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| KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21 - 161 AR 70/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 454 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO, § 57 Abs 1 StGB, § 57 Abs 6 StGB, § 57 Abs 7 StGB, § 66 Abs 3 S 1 StGB
Strafrestaussetzung bei Erstverbüßer: Notwendigkeit eines Prognosegutachtens zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung bei Leugnen der Tat und Verheimlichen der Tatbeute; Sperrfrist für einen neuen Aussetzungsantrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der Reststrafenaussetzung bei Verheimlichung von Tatbeute
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Versagung der Reststrafenaussetzung trotz Erstverbüßung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.03.2021 - 272 Js 5772/15
- KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21 - 161 AR 70/21
- LG Berlin, 09.12.2021 - 272 Js 5772/15
- KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22
Papierfundstellen
- StV 2023, 613 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- OLG Hamm, 23.08.1996 - 3 Ws 280/96
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Die trotz rechtskräftiger Verurteilung und Teilverbüßung der Strafe fehlende Bereitschaft des Verurteilten, zur Schadenswiedergutmachung beizutragen, kann den Schluss auf eine mögliche Rückfallgefährdung zulassen, so dass die Aussetzung des Strafrestes schon mangels günstiger Sozialprognose ausscheidet (vgl. HansOLG Hamburg, NStZ 1988, 274; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383;… Kinzig a.a.O.).Rn. 30 dd) Entgegen der von der Strafvollstreckungskammer vertretenen Auffassung setzt die Anwendung des § 57 Abs. 6 StGB indes voraus, dass (noch) Gegenstände vorhanden sind, die der Einziehung bzw. dem Verfall von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1 StGB unterliegen (OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 Ws 159/05 -, juris Rn. 10;… Groß/Kett-Straub, a.a.O.).
- KG, 24.08.2017 - 5 Ws 192/17
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Abweichung vom Grundsatz einer positiven …
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Für einen Erstverbüßer wie ihn streitet nach ständiger Rechtsprechung - sofern der Strafvollzug keinen Anlass zu gewichtigen Beanstandungen gegeben hat - grundsätzlich die Vermutung, die bislang verbüßte Strafe habe ihre resozialisierende Wirkung entfaltet, so dass es grundsätzlich verantwortbar erscheint, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - 5 Ws 184/18 - und vom 24. August 2017 - 5 Ws 192/17 -, juris Rn. 6 ; jeweils m.w.N.).Richtig ist zwar, dass das Erstverbüßerprivileg wegen der von dem Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit Einschränkungen erfährt, wenn besondere Umstände - in Form von gewichtigen negativen Prognoseindizien - vorliegen (Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - a.a.O. -, vom 24. August 2017 - a.a.O. - …und vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 -, juris Rn. 7).
- KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12
Verfahren über Strafrestaussetzung zur Bewährung: Rechtliches Gehör vor …
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Eine Entscheidung des Senats ist insoweit nicht veranlasst, da es sich vorliegend um eine Zwischenentscheidung handelt und für den Rechtsmittelerfolg erst die abschließende Sachentscheidung maßgebend ist (§ 464 Abs. 1 StPO; vgl. KG, Beschluss vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 29.08.2005 - 1 Ws 159/05
Reststrafenaussetzung: Ermittlungen zum Verbleib der Tatbeute im …
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Rn. 30 dd) Entgegen der von der Strafvollstreckungskammer vertretenen Auffassung setzt die Anwendung des § 57 Abs. 6 StGB indes voraus, dass (noch) Gegenstände vorhanden sind, die der Einziehung bzw. dem Verfall von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1 StGB unterliegen (OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 382, 383; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 Ws 159/05 -, juris Rn. 10;… Groß/Kett-Straub, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Der Hauptzweck einer solchen Auflage besteht indes nicht darin, einen zivilrechtlichen Schaden zu beseitigen, sondern auf den Täter einzuwirken, damit er dem Tatopfer Genugtuung (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) für das von ihm begangene Unrecht leistet, wobei im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB stets zu beachten ist, dass den Genugtuungsbelangen des Geschädigten regelmäßig zumindest in einem gewissen Umfange bereits dadurch Genüge getan ist, dass der Verurteilte einen Großteil seiner Freiheitsstrafe verbüßt hat (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1998, 126 f.). - OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 Ws 118/99
Bedingte Entlassung, Begründung der Sperrfristentscheidung, Sperre für neuen …
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Sinn und Zweck der genannten Vorschrift ist es, nutzlose und deshalb die Arbeit der Strafvollstreckungskammer und der am Verfahren Beteiligten unnötig belastende Aussetzungsanträge zu vermeiden, um nach Ablehnung einer Strafaussetzung den weiteren ungestörten und kontinuierlichen Vollzug der Strafe zu gewährleisten (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 285; Senat…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 5 Ws 215/16 - Hubrach, a.a.O., § 57 Rn 65; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Ein Schuldbekenntnis ist keine ausnahmslos unverzichtbare Voraussetzung für die Aufarbeitung der Tat, und die Unschuldsbehauptung steht einer positiven Legalprognose nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202, 2204; OLG Hamm…, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09 -, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 1 Ws 230/07 -, juris Rn. 10; KG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -). - BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelnen der Fall ist, ist umstritten (…vgl. zum Meinungsstand Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 454 Rn. 37 m.w.N.); einen Anspruch darauf, dass stets vor der Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB ein Gutachten eingeholt wird, hat der Verurteilte jedenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773). - BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Rspr.) Liegt eine Aussetzung dagegen nicht fern, so gebietet die auch vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene, aus dem Freiheitsrecht abgeleitete Verpflichtung des Vollstreckungsgerichts, sich ein umfassendes Bild von dem Verurteilten zu verschaffen (vgl. BVerfG NStZ 2000, 109), die Einschaltung eines Sachverständigen. - BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …
Auszug aus KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Die Verneinung eines solchen "Erwägens" kann regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH NJW 2000, 1663, 1664; OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2016, 189, 190; KG, Beschlüsse vom 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 - und 24. Juli 2008 - 2 Ws 315/08 - Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2004 - 5 Ws 154/04 - und 4. Juni 2003 - 5 Ws 230/03 - std. - OLG Hamburg, 20.07.2017 - 2 Ws 110/17
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem …
- OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16
Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und …
- OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00
Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO
- OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09
Rückfallprognose; Tatleugnung
- KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens …
- OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 4 Ws 573/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der …
- OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
- OLG Hamburg, 16.03.1988 - 2 Ws 52/88
Gerd Heidemann
- KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19
Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)
- KG, 30.07.1987 - 5 Ws 242/87
Anordnung; Wegfall; Führungsaufsicht; Aussetzung; Strafrest; Sozialprognose
- KG, 12.05.2004 - 5 Ws 154/04
Einholung eines Sachverständigengutachtens zur weiteren Sachaufklärung; …
- OLG München, 08.12.1986 - 2 Ws 1257/86
Strafaussetzung; Erkenntnisverfahren; Strafschärfung; Ablehnung der …
- OLG Bremen, 12.04.2012 - Ws 33/12
- OLG Celle, 12.06.2024 - 2 Ws 137/24
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Reststrafe im Zusammenhang der …
Eine Sperrfrist darf indes nach ständiger Rechtsprechung nur für die Zeit festgesetzt werden, in der eine für den Verurteilten positive Veränderung der Täterprognose nicht zu erwarten ist (KG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 Ws 88/21 -, juris). - OLG Naumburg, 27.05.2024 - 1 Ws 214/24 B-Sonst
Strafvollstreckung, Zwei-Drittel-Entlassung, Erstverbüßer, Bewährung, …
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern erfährt wegen der vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit eine Einschränkung, wenn besondere Umstände - in Form von gewichtigen negativen Prognoseindizien - vorliegen (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 1 Ws 19/22 -, Rn. 5, KG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 Ws 88/21 -, Rn. 15, 16 m. w.N., zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 18.12.2024 - 1 Ws 496/24
Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes unter Berücksichtigung des …
Zwar spricht das bloße Leugnen der Tat für sich genommen nicht bereits gegen eine positive Prognose, da die erfolgreiche Aufarbeitung der Tat nicht ausnahmslos ein Schuldbekenntnis voraussetzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - StB 33/17 -, Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 Ws 88/21 -, Rn. 23; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 16.01.2023 - 2 Ws 7/23
Auswirkungen des Verschweigens des Verbleibs der Tatbeute auf Legalprognose und …
Wer die Unrechtslage bzgl. der producta sceleris perpetuieren will, verzögert die Wiederherstellung des Rechtsfriedens, und er kann, selbst wenn er künftig ungefährlich ist und wenn im Übrigen sogar besondere Umstände für eine Reststrafaussetzung sprechen, nicht "aussetzungswürdig" sein (so auch schon KG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 Ws 88/21 Rn 27). - OLG Naumburg, 23.09.2025 - 1 Ws 289/25
Reststrafenaussetzung bei gravierenden Sexualdelikten und fehlender …
Rn. 13 Entsprechend den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in der Zuschrift vom 8. September 2025 spricht allerdings das bloße Leugnen der Tat für sich genommen nicht bereits gegen eine positive Prognose, da die erforderliche Aufarbeitung der Tat nicht ausnahmslos ein Schuldbekenntnis Voraussetzung (KG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2021, 5 Ws 88/21, Rn. 23). - KG, 05.12.2024 - 5 Ws 208/24
Bedeutung des Art. 313 Abs. 3, Abs. 4 EGStGB für das Verfahren der …
Eine derartige Beteiligung am organisierten Handel mit Betäubungsmitteln in großem Umfang über einen Zeitraum von jedenfalls mehreren Monaten steht einer Reststrafenaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt unter den Gesichtspunkten der Schuldschwere, der Generalprävention sowie der Verteidigung der Rechtsordnung regelmäßig entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2017 - 5 Ws 97/17 - zum Ausschluss des sog. Erstverbüßerprivilegs bei organisiertem BtM-Handel im Rahmen der Prognose nach § 57 Abs. 1 StGB s. auch Senat, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 Ws 88/21 -, juris Rn. 16 ).
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