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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93 - 70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3234
OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93 - 70 (https://dejure.org/1994,3234)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.01.1994 - 5 W 119/93 - 70 (https://dejure.org/1994,3234)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Januar 1994 - 5 W 119/93 - 70 (https://dejure.org/1994,3234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2084, 2269, 2274, 2278, 2289

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des Rechtsmittelgerichts; Zweck und Auslegung einer Pflichtteilsverwirkungsklausel und einer Wiederverheiratungsklausel; Erforschung des wirklichen Willens der Vertragsschließenden anhand aller ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 844
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (11)

  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der …

    In einem solchen Fall kann es der Wille der gemeinschaftlich testierenden Eheleute gewesen sein, den gemeinschaftlichen Kindern, wenn sie sich der von den Eltern beim Tode des Erstversterbenden gewollten Regelung fügen, eine erbrechtliche Stellung einzuräumen (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 6.1.1994 - 5 W 119/93, NJW-RR 1994, 844 Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Zwar hat das OLG Saarbrücken (NJW-RR 94, 844) die Auffassung vertreten, dass der Längstlebende auch dann frei über den Nachlass verfügen kann, wenn sich die Ehegatten in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, ohne Schlusserben zu bestimmen und der Erbvertrag eine Sanktionsklausel hinsichtlich der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen enthält.

    Abgesehen davon ist das OLG Saarbrücken in einer späteren Entscheidung (NJW-RR 1994, 844 ff) auch von dieser Auffassung abgewichen.

  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen …

    Auch der Umstand, dass trotz notarieller Beurkundung des letzten Willens der Ehegatten eine ausdrückliche Anordnung von Schlusserben unterblieben ist, führt nicht bereits dazu, dass eine (Schluss-)Erbeinsetzung der Abkömmlinge von vornherein ausscheidet (vgl. dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844/845; OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine …

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41;… Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365;… OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813;… Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7;… Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände;… nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung;… Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe";… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen";… für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5;… Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der …

    Die von der Beteiligten zu 3 wiederholt zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 1994, 844) sagt für die Frage der erbvertraglich vereinbarten Abänderungsmöglichkeit nichts aus, sondern betrifft einen Fall, in dem ein Erbvertrag eine Pflichtteilsklausel, jedoch keine ausdrückliche Schlusserbeneinsetzung enthalten hatte.
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - 5 W 49/19

    Die in einem einseitigen Erbvertrag enthaltene Erbeinsetzung der eigenen sowie …

    Demnach ist ausgehend von den verwendeten Worten und Formulierungen der wirkliche Wille der Vertragsschließenden zu erforschen, wobei auch außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände und die Lebenserfahrung heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41; Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; Beschluss vom 16. September 2014 - 5 W 47/14, FamRZ 2015, 877).

    Enthält die Verfügung - wie hier - eine Zuwendung an den Erbvertragspartner selbst oder an einen diesem nahestehenden (insbesondere verwandten) Dritten, so wird sie in aller Regel bindend und daher vertragsmäßig gewollt sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1960 - V ZR 65/59, NJW 1961, 120; Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; BayObLG, …

    Nach der Lebenserfahrung ist eine Zuwendung an einen Dritten regelmäßig als bindend gewollt anzusehen, wenn es sich bei diesem um eine den Vertragsparteien nahestehende oder mit ihnen verwandte Person handelt; hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn Kinder der Vertragsschließenden eingesetzt werden (Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; BayObLG, FamRZ 1989, 1353).

    In einem solchen Fall kann nämlich in der Regel angenommen werden, dass für sie eine gesicherte, vom Wohlwollen und Gutdünken des Längstlebenden unabhängige erbrechtliche Stellung begründet werden soll; eine freie Widerruflichkeit der Erbeinsetzung würde dem entgegenstehen und ist im Zweifel nicht gewollt (Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994, a.a.O.; Beschluss vom 30. September 2011 - 5 W 200/11-86).

  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

    Die Zuwendung an einen Dritten ist dabei in der Regel als bindend gewollt anzusehen, wenn es sich bei dem Dritten um eine den Vertragsschließenden nahestehende oder mit diesen verwandte Person handelt; dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser oder der andere Vertrags Partner ein Interesse an der Bindung gehabt haben (BGH NJW 1961, 120 = FamRZ 1961, 76; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844 [OLG Saarbrücken 06.01.1994 - 5 W 119/93 70]), wobei die Grundsätze zur Wechselbezüglichkeit (§. 2270 BGB) herangezogen werden können (OLG Zweibrücken FamRZ 1995, 1021 [OLG Zweibrücken 05.12.1994 - 3 W 167/94]).

    1a Z 25/88">FamRZ 1989, 1353; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844 [OLG Saarbrücken 06.01.1994 - 5 W 119/93 70]; Palandt/Edenhofer aaO § 2278 Rn. 3; Gerken BWNotZ 1992, 93/94).

    Daß Ehegatten eine solche Gefährdung der Abkömmlinge in Kauf genommen haben, erscheint jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - eine Wiederverheiratungsklausel vereinbart ist, als ausgeschlossen (OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844 [OLG Saarbrücken 06.01.1994 - 5 W 119/93 70]).

  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses …

    Diese Zweckbestimmung setzt nicht notwendig eine gleichzeitige Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben des Längstlebenden voraus (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2009, 10 U 95/08 juris-Rn 54; OLG Celle MDR 2003, 813 juris-Rn 3; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844).
  • OLG Braunschweig, 13.02.2025 - 10 W 11/25

    Auslegung; Schutzzweck; Pflichtteil; Verlangen; aktiv; sanktionsbewehrt; …

    Zum anderen kann es den Ehegatten mit dieser Regelung darum gehen, den Überlebenden vor den persönlichen und wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die nach dem Tode des Erstversterbenden mit der Geltendmachung des Pflichtteils durch einen Abkömmling verbunden wären (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93 - 70 -, Rn. 25, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 6. April 2018 - 6 W 13/18 -, Rn. 31, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 1. Februar 2022 - 21 W 182/21 -, Rn. 18, juris).

    Schließlich kann eine Pflichtteilsstrafklausel auch den Zweck verfolgen, für Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Schlusserben zu sorgen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93 - 70 -, Rn. 25, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 6. April 2018 - 6 W 13/18 -, Rn. 31, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 27. September 2018 - 2 Wx 314/18 -, Rn. 18, juris) und denjenigen zu belohnen, der sich bei Eintritt des ersten Erbfalls "loyal" verhält (Kaup, ErbR 2024, 336 ).

  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an …

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  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des …

  • OLG Frankfurt, 24.03.2026 - 20 W 170/23

    Zur Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament

  • OLG Köln, 12.12.2024 - 2 Wx 201/24

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Fehlende Angaben zum …

  • BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Karlsruhe, 31.01.1995 - 11 Wx 63/93

    Aufnahme der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche …

  • OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97

    Bindungswirkung eines Erbvertrags zwischen Eheleuten

  • LG Paderborn, 21.11.2003 - 5 T 85/03
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