Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 768; ; ZPO § 727; ; ZPO § 325; ; ZPO § 929; ; ZPO § 936; ; UmwG § 20
- der-konzern.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Klauselgegenklage gegen eine Rechtsnachfolgeklausel für eine einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen der Verschmelzung hinsichtlich bestehender Unterlassungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Klauselgegenklage bei parallelem Berufungsverfahren unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Klauselgegenklage gegen eine Rechtsnachfolgeklausel für eine einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen der Verschmelzung hinsichtlich bestehender Unterlassungsansprüche
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.11.2008 - 408 O 316/07
- OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05
Schuldnachfolge
Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Der Wettbewerbsverstoß in der Person des übertragenden Unternehmens, hier der T-Online International AG, begründet keine Wiederholungsgefahr in der Person des Rechtsnachfolgers (vgl. BGH GRUR 2007, 995 Tz. 11, 17 -Schuldnachfolge; Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06, WRP 2007, 1272).Die Haftung des Rechtsnachfolgers auf Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße seines Rechtsvorgängers bleibt dabei unberührt (vgl. BGH GRUR 2007, 995 Tz. 14 -Schuldnachfolge).
- BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Diese von der Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung "Euro-Einführungsrabatt" des BGH (GRUR 2004, 264 ff.) vorgetragene Rechtsansicht entbehrt bereits der tatsächlichen Grundlage. - BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
Flüssiggastank
Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Hierzu sind zu zählen die auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Unterlassungsansprüche, da diese höchstpersönlicher Natur sind (vgl. BGH GRUR 2006, 879 Tz. 17 -Flüssiggastank). - OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
"DSL-Testpaket"
Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08
Der Wettbewerbsverstoß in der Person des übertragenden Unternehmens, hier der T-Online International AG, begründet keine Wiederholungsgefahr in der Person des Rechtsnachfolgers (vgl. BGH GRUR 2007, 995 Tz. 11, 17 -Schuldnachfolge; Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06, WRP 2007, 1272).
- BGH, 21.07.2011 - I ZB 93/10
Zwangsvollstreckung: Verweigerung der Vollstreckung bei Zweifeln an der …
Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden. - BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz …
Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden. - OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
Gesetzlicher Unterlassungsanspruch - vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den …
Ausgeschlossen ist eine Rechtsnachfolge in die Schuldnerstellung, wenn der Anspruch seiner Rechtsnatur nach nicht gegen einen Dritten fortbestehen kann (vgl. z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Wolfensteiner/M. Volmer in Münchener Kommentar zu ZPO, 7. Aufl. 2025, § 727 Rn. 62).Nach zutreffender der Ansicht der Schuldnerin, der CCF und des Landgerichts kann für einen rechtskräftigen Unterlassungstitel damit nichts anderes gelten als für einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch (siehe auch OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 8; Köhler, WRP 2010, 475, 481 aE; Mels/Franzen, GRUR 2008, 968 970, 974;… Ohly, aaO, § 8 UWG Rn. 153).
- OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11
Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr …
Hierzu zählten die auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Unterlassungsansprüche, da diese höchstpersönlicher Natur seien und die Wiederholungsgefahr ein tatsächlicher Umstand (vgl. BGH, GRUR 2006, 879, Tz. 17 - Flüssiggastank; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, Tz. 13; BGHZ 172, 165, Tz. 11 - Schuldnachfolge; BGH, Urteil vom 03.04.2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002, Tz. 39 - Schuhpark).
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