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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2020 - I-5 W 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5646
OLG Hamm, 16.03.2020 - I-5 W 19/20 (https://dejure.org/2020,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2020 - I-5 W 19/20 (https://dejure.org/2020,5646)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2020 - I-5 W 19/20 (https://dejure.org/2020,5646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis und die Auskunft über den Bestand

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Das Nachlassverzeichnis zur Pflichtteilsermittlung - So werden Auskunftsansprüche gegen den Erben durchgesetzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 609
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Sie ist schon begrifflich eigene Bestandsaufnahme, nicht nur Aufnahme von Erklärungen einer anderen Person (BGHZ 33, 373; OLG Koblenz, NJW 2014, 1972).

    Seine Verantwortung für die abgegebene Erklärung kann er dabei dadurch eingrenzen, dass er die von ihm vorgenommenen Ermittlungen offenlegt, so dass deutlich wird, in welchem Umfang er überhaupt eigene Feststellungen treffen konnte (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 W 495/13 -, Rn. 28, juris).

  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht; …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Rn. 7 Die titulierte Verpflichtung, durch Vorlage eines notarielle aufgenommenen Vermögensverzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Celle, DNotZ 2003, 62).

    Rn. 21 Das im Streitfall geschuldete durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, sondern setzt vielmehr voraus, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Celle, OLGR 2003, 370; OLG Koblenz, OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.8.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573, beck-online;… Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2314 Rz. 7).

  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Rn. 7 Die titulierte Verpflichtung, durch Vorlage eines notarielle aufgenommenen Vermögensverzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Celle, DNotZ 2003, 62).

    Für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO gilt nichts anderes (OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 6, juris;… Zöller/Stöber, ZPO, § 888 Rz. 11).

  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft (BGH, Urteil vom 16.09.1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723, 726 zu geschätzten Angaben statt eines konkreten Zahlenwerks; OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2003 - 3 U 72/01, NJW-RR 2002, 1292).

    Rn. 14 Die Abgrenzung zwischen einer den Ergänzungsanspruch auslösenden offensichtlichen Unrichtigkeit und einer ggf. den Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auslösenden Unrichtigkeit, die - weil die richtigen Angaben fehlen - auch immer eine Unvollständigkeit ist, ist unter Abwägung der Interessen der Parteien zu treffen (BGH, Urteil vom 16.09.1982 - X ZR 54/81, MDR 1983, 128, 129).

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 7 W 20/13
    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Rn. 7 Die titulierte Verpflichtung, durch Vorlage eines notarielle aufgenommenen Vermögensverzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Celle, DNotZ 2003, 62).

    Für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO gilt nichts anderes (OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 6, juris;… Zöller/Stöber, ZPO, § 888 Rz. 11).

  • RG, 12.01.1914 - IV 492/13

    Keine Erfüllung der Auskunftspflicht bei Auslassen bestimmter Umstände, die der …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Das gilt etwa, wenn zu einem abgrenzbaren Gegenstand keinerlei Angaben gemacht wurden (RG, Urteil vom 12.01.1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44).

    Rn. 13 Sind dagegen hinsichtlich eines einheitlichen Teils Angaben gemacht worden, berechtigt dies nicht zur Ergänzung der Auskunft wegen inhaltlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit, sondern allenfalls zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (RG, Urteil vom 12.01.1914 - IV 492/13, RGZ 84, 41, 44; BAG, Urteil vom 26.11.1971 - 3 AZR 220/71, AP Nr. 26 zu § 611 BGB; BGH, Urteil vom 29.10.1957 - I ZR 192/56, LM Nr. 3 und 6 zu § 254 ZPO; a.M. OLG Kassel, Urteil vom 07.03.1921, I ZS, OLGE 41, 131).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Sie ist schon begrifflich eigene Bestandsaufnahme, nicht nur Aufnahme von Erklärungen einer anderen Person (BGHZ 33, 373; OLG Koblenz, NJW 2014, 1972).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2007 - 7 W 60/07

    Zu den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinne des § 2314 …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Rn. 21 Das im Streitfall geschuldete durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, sondern setzt vielmehr voraus, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Celle, OLGR 2003, 370; OLG Koblenz, OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.8.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573, beck-online;… Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2314 Rz. 7).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    Rn. 21 Das im Streitfall geschuldete durch einen Notar aufgenommene Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet, sondern setzt vielmehr voraus, dass der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch Unterzeichnung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, dass er für dessen Inhalt verantwortlich ist (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Celle, OLGR 2003, 370; OLG Koblenz, OLGR 2007, 468; OLG Karlsruhe, ZEV 2008, 189; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.8.2009 - 12 W 1364/09, BeckRS 2009, 27573, beck-online;… Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2314 Rz. 7).
  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20
    In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft (BGH, Urteil vom 16.09.1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723, 726 zu geschätzten Angaben statt eines konkreten Zahlenwerks; OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2003 - 3 U 72/01, NJW-RR 2002, 1292).
  • OLG Koblenz, 29.12.2006 - 1 W 662/06

    Persönliche Anwesenheitspflicht des Verpflichteten bei Aufnahme eines notariellen …

  • OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03

    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen für …

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2005 - 7 W 70/05

    Pflichtteilergänungsanspruch nach § 2325 BGB bei Ausschlagung der Erbschaft durch …

  • BAG, 26.11.1971 - 3 AZR 220/71

    Mandantenschutzklausel - Karenzentschädigung - Vertragsstrafe - Konkurrenzklausel

  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23

    Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Der Notar ist dagegen nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren (…OLG Bamberg, ZEV 2016, 581 [juris Rn. 3];… OLG Dresden, FamRZ 2018, 69 [juris Rn. 14]; OLG Hamm, ErbR 2020, 511 [juris Rn. 13];… OLG Frankfurt, FamRZ 2022, 392 [juris Rn. 16]).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 …

    Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, der Auskunftsausspruch der pflichtteilsberechtigten Kläger nach § 2314 BGB sei nicht durch Erfüllung erloschen, da das vorgelegte Verzeichnis "nicht in jeder Hinsicht erfüllungstauglich" gewesen sei; dabei bestimme sich unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Parteien, ob eine einen Ergänzungsanspruch auslösende Unvollständigkeit oder eine einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auslösende Unrichtigkeit vorliege (OLG Hamm B.v.16.3.2020 - 5 W 19/20, juris; OLG Düsseldorf, B.v.10.09.2019 - 7 W 29/19, juris); nach diesen Vorgaben sei das Nachlassverzeichnis vom 02.04.2020 im Hinblick auf die Auskünfte zum Hausrat, Inventar und die persönliche Habe des Erblassers nicht erfüllungstauglich, weil es als nahezu ausgeschlossen erscheine, dass der Erblasser neben einer Briefmarkensammlung über nahezu keine werthaltigen persönlichen Gegenstände verfügt habe, und Auskünfte über Inventar und Zubehör der Grundstücke gänzlich fehlten; auch habe der Notar nicht auf die Inaugenscheinnahme der Grundstücke verzichten dürfen, ohne darzulegen, welche Ermittlungen er mit Blick auf deren Verhältnisse insofern für geboten erachtet und danach angestellt habe; ferner sei das Verzeichnis mit Blick auf etwaige Pflicht- und Anstandsschenkungen unvollständig, indem es offenlasse, ob der Erblasser anlässlich von Geburtstagen oder kalendarischen Festen Zuwendungen getätigt habe; derartige Informationen seien indes nötig, um dem Pflichtteilsberechtigten Grundlagen für die rechtliche Bewertung und die Anspruchshöhe in die Hand zu geben; im übrigen bleibe unklar, welche Ermittlungen der Notar im Hinblick auf entsprechende Schenkungen entfaltet habe;.
  • AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20

    Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Es kann jedoch ein Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung eines Nachlassverzeichnisses bestehen, wenn in diesem eine unbestimmte Mehrheit von Nachlassgegenständen nicht aufgeführt ist, wenn Angaben über den fiktiven Nachlass oder Schenkungen fehlen, wenn die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen trotz Zumutbarkeit nicht verschafft hat oder wenn sich ein Notar auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben ohne eigene Ermittlungstätigkeit beschränkt (BGH NJW 2020, 2187 = ZEV 2020, 625 Rn 10; OLG Hamm ZEV 2020, 295).

    Zu Nachforschungen ins Blaue hinein ist er nicht verpflichtet (BGH NJW 2020, 2187 = ZEV 2020, 625 Rn 8; NJW 2019, 231 = ZEV 2019, 81 Rn 32; OLG Saarbrücken ZEV 2011, 313; OLG Koblenz, NJW 2014, 1972 = ZEV 2014, 308; OLG Hamm ZEV 2020, 295; ZEV 2021, 576).

  • OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
    Zwar kommt, wäre dem Pflichtteilsberechtigten sein "begehrtes" Anwesenheitsrecht verwehrt worden, eine Erfüllungswirkung des Verzeichnisses nicht in Betracht und ist die Aufnahme des Verzeichnisses zu wiederholen (OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2021 ‒… I-23 W 50/20, juris Rn. 13 a.E. = ErbR 2021, 709; OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2020 ‒ I-5 W 19/20, juris Rn. 18-20 = MDR 2020, 609 = ErbR 2020, 511;… MünchKomm/Lange, a.a.O., § 2314 Rn. 42; einschränkend OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.09.2015 ‒… 3 W 89/15, juris Rn. 13 kein Anwesenheitsrecht, wenn Sichtung und Prüfung im Wesentlichen abgeschlossen sind).
  • LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20

    Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis

    Der Notar ist nicht grundsätzlich verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte Nachforschungen ins Blaue hinein anzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 16.03.2020 - 5 W 19/20, ZEV 2020, 295; OLG Dresden, Beschluss v. - 17 W 666/16).
  • LG Darmstadt, 20.09.2021 - 17 O 191/18
    Dabei ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, ob die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung als milderes Mittel genügt, um das Interesse des Gläubigers zu wahren, oder ob es des schärferen Mittels der Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO bedarf (OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2020 - I-5 W 19/20 -, Rn. 6 - 8, juris).

    Das Ergebnis dieser Ermittlungen muss er in der Urkunde niederlegen und als eigene Erklärung zum Ausdruck bringen, dass nach diesen Ermittlungen weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2020 - I-5 W 19/20 -, Rn. 12 - 13, juris).

  • LG Hagen, 10.07.2025 - 4 O 413/24

    Pflichtteil, Sachverständigengutachten, Vollstreckung, Wertermittlung, …

    Rn. 50 Gleichwohl entspricht es hier der ständigen Rechtsprechung des BGH und der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einheitlich nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. BGH, Beschl. v. 13.09.2018 - I ZB 109/17, ZEV 2019, 81 mwN;… BGH, Beschl. v. 23.09.2021 - I ZB 20/21, ZEV 2022, 23, 24 Rn. 18;… BGH, Beschl. v. 07.03.2024 - I ZB 40/23, ZEV 2024, 378, 380 Rn. 19;… OLG Hamm, Beschl. v. 21.12.2023 - 5 W 94/23, juris Rn. 27;… OLG Hamm, Beschl. v. 27.02.2023 -5 W 30/22, juris Rn. 27; OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.2020 - 5 W 19/20, juris Rn. 3).
  • LG Duisburg, 07.05.2024 - 11 O 196/23

    Pflichtteilergänzungsansprüche - Zuziehungsrecht aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB

    Rn. 58 Da das von der Klägerin unstreitig geltend gemachte Anwesenheits- bzw. Hinzuziehungsrecht aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB bei der Aufstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses vom 02.06.2023 (nebst Berichtigungsvermerk vom 26.06.2023) nicht berücksichtigt worden ist, hat die Beklagte den Auskunftsanspruch der Klägerin nicht erfüllt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.2020, I-5 W 19/20, OLG Köln, Beschl. v. 25.02.2021, I-24 W 50/20, MüKoBGB/Lange, 9. Aufl. 2022, BGB, § 2314 Rn. 61).
  • LG Hagen, 13.08.2025 - 4 O 80/24
    Rn. 29 Erfüllung des Anspruchs auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses tritt - mit der weiteren Folge, dass der Auskunftsberechtigte für einen bloßen Streit über die inhaltliche Richtigkeit einer Auskunft auf den Anspruch nach § 260 Abs. 2 BGB verwiesen ist - (erst) ein, wenn die Auskunft in formal ordnungsgemäßer Weise erteilt wurde (statt vieler: OLG Hamm, Beschl. v. 16.03.2020 - 5 W 19/20, ZEV 2020, 295 Rn. 6 ff.;… MüKoBGB/Krüger, 9. Aufl. 2022, BGB § 260 Rn. 43, 41).
  • LG Dortmund, 07.06.2021 - 9 T 126/21
    Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen zu beachten ( BGH NJW 2019, 231; BGH NJW-RR 2013, 1336; OLG Hamm MDR 2020, 609 ).
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