Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10136
OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00 (https://dejure.org/2002,10136)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.03.2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00 (https://dejure.org/2002,10136)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. März 2002 - 5 U 75/2000c, 5 U 75/2000, 5 U 75/00c, 5 U 75/00 (https://dejure.org/2002,10136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17 a; ; BGB § 267; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; VZOG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs bei vorheriger Zahlung des Klägers auf die Schuld eines Dritten, die durch Feststellungsbescheid im Rahmen des Vermögenszuordnungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befriedigung kommunaler Ansprüche gegen ehemals volkseigene Betriebe ; Nachträgliche Tilgungsbestimmungen bei Kaufverträgen über ehemals volkseigene Betriebe; Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts ; Bereicherungsanspruch aus nachträglichen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Grundsätzlich müsste auch er also ein Verfahren nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG einleiten, da der Beklagte seine Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten hat (vgl. BGHZ 132, 245 m.w.N. = MDR 1996, 1112 [Leitsatz), Das erübrigt sich indes, wenn das Oberlandesgericht den ordentlichen Rechtsweg für gegeben hält und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169; BGH MDR 1997, 916).

    Dass die Klägerin insoweit zunächst auf eine Schuld zahlte, die durch Feststellungsbescheid im Rahmen des VZOG entstanden war, macht dabei nach Auffassung des Senats für den zivilrechtlichen Charakter des geltend gemachten Bereicherungsanspruchs keinen Unterschied, denn der Bereicherungsanspruch ergab sich aus der nachträglichen Leistungsbestimmung nach § 267 BGB, die ihrerseits keinen öffentlich-rechtlichen Charakter hatte, jedenfalls nicht im Verhältnis der Klägerin zum Beklagten (zu Ansprüchen auf Schadensersatz und aus Geschäftsführung ohne Auftrag vgl. BGH MDR 1997, 916).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Die Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts durch § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich nur daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BGHZ 119, 246, 250).

    Anderenfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, auf Grund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGHZ 119, 246, 250; BGH MDR 1994, 199).

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach …

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Das ist in Übereinstimmung mit den Erwägungen des Bundesgerichtshofs zulässig (vgl. MDR 1987, 47 f.).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung …

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Grundsätzlich müsste auch er also ein Verfahren nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG einleiten, da der Beklagte seine Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten hat (vgl. BGHZ 132, 245 m.w.N. = MDR 1996, 1112 [Leitsatz), Das erübrigt sich indes, wenn das Oberlandesgericht den ordentlichen Rechtsweg für gegeben hält und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169; BGH MDR 1997, 916).
  • BGH, 04.05.1987 - II ZR 211/86

    Ordnungsgemäße Verwaltung durch Verfügung über Eigentumsrechte

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Verfügungsmacht über ein Unternehmen (und erst recht über einzelne Vermögensgegenstände) steht demjenigen zu, der zum Abschluss von Rechtsgeschäften berechtigt ist, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht an dem Unternehmen (oder dem Vermögensgegenstand) einzuwirken, nämlich es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (vgl. BGHZ 101, 24, 26).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Die Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts durch § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich nur daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (vgl. BGHZ 114, 1, 3; BGHZ 119, 246, 250).
  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher …

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Grundsätzlich müsste auch er also ein Verfahren nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG einleiten, da der Beklagte seine Rüge der Unzulässigkeit des Rechtswegs auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten hat (vgl. BGHZ 132, 245 m.w.N. = MDR 1996, 1112 [Leitsatz), Das erübrigt sich indes, wenn das Oberlandesgericht den ordentlichen Rechtsweg für gegeben hält und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (vgl. BGHZ 131, 169; BGH MDR 1997, 916).
  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Anderenfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, auf Grund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGHZ 119, 246, 250; BGH MDR 1994, 199).
  • LG Bremen, 15.09.2000 - 3 O 1253/99
    Auszug aus OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 3. Zivilkammer - vom 15. September 2000, Aktenzeichen 3 O 1253/1999 a, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bremen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht