Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.06.2021 - 312 O 201/20
- OLG Hamburg, 24.10.2022 - 5 U 83/21
- OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17
Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Zwar fehlt einer für die betroffenen Verkehrskreise erkennbar im Rahmen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geäußerten Rechtsansicht die zur Erfüllung des Tatbestandes der wettbewerbsrechtlichen Irreführung (§ 5 Abs. 1 UWG a.F., § 5 Abs. 1 und 2 UWG n.F.) erforderliche Eignung zur Täuschung (BGH GRUR 2019, 754 Rn. 31 - Prämiensparverträge).Vertritt ein Unternehmen im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung eine bestimmte Rechtsansicht, so handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die deshalb grundsätzlich selbst dann nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sie sich als unrichtig erweist (BGH GRUR 2019, 754 Rn. 31 - Prämiensparverträge).
Jedoch erfasst § 5 Abs. 1 UWG a.F. (§ 5 Abs. 1 und 2 UWG n.F.) Äußerungen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (BGH GRUR 2019, 754 Rn. 32 - Prämiensparverträge).
- LG Hamburg, 17.06.2021 - 312 O 201/20
Wirksamkeit pauschalierter Mahnkosten in AGB
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 5 U 83/21 312 O 201/20 LG Hamburg.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.06.2021, Aktenzeichen 312 O 201/20, wird gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.06.2021, Az. 312 O 201/20, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13
Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Die von der Beklagten gewählte Praxis würde, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben wäre, gegen § 309 Nr. 5b BGB verstoßen, weswegen nach § 306a BGB auch die Unterlassung der von der Beklagten praktizierten Inrechnungstellung der Pauschalen begehrt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 729, 730).Die gegenständliche Abrechnungspraxis verstößt gegen § 309 Nr. 5b BGB, weil den Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt wird, ohne ihnen den Nachweis eines geringeren Schadens vorzubehalten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 729, 730).
- BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19
Preisänderungsregelung - Das Rechtsschutzbedürfnis für eine wettbewerbsrechtliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Ob Aussagen über die Rechtslage von § 5 Abs. 1 UWG a.F. (§ 5 Abs. 1 und 2 UWG n.F.) erfasst sind, hängt davon ab, wie der Verbraucher die Äußerung des Unternehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Art und Weise der Äußerung, auffasst (BGH GRUR 2020, 886 Rn. 42 - Preisänderungsregelung). - BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 161/19
Streitwert in Verbandsprozessen: Verbandsklage gegen die Verwendung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Für Fälle des Verbots von gesetzwidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 1 UKlaG) ist regelmäßig ein Streit- und Beschwerdewert in einer Größenordnung von 2.500,- EUR je angegriffener Teilklausel festzusetzen (st. Rspr., vgl. BGH MMR 2021, 40 Rn. 7, 8).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.10.2022 - 5 U 83/21 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.06.2021 - 312 O 201/20
- OLG Hamburg, 24.10.2022 - 5 U 83/21
- OLG Hamburg, 22.11.2022 - 5 U 83/21
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".