Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 13.11.1990 - 5 U 76/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
BGB § 2307 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW 1991, 988
- NJW 1992, 28
- NJW-RR 1991, 588 (Ls.)
- MDR 1991, 443
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99
Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung …
Danach ist das hier der Klägerin zugedachte Nachvermächtnis vollständig und ohne Rücksicht auf den späteren Eintritt der Bedingung auf den Pflichtteil anzurechnen (OLG Oldenburg NJW 1991, 988;… Staudinger/Haas, BGB 13. Bearb. § 2307 Rdn. 6;… Soergel/Dieckmann, BGB 12. Aufl. § 2307 Rdn. 2;… Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 37 V 6 c S. 832 Fn. 115;… Ebenroth, Erbrecht Rdn. 970).Fällt das Vermächtnis (oder Nachvermächtnis) aber später an, müsse sich der Pflichtteilsberechtigte darauf den schon erhaltenen Pflichtteil anrechnen lassen (OLG Karlsruhe Justiz 1962, 152;… MünchKomm/Frank, BGB 3. Aufl. § 2307 Rdn. 6 a.E.; Schlitt, NJW 1992, 28; Strecker, ZEV 1996, 327).
- OLG Köln, 05.02.2015 - 7 U 115/14
Voraussetzungen der Geltendmachung des Pflichtteils durch den bedingten Nacherben
Für den Fall einer aufschiebend bedingten Nacherbenschaft besteht aber die Besonderheit, dass strittig ist, ob der aufschiebend bedingte Nacherbe infolge der Beschränkung durch die Bedingung den Pflichtteilsanspruch ohne Weiteres geltend machen darf (…so u.a.: Palandt/Weilich aaO. § 2306 Rn. 4;… Erman BGB 14. Aufl. 2014, Bearbeiter A.Röthel § 2306 Rdnr. 6;… Bamberger/Roth BGB, 3. Aufl. 2012, Bearbeiter J.Mayer § 2306 Rdnr. 13;… BGB-RGRK, 12. Aufl. 1975, Bearbeiter Johannsen, § 2306 Rn. 9;… Münchener Kommentar BGB, 3. Auf. 1997, Bearbeiter Frank § 2306 Rdnr. 7; Schlitt NJW 1992, 28ff, 29;… Lange/Kuchinke Erbrecht, 5. Aufl. 2001, § 37 Fn. 84;… Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz Handbuch Pflichtteilsrecht, 3. Aufl, 2013, Bearbeiter J.Mayer § 3 Rn. 46 ; auch Bestelmeyer Rpfleger 2007, 1 ff.) oder ob es auch hier im Hinblick auf § 2306 Abs. 2 BGB der Ausschlagung des bedingten Nacherbes bedarf, um Pflichtteilsansprüche geltend zu machen (…so z.B. Staudinger BGB, Neubearbeitung 2006, Bearbeiter Ulrich Haas, § 2306 Rn. 17 ff.;… Münchner Kommentar BGB, 6. Aufl.2013, Bearbeiter Lange § 2318 Rn. 10 unter Aufgabe der von Frank in der 3. Aufl. vertretenen gegenteiligen Ansicht;… Soergel BGB, 13. Aufl. 2002, Bearbeiter Dieckmann § 2306 Rdnr. 6;… Burandt/Rojahn Erbrecht, 2. Aufl. 2014 § 2306 BGB Rdnr. 25;… Damrau, Praxiskommentar Erbrecht, 2. Auflage 2011, Bearbeiter Riedel, § 2306 Rn. 11). - BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
Zulässigkeit eines mit keinem der gestellten Erbscheinsanträge übereinstimmenden …
Diese Problematik (vgl. RGRK/Johannsen BGB 12. Aufl. Rn. 9; MünchKomm/Frank Rn. 7 jeweils zu § 2306 BGB; Lange/Kuchinke Erbrecht 5. Aufl. S. 879 Fußn. 84; Schlitt NJW 1992, 28; Strecker ZEV 1996, 327/328; in … - OLG Hamburg, 11.06.2026 - 2 U 10/25
Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Pflichtteils an den Sohn des …
Auch auf die unterschiedlich beantwortete Frage, ob dem mit einem bedingten Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten zugestanden werden soll, seinen Pflichtteil entgegen dem Wortlaut von § 2307 Abs. 1 BGB vorläufig geltend zu machen, um dem Risiko eines Bedingungsausfalls zu entgehen (dafür Schlitt, NJW 1992, 28; Strecker, ZEV 1996, 327; dagegen OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 13. November 1990 - 5 U 76/90 -, Rn. 30, juris; offengelassen BGH, Urteil vom 18.10.2000 - IV ZR 99/99, NJW 2001, 520, beck-online) kommt es hier nicht an, weil das streitgegenständliche Vermächtnis in § 4 Abs. 1 des gemeinschaftlichen Testaments lediglich betagt und nicht einer Bedingung im Sinne von § 158 Abs. 1 BGB unterworfen ist (…zur Unterscheidung vgl. MüKoBGB/Lange, 10. Aufl. 2026, BGB § 2307 Rn. 8). - OLG Dresden, 26.05.2008 - 3 W 55/08
Eintragungsfähigkeit einer durch Umwandlung aus einer LPG entstandenen …
Der Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 GBO bedarf es im Übrigen nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur dann, wenn sein Inhalt gemäß § 894 BGB in Ansehung eines Rechtes an dem Grundstück oder eines Rechts an einem solchen Recht oder einer Verfügungsbeschränkung mit der wirklichen Rechtslage nicht im Einklang steht (vgl. BayObLG, FGPrax 1995, 2004; NJW 1992, 28).
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