Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
- Judicialis
- aufrecht.de
Trabi 03 auf Abi-Shirt ist Markenrechtsverletzung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine humoristisch-ironische Darstellung einer bekannten Marke
- info-it-recht.de
Zur Frage, obTrabi 03 auf Abi-Shirt Markenrechtsverletzung ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Benutzung bekannter Marken auf sog. Abitur-T-Shirts - "Bildmarke AOL" und "Trabi 03"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfassung der Verwendung bekannter Marken auf sog. Abi-T-Shirts in humorvoll-ironischer Weise vom Schutzbereichs der Kunstfreiheit; Anforderungen an das Vorliegen eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Verunglimpfung einer Marke; Ausführungen zum Schutz einer Marke ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.12.2005 - 407 O 392/05
- OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 224
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02
Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire
Auszug aus OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06
Die Verwendung bekannter Marken auf sog. Abi-T-Shirts in humorvoll-ironischer Weise kann je nach Art der konkreten Verwendung von der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG gedeckt sein ( in Anknüpfung an BGH GRUR 05, 583 "Lila Postkarte" ).Daher kann sich die Antragsgegnerin bei dieser Gestaltung nicht auf die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG berufen, sondern den durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG geschützten Kennzeichen des Antragstellers zu 1 gebührt in der erforderlich Güterabwägung der Vorrang ( BGH GRUR 2005, 583, 585 "Lila Postkarte" ).
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06
Die Marke als Herkunftshinweis ist auch außerhalb des point of sale gegen Verwechslungen geschützt und dies muss entsprechend für die Frage der herkunftshinweisenden Verwendung und des Verkehrsverständnisses gelten ( EUGH WRP 02, 1415 Ziff.57 "Arsenal Football Club"; Senat, Urteil vom 26.5.2005, Aktz. 5 U 147/04, S.7 "JP Seid bereit" ). - OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
"Junge Pioniere"
Auszug aus OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06
Die Marke als Herkunftshinweis ist auch außerhalb des point of sale gegen Verwechslungen geschützt und dies muss entsprechend für die Frage der herkunftshinweisenden Verwendung und des Verkehrsverständnisses gelten ( EUGH WRP 02, 1415 Ziff.57 "Arsenal Football Club"; Senat, Urteil vom 26.5.2005, Aktz. 5 U 147/04, S.7 "JP Seid bereit" ).
- LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08
Die Klägerin stellt u.a. Sportkleidung und sog. Sport-Lifestyle-Produkte her....
Dies hätte bei der wegen der Kollision zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit herbeizuführenden praktischen Konkordanz für einen Vorrang der Kunstfreiheit sprechen können (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 1/06 - Bildmarke AOL ; Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 2/06 - Trabi 03 ).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühr: Erhöhung der Geschäftsgebühr bei Beratungshilfeangelegenheit für mehrere Auftraggeber
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 6 RVG; § 33 Abs. 8 RVG; § 55 RVG; § 56 Abs. 2 S. 1 RVG; Nr. 1008 VV RVG; Nr. 2603 VV RVG
Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berücksichtigung der Erhöhungsgebühr; Anspruch eines Rechtsanwaltes auf eine Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe für das Betreiben des ... - Judicialis
RVG § 7; ; VV-RVG Nr. 1008; ; VV-RVG Nr. 2503; ; VV-RVG Nr. 2603; ; VV-RVG Nr. 2503
- rechtsportal.de
Erhöhung der Geschäftsgebür bei Tätigwerden eines Rechtsanwalts für mehrere Auftraggeber
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berücksichtigung der Erhöhungsgebühr; Anspruch eines Rechtsanwaltes auf eine Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe für das Betreiben des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nordenham - 3 II 163/05
- LG Oldenburg, 14.10.2005 - 8 T 886/05
- OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 431
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06
Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der …
Das entspricht einhelliger Auffassung (vgl. OLG Oldenburg, AGS 2007, 45 m.w.N.). - OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10
Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit …
Vielmehr wird durch die Vorbemerkung 2.5 lediglich die Anwendung weiterer, in einem anderen Abschnitt des 2. Teils genannter Gebühren ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, I - 10 W 137/05, 10 W 137/05, RVGreport 2006, 225; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, 5 W 2/06, NJW-RR 2007, 431; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, Rpfleger 2007, 553). - OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11
Beratungshilfe - Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG im Überprüfungsverfahren …
Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 114; ; InsO § 135; ; GmbHG § 7; ; GmbHG § 19; ; GmbHG §§ 30 ff.
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114; InsO § 135; GmbHG § 7 § 19 §§ 30 ff.
Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter bei zweifelbehafteter Durchsetzbarkeit eines Anspruchs wegen Verletzung gesellschaftsrechtlicher Kapitalaufbringungsvorschriften - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe bei der Geltendmachung rückständiger Stammeinlagen und der Verletzung von Kapitalaufbringungsvorschriften oder Kapitalerhaltungsvorschriften seitens eines Insolvenzverwalters; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei zweifelhafter Realisierbarkeit eines ...
Verfahrensgang
- LG Kiel, 12.12.2005 - 2 O 339/05
- OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06
Ungeachtet dessen nimmt der Insolvenzverwalter bei der Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens auch eine öffentliche Aufgabe wahr, so dass jedenfalls für die Durchsetzung der dem Insolvenzverwalter kraft Amtes zugewiesenen Anfechtungsrechte Prozesskostenhilfe nicht allein wegen zweifelhafter Einbringlichkeit verweigert werden darf (BGH ZIP 2003, 2036). - OLG Hamm, 07.01.1997 - 8 W 43/96
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter; Begriff der …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.02.2006 - 5 W 2/06
Schon insoweit würde es aber die Aufgaben des Insolvenzverwalters verfehlen, wenn dieser aus bloßen momentanen Zweifeln auf eine auch künftige völlige Unrealisierbarkeit berechtigter Forderungen schließen würde und deshalb zu Lasten der Insolvenzgläubiger auf die Erlangung geeigneter Titel verzichten würde (ebenso im Ergebnis auch OLG Hamm, ZIP 1997, 248).
- OLG Hamm, 15.12.2025 - 8 W 42/25 An die insoweit zu treffende Prognose sind strenge Anforderungen zu stellen, so dass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 02.12.2005, 8 W 47/05, juris Rn. 11;… vom 28.12.2004, 8 W 64/04, juris Rn. 4; vom 07.01.1997, 8 W 43/96, ZIP 1997, 248; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2006, 5 W 2/06, juris Rn. 2; OLG Celle…, Beschluss vom 29.10.2014, 9 W 133/14, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 29.08.2011, 9 W 13/11, juris Rn. 33).
Der Insolvenzverwalter nimmt bei der Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens auch eine öffentliche Aufgabe wahr, so dass für die Durchsetzung der ihm kraft Amtes zugewiesenen Rechte Prozesskostenhilfe nicht allein wegen zweifelhafter Einbringlichkeit verweigert werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2003, IX ZB 460/02, juris Ls.; Senat…, Beschluss vom 02.12.2005, 8 W 47/05, juris Rn. 12; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2006, 5 W 2/06, juris Rn. 3; OLG Celle…, Beschluss vom 29.10.2014, 9 W 133/14, juris Rn. 12; OLG Hamburg…, Beschluss vom 14.02.2005, 11 W 93/04, juris Rn. 6). .
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