Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.06.2015 - I-5 U 9/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 858 Abs. 2; 861 Abs. 1; 855 BGB
Organbesitz - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 858 Abs. 2 BGB; § 861 Abs. 1 BGB; § 855 BGB
Ausübung des unmittelbaren Besitzes für juristische Personen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausübung des unmittelbaren Besitzes für juristische Personen
Verfahrensgang
- LG Essen, 18.12.2014 - 1 O 240/14
- OLG Hamm, 11.06.2015 - I-5 U 9/15
- OLG Hamm, 06.07.2015 - 5 U 9/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02
Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 9/15
Rn. 27 Juristische Personen üben eigenen unmittelbaren Besitz durch ihre Geschäftsführungsorgane und sonstige verfassungsgemäß berufenen Vertreter aus (vgl. BGH NJW 2004, 217 f). - BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10
Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 9/15
Auch eine dem § 172 ZPO entsprechende Zustellung kann wegen fehlender Bevollmächtigung des bestellten Prozessbevollmächtigten jedoch unwirksam sein (vgl. etwa BGH MDR 2011, 620 ff.: "Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger.)" Grundsätzlich ist zwar für die Wirksamkeit der Zustellung aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Gegenseite auf die angezeigte Prozessvollmacht abzustellen (vgl. etwa BGH NJW 1987, 440), doch im Streitfall besteht auf Seiten der Verfügungsklägerin kein schutzwürdiges Vertrauen in die von ihr ja gerade bestrittene Wirksamkeit der Vollmacht. - BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86
Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 9/15
Auch eine dem § 172 ZPO entsprechende Zustellung kann wegen fehlender Bevollmächtigung des bestellten Prozessbevollmächtigten jedoch unwirksam sein (vgl. etwa BGH MDR 2011, 620 ff.: "Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger.)" Grundsätzlich ist zwar für die Wirksamkeit der Zustellung aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Gegenseite auf die angezeigte Prozessvollmacht abzustellen (vgl. etwa BGH NJW 1987, 440), doch im Streitfall besteht auf Seiten der Verfügungsklägerin kein schutzwürdiges Vertrauen in die von ihr ja gerade bestrittene Wirksamkeit der Vollmacht.
- OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines …
Die Klägerin war damit von Anfang an unmittelbare Eigenbesitzerin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015 - 5 U 9/15, Rn. 17). - OLG München, 18.10.2021 - 10 U 3808/21
Umfang der Verweisung des Deliktsstatuts - Ermittlung ausländischen Rechts
Wenn der Kfz-Führer zudem in den Papieren als Halter ausgewiesen ist und das Schadensgutachten in Auftrag gibt, sind das hinreichende Indizien dafür, dass er nicht bloßer Besitzdiener (§ 855 BGB) (…zur Abgrenzung vgl. BGH, Urt. v. 17.03.2017 - V ZR 70/16; zur Ausübung des unmittelbaren Besitzes für juristische Personen [Organbesitz] vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.06.2015 - I-5 U 9/15), sondern dauerhaft im Besitz der Sache war (…OLG Brandenburg, Urt. v. 18.12.2008 - 12 U 152/08; OLG Köln, Beschl. v. 18.07.2017 - 16 U 28/17;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.02.2013 - 4 U 406/11)" (Jahnke, jurisPR-VerkR 23/2018 Anm. 1).Rn. 23 Bei juristischen Personen - wie der Klägerin - wird der unmittelbare Besitz durch die Geschäftsführungsorgane und sonstige verfassungsgemäß berufenen Vertreter ausgeübt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-5 U 9/15 -, Rn. 17, juris mit Verweis auf BGH NJW 2004, 217 f).
- OLG München, 18.10.2022 - 10 U 3808/21
Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit …
Wenn der Kfz-Führer zudem in den Papieren als Halter ausgewiesen ist und das Schadensgutachten in Auftrag gibt, sind das hinreichende Indizien dafür, dass er nicht bloßer Besitzdiener (§ 855 BGB ) (…zur Abgrenzung vgl. BGH, Urt. v. 17.03.2017 - V ZR 70/16; zur Ausübung des unmittelbaren Besitzes für juristische Personen [Organbesitz] vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.06.2015 - I-5 U 9/15), sondern dauerhaft im Besitz der Sache war (…OLG Brandenburg, Urt. v. 18.12.2008 - 12 U 152/08; OLG Köln, Beschl. v. 18.07.2017 - 16 U 28/17;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.02.2013 - 4 U 406/11)" (Jahnke, jurisPR-VerkR 23/2018 Anm. 1).Bei juristischen Personen - wie der Klägerin - wird der unmittelbare Besitz durch die Geschäftsführungsorgane und sonstige verfassungsgemäß berufenen Vertreter ausgeübt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-5 U 9/15 -, Rn. 17, juris mit Verweis auf BGH NJW 2004, 217 f).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.06.2015 - 5 U 9/15 |
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 17.12.2014 - 3 O 96/13
- OLG Schleswig, 25.06.2015 - 5 U 9/15
- BGH, 09.05.2017 - XI ZR 314/15
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14
Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung, …
Soweit vertreten worden ist (OLG Bamberg…, Beschluss vom 01.06.2015 - 6 U 13/15, juris Rn. 82 ff.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2015 - 5 U 9/15; LG Hanau, Urteil vom 29.05.2015 - 1 O 600/14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.10.2015 - 3 U 120/15), eine der streitgegenständlichen Fußnote entsprechende Gestaltung nehme auf den Inhalt der Widerrufsbelehrung keinerlei Einfluss, macht sich der Senat dies aus den dargestellten Gründen nicht zu Eigen. - OLG Frankfurt, 25.04.2016 - 23 U 98/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV nur bei …
Dies zeigt, dass von der Rechtsprechung des BGH keine ausnahmslose und hundertprozentige Identität von verwendeter Widerrufsbelehrung mit Musterbelehrung verlangt wird, sondern entscheidend darauf abzustellen ist, ob in der Änderung eine "inhaltliche Bearbeitung" liegt (ebenso Senat mit Urteilen vom 7.7.2014, 23 U 172/13 und vom 29.12.2014, 23 U 80/14 sowie mit Beschluss vom 13.5.2015, 23 U 204/14; ferner auch Hanseatisches OLG, Urteil vom 3.7.2015, 13 U 26/15 - bei juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.6.2015, 5 U 9/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.6.2015, 22 U 17/15 - bei juris; zuvor schon OLG Bamberg vom 25.6.2012 (4 U 262/11 - bei juris). - LG Hamburg, 04.08.2016 - 321 O 10/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Abweichung von …
Die Argumentation des OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 25.06.2015 - 5 U 9/15, das eine inhaltliche Bearbeitung hier mit der Begründung verneint, es sei neben dem allgemeinen Satz ein zusätzlicher konkretisierender Satz aufgenommen worden, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
- OLG Frankfurt, 23.12.2015 - 23 U 51/15
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung wegen Schutzwirkung von § 14 BGB-InfoV
Dies zeigt, dass von der Rechtsprechung des BGH keine ausnahmslose und hundertprozentige Identität von verwendeter Widerrufsbelehrung mit Musterbelehrung verlangt wird, sondern entscheidend darauf abzustellen ist, ob in der Änderung eine "inhaltliche Bearbeitung" liegt (ebenso Senat mit Urteilen vom 7.7.2014, 23 U 172/13 und vom 29.12.2014, 23 U 80/14 sowie mit Beschluss vom 13.5.2015, 23 U 204/14; ferner auch Hanseatisches OLG, Urteil vom 3.7.2015, 13 U 26/15 - bei juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.6.2015, 5 U 9/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.6.2015, 22 U 17/15 - bei juris; zuvor schon OLG Bamberg vom 25.6.2012 (4 U 262/11 - bei juris).Dies haben sowohl das OLG Köln mit Beschluss vom 10.8.2015 (13 U 81/14 - bei juris) als auch das Schleswig-Holsteinische OLG mit Urteil vom 25.6.2015 (5 U 9/15) ebenso beurteilt.
Ohnedies "können" nach dem Gestaltungshinweis zu 9 diese Hinweise ggf. entfallen, müssen dies aber nicht und sind unschädlich für die Frage der Übereinstimmung (ebenso Hanseatisches OLG, Urteil vom 3.7.2015, 13 U 26/15 - bei juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.6.2015, 5 U 9/15 mwN).
- OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 21/15
Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer aus Anlass der …
Es kann dahin stehen, ob die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB - InfoV a.F. grundsätzlich voraussetzt, dass der Verwender ein Formular verwendet, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, vgl. BGH NJW 2014, 2022, BGH NJW-RR 2012, 183, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2012 zu Az.: I-17 U 139/11 sowie die Nachweise bei Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2015 zu Az.: 5 U 9/15. - LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
Rückabwicklung des Darlehensvertrages nach wirksamem Widerruf
Die Argumentation des OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 25.06.2015 - 5 U 9/15, das eine inhaltliche Bearbeitung hier mit der Begründung verneint, es sei neben dem allgemeinen Satz ein zusätzlicher konkretisierender Satz aufgenommen worden, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen. - LG Paderborn, 06.04.2016 - 4 O 416/15
Erklärung des Widerrufs von Darlehensverträgen hinsichtlich Verfristung
Eine solche ist unter Zugrundelegung der obigen Kriterien nicht festzustellen, wobei es auf den Charakter der inhaltlichen Bearbeitung im Einzelfall ankommt (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25.06.2015, Az. 5 U 9/15). - LG Hamburg, 30.12.2015 - 318 O 261/15
Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der …
Rn. 31 Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 03.07.2015 - 13 U 26/15 (Anl. B 4) an, dass die in der Widerrufsbelehrung auftauchenden Abweichungen vom Mustertext insoweit unschädlich sind, da sie nicht Ausfluss einer inhaltlichen Bearbeitung der Belehrung sind, sondern sich nur als redaktionelle Änderungen darstellen, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden in irgendeiner Form unübersichtlich oder missverständlich zu machen (so auch OLG Schleswig, Urteile vom 26.02.2015 - 5 U 175/14, Anl. B 5; vom 25.06.2015 - 5 U 9/15, Anl. B 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015 - I-22 U 17/15, Anl. B 11; LG Hamburg, Urteil vom 27.08.2015 - 330 O 63/15, Anlagenkonvolut B 8). - LG Paderborn, 28.10.2015 - 4 O 165/15
Darlehensvertrag
Eine solche ist unter Zugrundelegung der obigen Kriterien festzustellen, wobei es auf den Charakter der inhaltlichen Bearbeitung im Einzelfall ankommt (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25.06.2015, Az. 5 U 9/15).
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| OLG Hamm, 06.07.2015 - 5 U 9/15 |
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§§ 858 Abs. 2, 861 Abs. 1, 855 BGB
Ausübung unmittelbaren Besitzes durch juristische Personen
Verfahrensgang
- LG Essen, 18.12.2014 - 1 O 240/14
- OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 9/15
- OLG Hamm, 06.07.2015 - 5 U 9/15
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