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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09 - 66, 5 W 267/09 - 98, 5 W 181/09, 5 W 267/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6343
OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09 - 66, 5 W 267/09 - 98, 5 W 181/09, 5 W 267/09 (https://dejure.org/2009,6343)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.08.2009 - 5 W 181/09 - 66, 5 W 267/09 - 98, 5 W 181/09, 5 W 267/09 (https://dejure.org/2009,6343)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. August 2009 - 5 W 181/09 - 66, 5 W 267/09 - 98, 5 W 181/09, 5 W 267/09 (https://dejure.org/2009,6343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887; ZPO § 888; ZPO § 890
    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09
    Dieser Wert entspricht in den auf endgültige Erfüllung des titulierten Anspruchs gerichteten Verfahren nach §§ 887, 888 ZPO in der Regel dem Wert der Hauptsache (vgl. die ständige Rechtsprechung des Senats zum Wert des Beschwerdeverfahrens: Beschl. v. 18.7.2005 - 5 W 126/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; v. 29.6.2009 - 5 W 103/09 jeweils zu § 887 ZPO).

    Der Gegenstandswert der Beschwerde bestimmt sich nach dem Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung (vgl. Senat, Beschl. v. 18.7.2005 - 5 W 126/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; v. 29.6.2009 - 5 W 103/09 jeweils zu § 887 ZPO), das vorliegend aus den oben dargelegten Gründen ebenfalls gemäß § 3 ZPO auf 1/3 des Hauptsachewertes geschätzt wird.

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07

    Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09
    Dieser Wert entspricht in den auf endgültige Erfüllung des titulierten Anspruchs gerichteten Verfahren nach §§ 887, 888 ZPO in der Regel dem Wert der Hauptsache (vgl. die ständige Rechtsprechung des Senats zum Wert des Beschwerdeverfahrens: Beschl. v. 18.7.2005 - 5 W 126/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; v. 29.6.2009 - 5 W 103/09 jeweils zu § 887 ZPO).

    Der Gegenstandswert der Beschwerde bestimmt sich nach dem Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung (vgl. Senat, Beschl. v. 18.7.2005 - 5 W 126/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; v. 29.6.2009 - 5 W 103/09 jeweils zu § 887 ZPO), das vorliegend aus den oben dargelegten Gründen ebenfalls gemäß § 3 ZPO auf 1/3 des Hauptsachewertes geschätzt wird.

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09
    Eine Titelverletzung soll sich für den Schuldner nicht lohnen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - I ZB 45/02 - NJW 2004, 506).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09
    Da eine Heraufsetzung des Streitwerts - als Grundlage der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten - zu einer Erhöhung des Kostenrisikos der Partei führt, kann diese eine Streitwertbeschwerde grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts einlegen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.2.1986 - IVa ZR 138/83 - NJW-RR 1986, 737).
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09
    Dies rechtfertigt es, den Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bei Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO regelmäßig lediglich auf ein Drittel des Hauptsachewertes festzusetzen (ebenso OLG Celle, Beschl. v. 23.4.2009 - 13 W 32/09 - zitiert nach juris), den der Gläubiger vorliegend im einstweiligen Verfügungsverfahren mit 10.000 EUR angegeben hat.
  • OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88

    Sofortige Beschwerde; Androhung der Festsetzung des Zwangsmittels; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09
    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • OLG München, 10.03.2011 - 33 WF 430/11

    Wertfestsetzung in Familiensachen: Gegenstandswert bei der Festsetzung von …

    Liegen derartige besondere Umstände nicht vor, erachte der Senat ein Drittel des Wertes der Hauptsache als angemessen (ebenso OLG Saarbrücken Beschluss vom 19.8.2009 - 5 W 181/09 u.a., zit. nach juris Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2011 - 5 W 211/11

    Zwangsgeldverfahren: Streitwert bei Durchsetzung des Auskunftsanspruchs einer …

    Dieser Wert entspricht in den auf endgültige Erfüllung des titulierten Anspruchs gerichteten Verfahren nach den §§ 887, 888 ZPO in der Regel dem Wert der Hauptsache (Senat, Beschl. v. 18.7.2005 - 5 W 126/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07; v. 29.6.2009 - 5 W 103/09; v. 19.08.2009 - 5 W 181/09-66).
  • LAG Köln, 08.02.2010 - 9 TaBV 76/09

    Gegenstandswert für Streit um Verletzung vergleichsweise titulierter …

    Dabei kann ein Abschlag erfolgen, weil regelmäßig das Interesse des die Zwangsvollstreckung betreibenden Antragstellers nicht soweit wie das Interesse an der Hauptsache geht (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 10 Ta 355/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. August 2009 - 5 W 181/09 - 66;… Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 3 Rdn. 16 Ordnungs- und Zwangsmittelfestsetzung).
  • AG Detmold, 26.10.2016 - 33 F 219/15

    Auslegung eines Umgangsvergleichs im Vollstreckungsverfahren

    Liegen derartige besondere Umstände nicht vor, erachte der Senat ein Drittel des Wertes der Hauptsache als angemessen (ebenso OLG Saarbrücken Beschluss vom 19.8.2009 - 5 W 181/09 u.a., zit. nach juris Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 267/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    5 W 181/09 5 W 267/09.
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