Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 23.07.2010 - 5 Wx 47/10 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 899a; GBO §§ 19, 20
Anforderungen an Gesellschafterwechsel und Namensänderung einer im Grundbuch eingetragenen GbR; keine faktische Verhinderung des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken und beschränkten dinglichen Rechten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 444/10
Zur Vermutungswirkung des § 899 a BGB
Rn. 7 Gegen den Zurückweisungsbeschluss legte der Notar unter dem 20. Oktober 2010 Beschwerde ein, mit welcher er insbesondere auf ein Gutachten des Deutschen Notarinstituts (DNotI-Report 16/2010) sowie weitere Literatur und Entscheidungen des OLG München (MDR 2011, 242) und des OLG Brandenburg (5 Wx 47/10) verwies.Rn. 19 Hierzu gehören auch die Übertragung von GbR-Anteilen oder sonstige Veränderungen des Gesellschafterbestandes, für die im Rahmen des Grundbuchberichtigungsverfahrens somit die Vermutungswirkung des § 899 a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO eingreift und zugunsten der eingetragenen Gesellschafter die bindende, wenn auch widerlegbare Vermutung der Gesellschafterstellung und damit der Bewilligungsberechtigung begründet (…vgl. OLG Zweibrücken und OLG München, a.a.O., im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 5 Wx 47/10; Böhringer Rpfleger 2009, 537/541; Böttcher ZfIR 2009, 613/619; Lautner MittBayNot 2011, 32/37; Heinze RNotZ 2010, 289/305; DNotI-Report 2010, 145/147;… Demharter, GBO, a.a.O., § 47 Rn. 30).
- OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 20 W 530/10
Zur Vermutungswirkung des § 899 a BGB
Rn. 17 Hierzu gehören auch die Übertragung von GbR-Anteilen oder sonstige Veränderungen des Gesellschafterbestandes, für die im Rahmen des Grundbuchberichtigungsverfahrens somit die Vermutungswirkung des § 899 a BGB i.V.m. § 47 Abs, 2 GBO eingreift und zugunsten der eingetragenen Gesellschafter die bindende, wenn auch widerlegbare Vermutung der Gesellschafterstellung und damit der Bewilligungsberechtigung begründet (…vgl. OLG Zweibrücken und OLG München, a.a.O., im Ergebnis ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 5 Wx 47/10; Böhringer Rpfleger 2009, 537/541; Böttcher ZfIR 2009, 613/619; Lautner MittBayNot 2011, 32/37; Heinze RNotZ 2010, 289/305; DNotI-Report 2010, 145/147;… Demharter, GBO, a.a.O., § 47 Rn. 30). - AG Bitterfeld-Wolfen, 16.09.2010 - BT-531 Es wird demzufolge nicht nach § 899 a S. 1 BGB vermutet, dass der Gesellschafter der wahre Inhaber seines Anteils ist, wenn es um die Übertragung dieses Gesellschaftsanteils geht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2010, Az. 5 Wx 47/10; Bestelmeyer Rpfleger 2010, 169, 185/186).
- AG Bitterfeld-Wolfen, 14.09.2010 - BR-1912 Es wird demzufolge nicht nach § 899 a S. 1 BGB vermutet, dass der Gesellschafter der wahre Inhaber seines Anteils ist, wenn es um die Übertragung dieses Gesellschaftsanteils geht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2010, Az. 5 Wx 47/10; Bestelmeyer Rpfleger 2010, 169, 185/186).
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