.05.2026 - 4 U 1570/25

    Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag: Gesamtschau

    Die Hervorhebung kann durch Fettdruck, eine andere Farbe, Schriftart oder -größe, Einrücken, Einrahmen oder in anderer Weise erfolgen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 5 U 60/23 -, Rn. 11, juris, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497).
  • OLG Nürnberg, 19.09.2024 - 8 U 785/24

    Belehrung über das Widerrufsrecht bei Ergänzung des Versicherungsvertrages um …

    Durch die im Policenbegleitschreiben erfolgte fett gedruckte Bezugnahme auf das seinerseits eindeutig überschriebene Informationsblatt werden beide Komponenten Teil einer in der Gesamtschau zu bewertenden Widerrufsbelehrung (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.01.2024 - 5 U 60/23, juris).
  • OLG Dresden, 28.04.2025 - 4 U 1732/24
    Die Hervorhebung kann durch Fettdruck, eine andere Farbe, Schriftart oder -größe, Einrücken, Einrahmen oder in anderer Weise erfolgen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. Januar 2024 - 5 U 60/23 -, Rn. 11, juris, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 58/03, VersR 2004, 497).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.10.2023 - 5 U 60/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,56156
OLG Brandenburg, 02.10.2023 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2023,56156)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2023 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2023,56156)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2023 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2023,56156)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2023 - 5 U 60/23
    das am 21. Februar 2023 verkündete Urteils des Landgerichts Cottbus, Az.: 3 O 250/20, abzuändern und die Klage insoweit abzuändern, wie das Gericht bei der Berechnung des Erlangten im Sinne von § 852 BGB hinter den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zurückgeblieben ist (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022, Az. VIa ZR 57/21), indem es bei der Berechnung der ausgeurteilten Schadensersatzsumme den Anspruch in der Höhe reduzierende Positionen in Form von Händlermarge und des Nutzungsersatzes nicht vollständig in Abzug gebracht hat..
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 29/19

    Inhaltliche Anforderung an Berufungsantrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2023 - 5 U 60/23
    Gleichwohl muss die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (BGH Beschluss vom 20. August 2019, Az. VIII ZB 29/19).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart - 5 U 60/23   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
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OLG Stuttgart - 5 U 60/23 (https://dejure.org/9999,145824)
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