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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23969
OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23 (https://dejure.org/2023,23969)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2023 - 5 W 43/23 (https://dejure.org/2023,23969)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2023 - 5 W 43/23 (https://dejure.org/2023,23969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 40 GKG, § 44 GKG, § 48 Abs 1 S 1 GKG, § 5 ZPO, § 254 ZPO
    Festsetzung des Gebührenwerts einer Stufenklage

  • IWW

    §§ 40, 44 GKG; § 48 Abs. 1 S. 1 GKG; § 5 ZPO
    Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40 ; GKG § 44 ; ZPO § 254 ; VVG § 192
    1. Der Gebührenwert einer gegen den privaten Krankenversicherer erhobenen Stufenklage, mit der Auskunft über Beitragsanpassungen sowie, nach deren Erteilung, die Feststellung der Unwirksamkeit noch genau zu bezeichnender Neufestsetzungen der Prämien und die Rückzahlung ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 40 ; GKG § 44 ; ZPO § 254 ; VVG § 192
    Streitwert einer als unzulässig abgewiesenen Stufenklage wegen Beitragsanpassungen eines privaten Krankenversicherers Bemessung des Streitwerts bei fehlender Bezifferung des Zahlungsantrags

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer als unzulässig abgewiesenen Stufenklage wegen Beitragsanpassungen eines privaten Krankenversicherers; Bemessung des Streitwerts bei fehlender Bezifferung des Zahlungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2023, 1464
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (18)

  • OLG Celle, 15.12.2022 - 8 U 165/22

    Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Dass der Kläger diesen Anspruch noch nicht (abschließend) beziffert hat, was er - nach seiner Darstellung - nicht kann und wofür er deshalb der Auskunft bedarf, ist unschädlich; vielmehr sind in diesen Fällen nach ganz überwiegender, auch vom Senat vertretener Ansicht, die Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 219/13, NJW-RR 2014, 1025; Senat, Beschluss vom 26. April 2012 - 5 W 52/12-27, FamRZ 2013, 320; OLG Celle, VersR 2023, 429;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16.160;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 43. Aufl., § 3 Rn. 141).

    Mit den von ihm errechneten Beträgen bewegte er sich damals angesichts des zeitlichen Umfanges der Klage und der allgemein bekannten üblichen Größenordnung von Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung durchaus noch im Bereich des Möglichen, mögen sich diese Vorstellungen auch im Nachhinein nicht bestätigt haben; sie sind daher - auch mangels anderer, dagegen sprechender Anhaltspunkte - geeignet, das nach § 44 GKG maßgebliche Interesse des Klägers an einer Verurteilung der Beklagten auf der Leistungsstufe zu begründen (so i.E. auch OLG Celle, VersR 2023, 429; OLG Rostock, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22, juris; abweichend OLG München, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 38 U 5632/22, juris).

  • OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22

    Zulässigkeit einer Stufenklage bei Rückerstattungsverlangen von Beitragsanteilen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Mit den von ihm errechneten Beträgen bewegte er sich damals angesichts des zeitlichen Umfanges der Klage und der allgemein bekannten üblichen Größenordnung von Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung durchaus noch im Bereich des Möglichen, mögen sich diese Vorstellungen auch im Nachhinein nicht bestätigt haben; sie sind daher - auch mangels anderer, dagegen sprechender Anhaltspunkte - geeignet, das nach § 44 GKG maßgebliche Interesse des Klägers an einer Verurteilung der Beklagten auf der Leistungsstufe zu begründen (so i.E. auch OLG Celle, VersR 2023, 429; OLG Rostock, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22, juris; abweichend OLG München, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 38 U 5632/22, juris).

    Gleichsam unschädlich ist es, dass der vom Kläger genannte Gesamtbetrag von 10.750,- Euro nach seiner Darstellung die in Ziff. 2 bis 4 der Klage angekündigten Leistungs- und Feststellungsanträge in ihrer Gesamtheit umfasst und damit auch dessen Interesse an einer Erstattung von Nutzungen (§§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 1 BGB) berücksichtigt, weil es sich dabei, entgegen der Ansicht des Landgerichts, nicht um bloße Nebenforderungen handelt und ihre Geltendmachung daher ebenfalls werterhöhend wirkt (Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 5 U 93/20, VersR 2022, 308; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - IV ZB 10/18, VersR 2019, 251; wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 1 U 222/22, juris; a.A. OLG Rostock, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22, juris), weshalb insoweit auch kein Abschlag veranlasst ist.

  • BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15

    Anforderungen an die Klageschrift: Hinreichende Bestimmtheit des Gegenstands bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Das Gericht darf diesbezüglich zwar annehmen, dass im Zweifel (aber auch nur dann) dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und dem recht verstandenen Interesse entspricht, und einen missverständlichen Klageantrag unter Rückgriff auf die Begründung auslegen (BGH, Urteil vom 24. November 1999 - XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446; Versäumnisurteil vom 16. November 2016 - VIII ZR 297/15, NJW-RR 2017, 380;… Greger, in: Zöller, a.a.O., § 253 Rn. 13).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Ob die Erhebung einer Stufenklage ausgeschlossen war, wie das Landgericht gemeint hat, nämlich der in erster Stufe verfolgte Auskunftsanspruch "in keiner Weise der näheren Bestimmung eines noch nicht hinreichend bestimmten, in einer nachfolgenden Stufe geltend gemachten Leistungsbegehrens, sondern anderen Zwecken dient" (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15, NJW 2017, 156), ist nicht entscheidend.
  • KG, 02.03.2018 - 26 W 62/17

    Streitwertfestsetzung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Für die Wertberechnung ist nach § 40 GKG der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet, d.h. - hier - derjenige des Einganges der Klageschrift (KG, AGS 2018, 344;… Elzer, in: Toussaint, Kostengesetze 53. Aufl., § 40 GKG Rn. 9).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Der Streitgegenstand (= der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - I ZR 235/03, BGHZ 168, 179, 184).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 233/01

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Nicht zulässig wäre es aber, einer eindeutigen Erklärung nachträglich den Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am besten dient (…Greger, in: Zöller, a.a.O., Vorb. §§ 128-252 Rn. 25; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 233/01, NJW 2003, 3203), oder die Bewertung des Streitgegenstandes nachträglich dem aus Sicht des Gerichts nur teilweisen Erfolg einer Klage anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/78, VersR 1979, 472).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18

    Streitwertberechnung eines Herausgabeverlangens von Nutzungen bei Rückabwicklung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Gleichsam unschädlich ist es, dass der vom Kläger genannte Gesamtbetrag von 10.750,- Euro nach seiner Darstellung die in Ziff. 2 bis 4 der Klage angekündigten Leistungs- und Feststellungsanträge in ihrer Gesamtheit umfasst und damit auch dessen Interesse an einer Erstattung von Nutzungen (§§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 1 BGB) berücksichtigt, weil es sich dabei, entgegen der Ansicht des Landgerichts, nicht um bloße Nebenforderungen handelt und ihre Geltendmachung daher ebenfalls werterhöhend wirkt (Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 5 U 93/20, VersR 2022, 308; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - IV ZB 10/18, VersR 2019, 251; wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 1 U 222/22, juris; a.A. OLG Rostock, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22, juris), weshalb insoweit auch kein Abschlag veranlasst ist.
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09

    Antimykotischer Nagellack II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875; Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, juris;… Assmann, in: Wieczorek/Schütze, a.a.O., § 254 Rn. 86).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
    Dass der Kläger diesen Anspruch noch nicht (abschließend) beziffert hat, was er - nach seiner Darstellung - nicht kann und wofür er deshalb der Auskunft bedarf, ist unschädlich; vielmehr sind in diesen Fällen nach ganz überwiegender, auch vom Senat vertretener Ansicht, die Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 219/13, NJW-RR 2014, 1025; Senat, Beschluss vom 26. April 2012 - 5 W 52/12-27, FamRZ 2013, 320; OLG Celle, VersR 2023, 429;… Herget, in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16.160;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 43. Aufl., § 3 Rn. 141).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 219/13

    Stufenklage in einer vermögensrechtlichen Familienstreitsache: Zulassung der …

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2021 - 5 U 93/20

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs wegen zuviel gezahlter Beiträge in der …

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht …

  • BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14

    Bemessung der auf einen GmbH-Geschäftsanteil entfallenden Gewinnansprüche im …

  • OLG Zweibrücken, 19.06.2023 - 1 U 222/22

    Anforderungen an die Begründung einer Prämienerhöhung in der privaten …

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZB 4/78

    Ermittlung von Streitwert und Beschwer bei unbezifferten Leistungsanträgen - …

  • OLG München, 28.02.2023 - 38 U 5632/22

    Prämienanpassung in der Krankenversicherung - Streitwertberechnung bei …

  • KG, 23.03.1993 - 1 W 6310/92
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 9/23

    Pflicht von privatem Krankenversicherer zur Übersendung von …

    Für die Bewertung der Stufenklage ist auf den höchsten Anspruch - d.h., hier, den auf der letzten Stufe geltend gemachten Leistungs-/Feststellungsanspruch in seiner Gesamtheit - abzustellen; insoweit sind die - ggf. auf Nachvollziehbarkeit zu überprüfenden - Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464, m.w.N.).

    Die mit dem Klageantrag zu 3) geltend gemachten Nutzungen wirken streitwerterhöhend (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464); der Senat schätzt sie hier auf 500, 00 Euro.

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines …

    Da der Kläger die vom Landgericht abgewiesene Stufenklage mit der Berufung weiterverfolgt, ist für die Bewertung auf den höchsten Anspruch - d.h., hier, den auf der letzten Stufe geltend gemachten Leistungs-/Feststellungsanspruch in seiner Gesamtheit - abzustellen; insoweit sind die - ggf. auf Nachvollziehbarkeit zu überprüfenden - Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464, m.w.N.); die spätere Bezifferung eines Teils der ursprünglichen Gesamtforderung bleibt - wegen wirtschaftlicher Identität - ohne Auswirkungen.
  • OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23

    Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der …

    Auch eine Studie zur durchschnittlichen Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung muss für Zwecke der Streitwertermittlung mit dem konkreten Versicherungsvertrag der Klagepartei in Bezug gesetzt werden (Abgrenzung von OLG Saarbrücken, r+s 2023, 965).

    Rn. 15 Der jüngst veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken zu einem vergleichbaren Parallelfall derselben Prozessbevollmächtigten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.08.2023 - 5 W 43/23, r+s 2023, 965 = VersR 2023, 1464) vermag der Senat nicht beizutreten; sie überzeugt weder in der Begründung noch im Ergebnis.

  • OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23

    Auskunftsanspruch bei einer Stufenklage über die Beitragserhöhung einer privaten …

    Da das Landgericht die vom Kläger ausdrücklich als Stufenklage gewollte Klage insgesamt abgewiesen hat, die der Kläger mit der Berufung weiterverfolgt, ist für die Bewertung auf den höchsten Anspruch - d.h., hier, den auf der letzten Stufe geltend gemachten Leistungs-/Feststellungsanspruch in seiner Gesamtheit - abzustellen; insoweit sind die - ggf. auf Nachvollziehbarkeit zu überprüfenden - Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 28/23

    Stufenklage auf Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge in die private …

    Soweit die Klägerin zunächst eine Stufenklage erhoben hatte, war für deren Bewertung auf den höchsten Anspruch - d.h., hier, den auf der letzten Stufe geltend gemachten Leistungs-/Feststellungsanspruch in seiner Gesamtheit - abzustellen; insoweit sind die - ggf. auf Nachvollziehbarkeit zu überprüfenden - Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464, m.w.N.).

    Die - grundsätzlich werterhöhenden, vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464 - Nutzungen in Höhe - hier - allenfalls eines kleinen Bruchteils des von der Klägerin zwischenzeitlich auf 694, 03 Euro bezifferten Betrages (Bl. 119 GA) haben keinen Gebührensprung zur Folge.

  • OLG Saarbrücken, 07.07.2026 - 5 W 34/26
    Maßgeblich für die Wertberechnung ist nach § 40 GKG der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung, die den Rechtszug einleitet, d.h. - hier - derjenige des Einganges der Klageschrift (Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464; KG, AGS 2018, 344;… Elzer, in: Toussaint, Kostengesetze 56. Aufl., § 40 GKG Rn. 9).

    Maßgeblich ist hierfür - wie der Beklagte mit seiner Beschwerde zu Recht betont - der von ihm erstrebte wirtschaftliche Vorteil der dritten Stufe der auf Herausgabe von Nachlassgegenständen gerichteten beiden Stufenklagen (§ 44 GKG; vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464).

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2026 - 5 W 27/26

    Übernahme von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung: Bemessung …

    Rn. 4 Die Ermittlung des Streitwerts einer Klage bzw., hier, eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat anhand des - nach freiem Ermessen des Gerichts zu schätzenden - Interesses des Klägers zu erfolgen, wobei nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung abgestellt werden muss, die den Rechtszug einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464; OLG Zweibrücken, MDR 2019, 761;… Loyal, in: Stein, ZPO 24. Aufl., § 3 Rn. 36).

    Für die Bewertung des klägerischen Interesses stellen die bei Verfahrenseinleitung gemachten Angaben der Parteien ein wichtiges Indiz dar (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 291/89, juris;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 2 Rn. 17), die das Gericht daraufhin zu überprüfen hat, ob die Angaben nachvollziehbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875; Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464).

  • OLG Saarbrücken, 30.08.2024 - 5 U 115/23

    Zulässige Geltendmachung eines Widerrufs durch Versicherungsnehmer einer …

    Ausgehend von den - wertmaßgeblichen - Vorstellungen des Klägers bei Einleitung der Instanz (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464), die dieser mit 10 Prozent der bereits ausgekehrten Ablaufleistung beziffert hatte, ist für den zweitinstanzlich noch gegenständlichen Versicherungsvertrag aus dem Jahre 1993 ein Streitwert von bis zu 5.000,- Euro anzusetzen.
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2024 - 5 U 32/23

    Unwirksamkeit von korrekt kalkulierten Beitragsanpassungen bei fehlenden …

    Außerdem sind die vom Kläger geltend gemachten Nutzungen streitwerterhöhend zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464); der Senat schätzt das entsprechende klägerische Interesse auf pauschal 500,- Euro.
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 53/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Die Feststellung zur Herausgabe von Nutzungen wirkt streitwerterhöhend (Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464) und war hier pauschal auf 500,- Euro zu schätzen.
  • KG, 12.03.2024 - 14 U 57/23

    Auskunftsanspruch eines Versicherten auf Vorlage von Informationsschreiben über …

  • OLG Köln, 31.07.2025 - 19 W 20/25
  • KG, 06.12.2023 - 23 W 16/23

    Streitwert einer Stufenklage bei Streit um Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in …

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