Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 861 BGB, § 862 BGB
Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten nach angeblicher Besitzstörung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Wiedereinräumung des Besitzes bei zu langem Zuwarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.09.2018 - 16 O 153/19
- LG Saarbrücken, 13.09.2019 - 16 O 153/19
- OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 504
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (13)
- OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07
Keine PKH im Verfügungsverfahren wegen Untätigkeit des Antragstellers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung", vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 940 Rn. 4;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl., § 935 Rn. 18 ff.;… § 940, Rn. 10).Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (…siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23;… Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13).
- OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11
Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Anders als die Beschwerde meint, steht dem nicht entgegen, dass in Verfahren, die Besitzschutzansprüche nach den §§ 861, 862 BGB zum Gegenstand haben, ein besonderer Verfügungsgrund zur Begründung einer einstweiligen Verfügung regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2012, 625;… Herrler, in: Palandt BGB 79. Aufl., § 861 Rn. 11;… § 862 Rn. 12;… Schäfer, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl. § 861 Rn. 17). - OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07
Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927;… Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5).
- KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00
Schutzfähigkeit von Gartenanlagen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (…siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23;… Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13). - OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 21 U 123/12
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Eilbedürfnis!
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (…siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23;… Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13). - LG Berlin, 07.08.2012 - 63 T 118/12
Unterlassung von Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Besitzstörung bzgl. der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927;… Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5). - OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
§ 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927;… Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5). - OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 3/99
Verlust der Dringlichkeit im Prozeß
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (…siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23;… Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13). - OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (…siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23;… Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13). - KG, 19.11.1998 - 8 U 6420/98
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19
Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927;… Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5). - LG Berlin, 25.04.2012 - 29 O 135/12
Zwangsverwalter muss Räume in der 5. Etage des Tacheles an Initiative zum Erhalt …
- KG, 24.04.1992 - 5 U 381/92
Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Veröffentlichung von Stellenangeboten ohne …
- OLG Hamburg, 16.04.1992 - 3 U 220/91
Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von Mengennachlässen
- LG Frankfurt/Main, 04.02.2025 - 4 O 29/25
Verwendung von Keimmaterial eines Verstorbenen für IVF
In der Rechtsprechung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zwar eine Dringlichkeit verneint, wenn ein Antrag erst mit einer zu großen zeitlichen Verzögerung gestellt wird (etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 504). - OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
Einstweilige Verfügung auf Gewährung Versicherungsschutz Schutzschrift des …
Es ist ganz allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 7, juris; KG Berlin…, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, Rn. 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, Rn. 9, juris). - OLG Hamburg, 11.11.2021 - 6 W 28/21
Anspruch auf Herausgabe des kryokonservierten Keimmaterials eines verstorbenen …
In der Rechtsprechung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zwar eine Dringlichkeit verneint, wenn ein Antrag erst mit einer zu großen zeitlichen Verzögerung gestellt wird (vgl. etwa OLG Hamburg, 7. Zivilsenat, NJW-RR 2008, 1435 , zitiert nach juris, Tz. 8, zu einem Unterlassungsanspruch; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 504 , zitiert nach juris, Tz. 6, zu einem Anspruch wegen Besitzentzuges).
- OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren setzt vorausgehende Konfrontation …
Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit liegen vor, wenn eine objektive Besorgnis besteht, dass durch bevorstehende Veränderungen des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder wenn bei dauernden Rechtsverhältnissen die Regelung eines einstweiligen Zustandes zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt notwendig ist (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 504, Rn. 6).Jenseits wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen ist die Selbstwiderlegung der Dringlichkeit durch die Rechtsprechung inzwischen als allgemeiner Grundsatz des Zivilprozessrechts anerkannt (…OLG Düsseldorf NZG 2023, 1475, Rn. 31; OLG Saarbücken NJW-RR 2020, 504, Rn. 7;… OLG Frankfurt am Main, GRUR-RS 2018, 492000, Rn. 18; KG, Beschluss v. 16.04.2009, BeckRS 2009, 14692;… OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435, Rn. 9).
- OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 361/26 Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. OLG Celle, MDR 2009, 347; Senat…, Beschluss vom 4.10.2006 - 4 U 1151/06 - Zöller-Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 940 Rn. 4; OLG Karlsruhe 23.9.2022 - 8 W 29/22, NJW 2023, 372 Rz 27; OLG München WRP 2020, 109; OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 504 Tz 26).
- OLG Brandenburg, 23.07.2024 - 3 U 51/24
Darf der Vermieter den Mieter mit unerwünschten Kontakten belästigen?
Eine Selbstwiderlegung der nicht vermuteten Dringlichkeit kommt zwar in Frage, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller Umstände zu lange bis zur Stellung des Verfügungsantrages zuwartet (OLG Saarbrücken, Beschluss vom - 5 W 81/19, Rn. 9, juris;… Zöller/G. Vollkommer, a. a. O:, § 935 Rn. 12 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 4 U 117/23
Anspruch auf die Gewährung von Versicherungsschutz durch einstweilige Verfügung
Es ist ganz allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 7, juris; KG Berlin…, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, Rn. 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, Rn. 9, juris). - LG Nürnberg-Fürth, 29.04.2026 - 11 O 1209/26
Kosten nach Erledigung: Instagram trägt Verfahrenskosten
Ein Verfügungsgrund gemäß § 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirkung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, sodass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 07.10.2022 - 3 U 2178/22, juris Rn. 16; OLG Köln…, Urteil vom 08.03.2012 - 15 U 193/11, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19, juris Rn. 6). - VG München, 03.08.2023 - M 18 E 23.3704
Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Anforderungen an Anordnungsgrund, …
Zudem wurde die streitgegenständliche Problematik nach dem Vortrag des Antragstellers bereits in einem ähnlichen Verfahren im Mai 2023 zwischen den Parteien thematisiert, so dass eine umgehende gerichtliche Geltendmachung der von dem Antragsteller behaupteten Rechtsverletzung zu erwarten gewesen wäre und das unentschuldigte Abwarten als mindestens fahrlässig erscheint (vgl. OLG Saarland, B.v. 20.12.2019 - 5 W 81/19 - juris Rn. 9; OVG Greifswald, B.v. 29.1.1993 - 2 N 10/93 - BeckRS). - LG Karlsruhe, 29.07.2026 - 16 O 10/26
Zur Frage der Akteneinsicht im Wege der einstweiligen Verfügung zur Vorbereitung …
Eine Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit liegt vor, wenn eine objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch bevorstehende Veränderungen des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte, oder wenn bei dauernden Rechtsverhältnissen die Regelung eines einstweiligen Zustandes zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist (sog. Eilbedürftigkeit, sog. Dringlichkeit: vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19 -, Rn. 6, juris und vom 1.10.2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 940 Rn. 4;… Drescher, in: MünchKomm-ZPO 5. Aufl., § 935 Rn. 18 ff.;… § 940, Rn. 10). - OLG Brandenburg, 26.08.2024 - 1 W 42/24
- LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21
Streitwertbemessung im einstweiligen Verfahren betreffend die gewerbliche Nutzung …
- LG Berlin, 17.01.2022 - 64 T 129/21
Antrag auf Räumung wegen verbotener Eigenmacht bei möglicher Prozessunfähigkeit
- VG Schwerin, 12.10.2023 - 3 B 1511/23
Ablehnung eines Eilantrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abberufung …
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