Rechtsprechung
| KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01, 1 AR 1631/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 19.07.2001 - 353 Gs 3985/01
- KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01, 1 AR 1631/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Deshalb ist in derartigen Fällen ein Schluß von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf den (bedingten) Tötungsvorsatz möglich (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 165; NStZ 1999, 507;… BGHR § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter, Nr. 38, 35, 5, 3).Denn das Motiv, einen anderen durch eine besonders gefährliche Gewalthandlung erschrecken zu wollen, steht der Annahme eines (bedingten) Tötungsvorsatzes nicht ohne weiteres entgegen (vgl. BGH, NStZ 1999, 507).
- BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
Mauerschützen II
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Daß es sich bei der Abgabe von Schüssen auf Menschen um eine gefährliche Gewalthandlung handelt, die den bedingten Vorsatz zumindest nahelegt, hat der BGH bereits entschieden (vgl. BGH a.a.O. und BGHSt 39, 168 ff, 181). - OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01
Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Die Begründung des angefochtenen Beschlusses läßt es angezeigt erscheinen, nach § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO anzuordnen, daß die Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts stattzufinden hat (vgl. OLG Köln NStZ 2002, 35, 38).
- BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall"); …
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Bei der Würdigung sind alle dafür maßgeblichen Umstände, insbesondere das Ziel und der Beweggrund der Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, der Kenntnisstand des Täters, aber auch seine psychische Verfassung, einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 2001, 475, 476>. - BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als …
- BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Dies ist fehlerhaft, denn eine Mehrzahl von Belastungsindizien, von denen keines für sich allein zum Täterschaftsnachweis ausreicht, kann dennoch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 212;… Engelhardt in KK, § 261 StPO Rdn. 50). - BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz; …
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Deshalb ist in derartigen Fällen ein Schluß von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf den (bedingten) Tötungsvorsatz möglich (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 165; NStZ 1999, 507;… BGHR § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter, Nr. 38, 35, 5, 3). - BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96
Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene …
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Dies ist fehlerhaft, denn eine Mehrzahl von Belastungsindizien, von denen keines für sich allein zum Täterschaftsnachweis ausreicht, kann dennoch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 212;… Engelhardt in KK, § 261 StPO Rdn. 50). - KG, 20.05.1996 - 3 Ws 110/96
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen (vgl. KG, NJW 1997, 69). - KG, 17.12.2001 - 4 Ws 138/01
Auszug aus KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01
Da es sich um ein Wahrscheinlichkeitsurteil handelt, ist für die Anwendung des Grundsatzes, daß bei Zweifeln im Tatsächlichen zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, in diesem Verfahrensabschnitt kein Raum (…vgl. KG, aaO; Beschlüsse vom 17. Dezember 2001 - 4 Ws 138/01 - und vom 12. April 1984 - 4 Ws 67/84 -) . - OLG Karlsruhe, 28.04.1989 - 2 Ws 83/89
- KG, 14.03.2005 - 5 Ws 585/04
Strafprozessrecht: Aufrechterhaltung der Vermögensbeschlagnahme bei schwerer …
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob der Senat den Eröffnungsbeschluß auf, ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zu, eröffnete das Hauptverfahren vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts und setzte den Haftbefehl des Amtsgerichts wieder in Vollzug (Senat, Beschluß vom 1. Februar 2002 - 5 Ws 7/01 -). - OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden …
Das Gericht ist insbesondere gehalten, die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen (vgl. KG, Beschluss vom 01.02.2002 - 1 AR 1631/01 - 5 Ws 7/01 - m. w. N., zitiert nach juris). - OLG Hamm, 20.03.2001 - 5 Ws 118/01
Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe
Ausgehend davon, dass der Eingriff der Führungsaufsicht nur bei gewichtigen Straftaten mit erheblichem Unrechtsgehalt gerechtfertigt ist, geht die Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit derjenigen des 3. und 4. Senats des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. Beschlüsse vom 8. Juni 1995 - 3 Ws 248/95 - und vom 28. November 1995 - 4 Ws 370/95 -) zunächst dahin, dass Führungsaufsicht nach § 68 f StGB im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe im Erwachsenenrecht nur eintritt, wenn eine in der Gesamtstrafe enthaltene Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat verhängt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2000 - 5 Ws 243/00 - und vom 16. Januar 2001 - 5 Ws 7/01 -).
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