Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 19.05.2020 - 25 O 319/17
- OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Nürnberg, 16.05.2006 - 5 W 781/06
Stille Weitergabe d. Gutachtens zur Ausarbeitung an Dritte
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 27 (2) Diese zur Verpflichtung aus § 407a Abs. 1 ZPO aufgestellten Maßstäbe hält das Beschwerdegericht, insbesondere auch im Lichte des (späteren) Willens des Gesetzgebers, ohne Weiteres für auf die Verpflichtung aus § 407a Abs. 2 ZPO (n. F.) übertragbar (vgl. zudem auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris, Rn. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2002 - 14 W 363/02 -, NJOZ 2002, 2031 , jeweils zu § 407a ZPO a. F.: Übernahmeverschulden des Sachverständigen bei Verschweigen von Umständen, die möglicherweise einen Ablehnungsgrund begründen können).Sachverständigen, die den Inhalt ihres Auftrags mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen, dürften dann aber Regelverstöße der vorliegenden Art kaum noch unterlaufen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris, Rn. 18).
- VerfGH Bayern, 04.04.2003 - 51-VI-02
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 25 bb) Sodann verweist das Beschwerdegericht auf eine instruktive Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, Entsch. v. 04.04.2003 - Vf. 51-VI-02 -, juris) hin.Rn. 26 (1) In dieser zwar zu § 407a Abs. 1 ZPO ergangenen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof recht deutlich ausgeführt, dass die Überprüfung der eigenen vollumfänglichen Fachkompetenz durch den Sachverständigen sich nicht lediglich auf die Lektüre des Beweisbeschlusses, dessen Tragweite sich häufig nicht hinreichend aus dem bloßen Wortlaut erschließt, beschränkt, sondern ein zumindest kursorisches Aktenstudium voraussetze (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 04.04.2003 - Vf. 51-VI-02 -, juris, Rn. 31, m. w. N.).
- BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 32 aa) (Einfache) Fahrlässigkeit ist, was hinreichend allgemein in juristischen und justiznahen Kreisen bekannt sein sollte, zu bejahen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird (…vgl. in st. Rspr. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 17.10.2019 - III ZR 42/19 -, juris, Rn. 55; BGH, Urt. v. 05.07.2019 - V ZR 96/18 -, juris, Rn. 14; st. Rspr.;… statt vieler auch Schaub, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beckOK-BGB, § 276 Rn. 59, m. w. N.).
- BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19
Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 32 aa) (Einfache) Fahrlässigkeit ist, was hinreichend allgemein in juristischen und justiznahen Kreisen bekannt sein sollte, zu bejahen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird (vgl. in st. Rspr. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 17.10.2019 - III ZR 42/19 -, juris, Rn. 55;… BGH, Urt. v. 05.07.2019 - V ZR 96/18 -, juris, Rn. 14; st. Rspr.;… statt vieler auch Schaub, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beckOK-BGB, § 276 Rn. 59, m. w. N.). - BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17
Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 34 bb) Grobe Fahrlässigkeit, wie sie etwa Voraussetzung in § 839a BGB für die Haftung eines Sachverständigen bei der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens ist (…vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2020 - III ZR 119/19 -, juris, Rn. 17), setzt demgegenüber schon einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.2020 - VI ZR 186/17 -, juris, Rn. 19). - BGH, 25.06.2020 - III ZR 119/19
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 34 bb) Grobe Fahrlässigkeit, wie sie etwa Voraussetzung in § 839a BGB für die Haftung eines Sachverständigen bei der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2020 - III ZR 119/19 -, juris, Rn. 17), setzt demgegenüber schon einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (…vgl. BGH, Urt. v. 26.05.2020 - VI ZR 186/17 -, juris, Rn. 19). - OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02
Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Rn. 27 (2) Diese zur Verpflichtung aus § 407a Abs. 1 ZPO aufgestellten Maßstäbe hält das Beschwerdegericht, insbesondere auch im Lichte des (späteren) Willens des Gesetzgebers, ohne Weiteres für auf die Verpflichtung aus § 407a Abs. 2 ZPO (n. F.) übertragbar (vgl. zudem auch OLG Nürnberg…, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris, Rn. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2002 - 14 W 363/02 -, NJOZ 2002, 2031 , jeweils zu § 407a ZPO a. F.: Übernahmeverschulden des Sachverständigen bei Verschweigen von Umständen, die möglicherweise einen Ablehnungsgrund begründen können). - LG Coburg, 19.05.2020 - 25 O 319/17
Vergütung eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
Die Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss des Landgerichts Coburg vom 19.05.2020, Az. 25 O 319/17, wird zurückgewiesen.
- OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
Zwangsgeldfestsetzung zur Erzwingung der Vorlage eines notariellen …
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens kann zwar im Einzelfall eine unvertretbare Handlung sein, wenn persönliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers - wie die Herausgabe von Unterlagen oder die Mitteilung von den Wert beeinflussenden Umständen - dazu erforderlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 41/73, NJW 1975, 258; OLG Köln, NJW-RR 1996, 100; ferner OLG Oldenburg, ZEV 2011, 383; OLG Celle, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 4 W 181/12, juris); hingegen stellt sie eine nach § 887 ZPO zu vollstreckende vertretbare Handlung dar, solange nicht feststeht, dass der Schuldner an der Gutachtenerstattung persönlich mitwirken muss oder sein Widerstand gegen eine notwendige Maßnahme nicht nach § 892 ZPO gebrochen werden kann (vgl. OLG Hamm, ZEV 2011, 383; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 312;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl, § 887 Rn. 3.18;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 887 Rn. 9; Schneider, ZEV 2011, 353; s. auch Senat, Beschluss vom 30. März 2021 - 5 W 53/20, für den dortigen Einzelfall offen lassend).
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