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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 12.10.2021

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21, 5 W 47/21   

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OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21, 5 W 47/21 (https://dejure.org/2021,41860)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.08.2021 - 5 W 42/21, 5 W 47/21 (https://dejure.org/2021,41860)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. August 2021 - 5 W 42/21, 5 W 47/21 (https://dejure.org/2021,41860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 2039 S 1 BGB, § 2042 Abs 1 BGB
    Kostenentscheidung bei Erbauseinandersetzungklage mit unklarem Teilungsplan

  • erbrechtsiegen.de

    Kostenentscheidung bei Erbauseinandersetzungklage mit unklarem Teilungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; BGB § 2039 ; BGB § 2042
    Bei der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können die Erfolgsaussichten einer nicht von vornherein unschlüssigen, auf mehrere aufeinanderfolgende Eventualanträge gestützten Erbauseinandersetzungsklage als offen anzusehen sein, wenn diese mit einer auf Leistung ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; BGB § 2039 ; BGB § 2042
    Auseinandersetzung eines Nachlasses Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Bewertung der Erfolgsaussichten einer nicht von vornherein unschlüssigen und auf mehrere aufeinanderfolgende Eventualanträge gestützten Erbauseinandersetzungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 11/18

    (Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    In so gelagerten Fällen ist nach allgemeiner Auffassung eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).

    Da die Entscheidung zugleich nach billigem Ermessen erfolgt, kann sich das Gericht auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechts- oder Tatsachenfragen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - VIII ZR 327/03, WuM 2004, 725; Beschluss vom 8. Juni 2005 - XII ZR 177/03, BGHZ 163, 195; Urteil vom 18. April 2013 - III ZR 156/12, BGHZ 197, 147; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).

    Hierzu müsste nämlich feststehen, dass der vorgelegte Teilungsplan in einer seiner aufeinanderfolgend hilfsweise beantragten Fassungen, ggf. auch nach einem - weiteren - gerichtlichen Hinweis, in vollem Umfang annahmefähig war, also zutreffend das Ergebnis der vorzunehmenden Erbauseinandersetzung wiedergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61, NJW 1962, 914; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    In so gelagerten Fällen ist nach allgemeiner Auffassung eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).

    Eine - vom Kläger geforderte - weitergehende Orientierung am Inhalt des Vergleichs kommt dagegen regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Parteien dies - wie hier - durch Bezugnahme auf § 91a ZPO gerade erkennbar ausschließen wollten (…vgl. Althammer, in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 54.49 und die dortigen Nachweise; ferner BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835, wonach dies denkbar ist, wenn die Parteien - wie hier nicht - eine bestimmte Kostenverteilung in dem geschlossenen Vergleich als angemessen und daher anzustreben angesehen haben).

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Soweit § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für die Zulässigkeit der Klage "einen bestimmten Antrag" verlangt, ist das nämlich nicht absolut zu verstehen; vielmehr müssen die Anforderungen an die Bestimmtheit, abhängig von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalls, in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz, festgelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14, NJW 2016, 1094;… Greger, in: Zöller, a.a.O., § 253 Rn. 13 ff.).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Während Zahlungsklagen grundsätzlich beziffert werden müssen (…Greger, in: Zöller, a.a.O., § 253 Rn. 13a), muss ein Antrag, der, wie hier, auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist, diese so präzisieren, dass - ggf. nach Auslegung - die Fiktion des § 894 daran anknüpfen kann (…Greger, in: Zöller, a.a.O., § 253 Rn. 13c;… Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO 18. Aufl., § 253 Rn. 32; vgl. auch BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16, NJW 2017, 2782).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 41/17

    Erbengemeinschaft: Anteilige Verwahrung eines zum Nachlass gehörenden …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Denn der Streitwert einer Klage, mit der ein Miterbe nach BGB § 2039 gegenüber einem (ergänze: oder mehreren) anderen Miterben eine Nachlassforderung zugunsten des Nachlasses geltend macht, bemisst sich nach dem Betrag der eingeklagten Forderung, abzüglich eines dem Miterbenanteil des (oder der) Beklagten entsprechenden Betrages (BGH, Beschluss vom 7. November 1966 - III ZR 48/66, NJW 1967, 443; Senat, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 41/17, FamRZ 2018, 1539).
  • BGH, 07.11.1966 - III ZR 48/66

    Maßgeblicher Betrag für die Ermittlung des Streitwertes für eine gegen einen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Denn der Streitwert einer Klage, mit der ein Miterbe nach BGB § 2039 gegenüber einem (ergänze: oder mehreren) anderen Miterben eine Nachlassforderung zugunsten des Nachlasses geltend macht, bemisst sich nach dem Betrag der eingeklagten Forderung, abzüglich eines dem Miterbenanteil des (oder der) Beklagten entsprechenden Betrages (BGH, Beschluss vom 7. November 1966 - III ZR 48/66, NJW 1967, 443; Senat, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 41/17, FamRZ 2018, 1539).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 430/15

    Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Rn. 60 Den Streitwert einer Erbteilungsklage (Zustimmung zu einem Erbauseinandersetzungsplan) bemisst der Bundesgerichtshof regelmäßig gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers an dem Auseinandersetzungsplan; beschränkt sich der Streit allerdings auf einzelne Punkte des Auseinandersetzungsplans, ist der wirtschaftliche Vorteil maßgebend, den sich der Kläger mit Blick auf diese Punkte verspricht (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - IV ZR 430/15, ZEV 2016, 573).
  • BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Hierzu müsste nämlich feststehen, dass der vorgelegte Teilungsplan in einer seiner aufeinanderfolgend hilfsweise beantragten Fassungen, ggf. auch nach einem - weiteren - gerichtlichen Hinweis, in vollem Umfang annahmefähig war, also zutreffend das Ergebnis der vorzunehmenden Erbauseinandersetzung wiedergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1962 - V ZR 6/61, NJW 1962, 914; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Soweit daneben weitere Anträge hilfsweise für den Fall angekündigt wurden, dass der Kläger nach Auffassung des Gerichts mit den Hauptanträgen nicht durchdringt, sind diese mit dem Hauptantrag wirtschaftlich identisch bzw. bleiben sie wertmäßig dahinter zurück (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG; BGH, Beschluss vom 29. Januar 1987 - V ZR 136/86, NJW-RR 1987, 1148).
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12

    Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
    Da die Entscheidung zugleich nach billigem Ermessen erfolgt, kann sich das Gericht auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechts- oder Tatsachenfragen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - VIII ZR 327/03, WuM 2004, 725; Beschluss vom 8. Juni 2005 - XII ZR 177/03, BGHZ 163, 195; Urteil vom 18. April 2013 - III ZR 156/12, BGHZ 197, 147; Senat, Beschluss vom 6. März 2018 - 5 W 11/18, FamRZ 2018, 1104).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer …

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen …

  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 290/11

    Anspruch eines "Schenkenden" gegen die Übermittlungsperson auf Rückzahlung des …

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich - …

  • BGH, 19.10.2004 - VIII ZR 327/03

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache betreffend die Anbringung einer …

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung über den …

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2026 - 5 W 49/26

    1. Ein Berufsunfähigkeitsversicherer, der voraussichtlich dazu verurteilt worden …

    Eine - von der Beklagten geforderte - weitergehende Orientierung am Inhalt des Vergleichs kommt dagegen regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Parteien dies - wie hier - durch die Bezugnahme auf § 91a ZPO erkennbar ausschließen wollten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835; Senat, Beschluss vom 6. August 2021 - 5 W 42/21, juris;… Althammer, in: Zöller, ZPO 36. Aufl. § 91a Rn. 54.49).

    Auch das voraussichtliche Ergebnis einer sonst erforderlichen Beweisaufnahme kann gewürdigt werden, soweit dafür ausreichende Anhaltspunkte vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2021 - 5 W 42/21, juris = ZEV 2022, 116 Ls.; SaarlOLG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 1 W 10/15, ZfS 2016, 26;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO 46. Aufl., § 91a Rn. 47;… Schulz, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 91a Rn. 52).

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 67/25

    Vergleichsmehrwert bei einer Klage auf Rückzahlung vom Nachlasskonto entnommener …

    Der Streitwert einer solchen Klage, mit der ein Miterbe nach § 2039 BGB gegenüber einem anderen Miterben eine Nachlassforderung zugunsten des Nachlasses geltend macht, bemisst sich nach dem Betrag der eingeklagten Forderung, abzüglich eines dem Miterbenanteil des Beklagten entsprechenden Betrages (BGH, Beschluss vom 7. November 1966 - III ZR 48/66, NJW 1967, 443; Senat, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 41/17, FamRZ 2018, 1539; Beschluss vom 6. August 2021 - 5 W 42/21, 5 W 47/21, juris = ZEV 2022, 116 Ls.).

    Der Wert einer solchen Teilauseinandersetzungsvereinbarung ist unter Berücksichtigung der Grundsätze zu bemessen, die die Rechtsprechung für Erbteilungsklagen aufgestellt hat; danach ist, wenn sich der Streit - wie hier - auf einzelne Punkte beschränkt, der wirtschaftliche Vorteil maßgebend, den sich der Kläger mit Blick auf diese Punkte verspricht (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - IV ZR 430/15, ZEV 2016, 573; Senat, Beschluss vom 6. August 2021 - 5 W 42/21, 5 W 47/21, juris = ZEV 2022, 116 Ls.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - IV ZR 33/19, ZEV 2019, 706; Beschluss vom 4. April 2023 - IV ZR 42/22, ZWV 2023, 381).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.10.2021 - 5 W 47/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61639
OLG Hamburg, 12.10.2021 - 5 W 47/21 (https://dejure.org/2021,61639)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2021 - 5 W 47/21 (https://dejure.org/2021,61639)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 5 W 47/21 (https://dejure.org/2021,61639)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21

    Bei der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können die …

    und in Sachen 5 W 47/21.

    Rn. 55 Die erkennbar namens des Klägers durch seinen Prozessbevollmächtigten eingelegte, zulässigerweise auf eine (weitere) Herabsetzung des vom Landgericht festgesetzten Streitwertes gerichtete Beschwerde (Aktenzeichen des Senats: 5 W 47/21) ist gemäß § 68 GKG zulässig, jedoch nach der mit Beschluss des Landgerichts vom 7. Mai 2021 erfolgten Teil-Abhilfe im Übrigen nicht begründet.

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