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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,64133
OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21 (https://dejure.org/2021,64133)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.04.2021 - 5 U 73/21 (https://dejure.org/2021,64133)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. April 2021 - 5 U 73/21 (https://dejure.org/2021,64133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragsbeginn an Errichtung - unbefristetes Mietverhältnis?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines Vertrages zur Überlassung einer Fläche zur Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) an die Bedingung der Errichtung der WKA, so liegt bis zum Bedingungseintritt ein unbefristetes Mietverhältnis ...

  • rechtsportal.de

    Vertrag zur Überlassung einer Fläche zur Errichtung einer Windkraftanlage; Bedingung der Errichtung einer WKA; Ordentlich kündbares Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsbeginn an Errichtung geknüpft: Bis Bedingungseintritt unbefristetes Mietverhältnis!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZR 95/07

    Ordentliche Kündbarkeit eines unter einer auflösenden Bedingung (hier: …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines Vertrages zur Überlassung einer Fläche zur Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) an die Bedingung der Errichtung der WKA, so liegt bis zum Bedingungseintritt ein unbefristetes Mietverhältnis vor, welches gemäß § 542 Abs. 1 BGB ordentlich kündbar ist, wenn dieses Kündigungsrecht nicht vertraglich ausgeschlossen ist (Anschluss BGH, Urteil vom 01.04.2009, XII ZR 95/07; OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2020, 5 U 81/19).

    Hänge der Bestand eines Vertrages von einem Ergebnis ab, von dem nicht bekannt sei, ob es jemals eintrete, sei er als Vertrag auf unbestimmte Zeit anzusehen (BGH NJW-RR 2009, 927).

    Da ungewiss ist, ob die aus dem Vertrag berechtigten Nutzer jemals auf einem der vertragsgegenständlichen Grundstücke eine WKA errichten werden und die Parteien keine Regelung für den Fall des Nichteintritts getroffen haben, handelt sich bei dem Nutzungsvertrag vom 20.10.2005 um einen Vertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, und damit nicht um einen befristeten, sondern um einen unbefristeten und damit für die Beklagte ordentlich kündbaren Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07 - juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10 -, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 02.07.2020 - 5 U 81/19 - juris Rn. 139 ff., 146 ff. = BeckRS 2020, 39383 Rn. 86 ff.).

  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    aa) Eine Duldungsvollmacht liegt dann vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04 -, NJW 2007, 987, 988 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 18.05.2017 - 7 U 168/16-, NJW-RR 2017, 1363, 1364;… BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 631 Rn. 414).

    bb) Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters zwar nicht kennt, aber bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn so für Dritte der Schein entsteht, der Vertretene dulde und billige das Verhalten des Scheinvertreters (stRspr, BGH NJW 2007, 987;… 2016, 2024 Rn. 61).

    Anders als bei der Duldungsvollmacht kann der Rechtsschein einer Vollmacht dabei erst bejaht werden, wenn das Verhalten des Handelnden von gewisser Dauer und Häufigkeit ist und der Geschäftspartner hiervon auch Kenntnis hat (stRspr, BGH NJW 2007, 987 Rn. 25;… 2011, 2421 Rn. 16;… 2016, 2024 Rn. 61; OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08 -, BeckRS 2009, 29663;… BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 31 Rn. 415;… Merkt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 40. Aufl. 2021, vor § 48 Rn. 6).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    Im Falle juristischer Personen als vermeintlich vertretenen komme immer nur die Bevollmächtigung für bestimmte Geschäfte in Betracht, nie eine umfassende Bevollmächtigung zur Vertretung in allen Belangen (BGH NJW 1988, 1199, 1200).

    Der für die Duldungsvollmacht erforderliche Entschluss, gegen eine bekannt gewordene Verhaltensweise nicht einzuschreiten, könne nicht alleine durch das seine Vertretungsmacht überschreitende Vorstandsmitglied gefasst werden, sondern es müsse eine Willensentschließung eines weiteren gesamtvertretungsberechtigten Vorstandes hinzukommen (BGH NJW 1988, 1199, 1200), woran es vorliegend fehle.

  • OLG Hamm, 02.07.2020 - 5 U 81/19
    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    Knüpfen die Vertragsparteien den Beginn einer festen Vertragslaufzeit eines Vertrages zur Überlassung einer Fläche zur Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) an die Bedingung der Errichtung der WKA, so liegt bis zum Bedingungseintritt ein unbefristetes Mietverhältnis vor, welches gemäß § 542 Abs. 1 BGB ordentlich kündbar ist, wenn dieses Kündigungsrecht nicht vertraglich ausgeschlossen ist (Anschluss BGH, Urteil vom 01.04.2009, XII ZR 95/07; OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2020, 5 U 81/19).

    Da ungewiss ist, ob die aus dem Vertrag berechtigten Nutzer jemals auf einem der vertragsgegenständlichen Grundstücke eine WKA errichten werden und die Parteien keine Regelung für den Fall des Nichteintritts getroffen haben, handelt sich bei dem Nutzungsvertrag vom 20.10.2005 um einen Vertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, und damit nicht um einen befristeten, sondern um einen unbefristeten und damit für die Beklagte ordentlich kündbaren Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07 - juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10 -, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2020 - 5 U 81/19 - juris Rn. 139 ff., 146 ff. = BeckRS 2020, 39383 Rn. 86 ff.).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 113/10

    Formularmäßiger Pachtvertrag zur Nutzung eines Grundstücks für eine …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Parteien keine Regelung für den Fall des Nichteintritts des Ereignisses vereinbart hätten (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10 -).

    Da ungewiss ist, ob die aus dem Vertrag berechtigten Nutzer jemals auf einem der vertragsgegenständlichen Grundstücke eine WKA errichten werden und die Parteien keine Regelung für den Fall des Nichteintritts getroffen haben, handelt sich bei dem Nutzungsvertrag vom 20.10.2005 um einen Vertrag, bei dem die Gefahr besteht, dass er ohne Zutun der Parteien niemals enden wird, und damit nicht um einen befristeten, sondern um einen unbefristeten und damit für die Beklagte ordentlich kündbaren Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10 -, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 02.07.2020 - 5 U 81/19 - juris Rn. 139 ff., 146 ff. = BeckRS 2020, 39383 Rn. 86 ff.).

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    bb) Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters zwar nicht kennt, aber bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn so für Dritte der Schein entsteht, der Vertretene dulde und billige das Verhalten des Scheinvertreters (stRspr, BGH NJW 2007, 987; 2016, 2024 Rn. 61).

    Anders als bei der Duldungsvollmacht kann der Rechtsschein einer Vollmacht dabei erst bejaht werden, wenn das Verhalten des Handelnden von gewisser Dauer und Häufigkeit ist und der Geschäftspartner hiervon auch Kenntnis hat (…stRspr, BGH NJW 2007, 987 Rn. 25;… 2011, 2421 Rn. 16; 2016, 2024 Rn. 61; OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08 -, BeckRS 2009, 29663;… BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 31 Rn. 415;… Merkt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 40. Aufl. 2021, vor § 48 Rn. 6).

  • BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    In Fällen des Bestehens einer Gesamtvertretung - wie im vorliegenden Fall bestehend - kann eine Duldungsvollmacht grundsätzlich auch dahingehend wirken, dass einer der Gesamtvertreter als ermächtigt gilt, allein für den Geschäftsherrn zu handeln (BGH Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 -, BeckRS 1975, 31117005;… MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl. 2018, BGB § 167 Rn. 110).

    Bei einem für eine Agrargenossenschaft nicht alltäglichen Geschäft wie dem Vorliegenden hätten die Rechtsvorgänger der Beklagten das Genossenschaftsregister einsehen müssen, aus dem die Vertretungsregelung der Beklagten klar hervorging (vgl. zum vergleichbaren Fall der Gesamtvertretung einer Aktiengesellschaft BGH, Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 -, BeckRS 1975, 31117005) und können sich aufgrund der Publizitätsfunktion des öffentlichen Registers nicht mit Erfolg darauf berufen, "keine Kenntnis über ein etwaiges Genossenschaftsregister" gehabt zu haben.

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    Anders als bei der Duldungsvollmacht kann der Rechtsschein einer Vollmacht dabei erst bejaht werden, wenn das Verhalten des Handelnden von gewisser Dauer und Häufigkeit ist und der Geschäftspartner hiervon auch Kenntnis hat (…stRspr, BGH NJW 2007, 987 Rn. 25; 2011, 2421 Rn. 16;… 2016, 2024 Rn. 61; OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08 -, BeckRS 2009, 29663;… BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 31 Rn. 415;… Merkt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 40. Aufl. 2021, vor § 48 Rn. 6).
  • OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16

    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn; …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    aa) Eine Duldungsvollmacht liegt dann vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04 -, NJW 2007, 987, 988 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 18.05.2017 - 7 U 168/16-, NJW-RR 2017, 1363, 1364;… BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 631 Rn. 414).
  • OLG Koblenz, 29.04.2009 - 1 U 1148/08

    Verpflichtung eines Subunternehmers durch Erklärungen des Bauleiters der …

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2021 - 5 U 73/21
    Anders als bei der Duldungsvollmacht kann der Rechtsschein einer Vollmacht dabei erst bejaht werden, wenn das Verhalten des Handelnden von gewisser Dauer und Häufigkeit ist und der Geschäftspartner hiervon auch Kenntnis hat (…stRspr, BGH NJW 2007, 987 Rn. 25;… 2011, 2421 Rn. 16;… 2016, 2024 Rn. 61; OLG Koblenz, Urteil vom 29.04.2009 - 1 U 1148/08 -, BeckRS 2009, 29663;… BeckOGK/Merkle, Stand 01.01.2021, BGB § 31 Rn. 415;… Merkt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 40. Aufl. 2021, vor § 48 Rn. 6).
  • BGH, 12.03.2025 - XII ZR 76/24

    Formularmäßiger Grundstücksnutzungsvertrag für den zukünftigen Betrieb einer …

    In diesem Fall ist die Mietzeit bis zum Eintritt der Bedingung unbestimmt und der Vertrag kann grundsätzlich durch eine ordentliche Kündigung beendet werden (…vgl. Senatsurteil vom 1. April 2009 - XII ZR 95/07 - NZM 2009, 433 Rn. 11), während nach dem Bedingungseintritt die Vertragslaufzeit befristet ist und eine ordentliche Kündigung vor dem Laufzeitende gemäß § 542 Abs. 2 BGB ausscheidet (…vgl. OLG Hamm Urteil vom 2. Juli 2020 - 5 U 81/19 - juris Rn. 146 f.; OLG Dresden Beschluss vom 6. April 2021 - 5 U 73/21 - juris Rn. 60).
  • OLG Schleswig, 28.05.2025 - 12 U 59/24

    Wirksamkeit eines klauselhaften Kündigungsausschlusses in einem Nutzungsvertrag …

    Rn. 17 Mit der vertretenen Auffassung zum Fehlen eines Rechts zur ordentlichen Kündigung setze sich das Landgericht ohne die erforderliche Begründung in Widerspruch zu der überzeugenden Entscheidung des OLG Hamm (…Urteil vom 2. Juli 2020 - 5 U 81/19, Rn. 146 ff. juris, Anschluss OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2021 - 5 U 73/21 -, Rn. 60, juris).

    Es sei auch gerade ungewiss, ob die Klägerin jemals auf den Flächen des Beklagten Windenergieanlagen errichten werde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2021 - 5 U 73/21 -, Rn. 60, juris).

    Rn. 42 a) Bei dem Nutzungsvertrag handelt es sich um einen gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag, wie es sich für die Flächennutzung mit Windenergieanlagen in der Rechtsprechung durchgesetzt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2021 - 5 U 73/21 -, Rn. 58;… OLG Hamm Urteil vom 2. Juli 2020 - 5 U 81/19 -, Rn. 121 ff. …und Urteil vom 26. November 2020 - 5 U 112/19 -, Rn. 170 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 25. April 2018 - 14 U 217/17 -, Rn. 36; OLG Brandenburg…, Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 113/10 -, Rn. 29, jeweils juris).

  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 5 U 94/21

    Schadensersatz aus Kfz-Leasingvertrag bei angeblichem Vorhandensein einer …

    Vielmehr lässt sich aus der in dem dem Senat bekannten Parallelverfahren 5 U 73/21 eingereichten Bescheinigung des K.
  • LG Itzehoe, 15.05.2024 - 6 O 23/24
    Rn. 34 Gegen die von dem Beklagten vertretene Aufspaltung in einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit bis zur Inbetriebnahme der WEA und für die Zeit danach in einen solchen mit bestimmter Laufzeit spricht zudem, dass anders als etwa im Fall des OLG Dresden, Beschluss vom 6. April 2021 - 5 U 73/21 -, Rn. 60, juris, vorliegend nicht ungewiss ist, ob die aus dem Vertrag berechtigten Nutzer jemals auf einem der vertragsgegenständlichen Grundstücke eine WEA errichten werden und somit auch nicht die Gefahr besteht, dass der Vertrag ohne Zutun der Parteien niemals enden wird (unter Berufung auf vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2009 - XII ZR 95/07 - juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 113/10 -, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 02.07.2020 - 5 U 81/19 - juris Rn. 139 ff., 146 ff. = BeckRS 2020, 39383 Rn. 86 ff.).
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