Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtunterfallen der Europäischen Patentorganisation (EPO) unter die deutsche Gerichtsbarkeit im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit
- rechtsportal.de
Darlegungsgebot; Deutsche Gerichtsbarkeit; Verwaltungsrechtsweg; Europäische Patentorganisation; Europäisches Patentamt; ein im Wesentlichen dem Grundgesetz vergleichbarer Grundrechtsschutz (bejaht); Einschränkung der Immunität (verneint); Patentorganisation; Vollmacht; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtunterfallen der Europäischen Patentorganisation (EPO) unter die deutsche Gerichtsbarkeit im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.04.2017 - M 10 K 16.3714
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99
Zulassung als Vertreter im Verfahren bei dem Europäischen Patentamt
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Die Entscheidungen des Patentamts aufgrund der übertragenen Befugnisse über die Zulassung stehen in engem sachlichen Zusammenhang mit der Kernaufgabe des Patentamts, in einem rechtsstaatlichen Verfahren Patente zu erteilen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148).Auch diese werden als Akte öffentlicher Gewalt im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG und damit als tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde angesehen, wenn sie in die nationale Rechtsordnung hineinwirken und dadurch Rechte von Grundrechtsberechtigten in Deutschland betreffen können (B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - NJW 2001, 2705; B.v. 28.11.2005 - 2 BvR 1751/03 - juris; dazu ausführlich Walter, AöR 129, 2004, S. 39 ff.).
Rn. 27 Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 (a.a.O.) erstreckt sich die ihm übertragene Aufgabe des Grundrechtsschutzes auch auf abgeleitete Akte von solchen Organisationen, denen die Bundesrepublik Hoheitsgewalt mit Wirkung auf ihrem Staatsgebiet übertragen hat.
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit der Frage der Einschränkung der Immunität der Beklagten zu 1 befasst (B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148;… B.v. 3.7.2006 - 2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f., B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641 und B.v. 27.4.2010 - 2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris).
Rn. 32 (2) Die Voraussetzungen für eine Einschränkung der Immunität der Beklagten zu 1 nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegen nicht vor, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. November 2006 (…a.a.O. juris Rn. 32) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 (2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148) entschieden hat.
Rn. 33 Das Bundesverfassungsgericht hatte hierzu in seinem Beschluss vom 4. April 2001 (a.a.O.) unter Hinweis auf eine Vielzahl von Entscheidungen der Rechtsprechungsorgane der Beklagten ausgeführt, dass die sich insoweit aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Anforderungen gegenwärtig auf der Ebene des EPÜ generell gewahrt seien.
- BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvR 1848/07
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von rechtlichem Gehör im EPA-Beschwerdeverfahren …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit der Frage der Einschränkung der Immunität der Beklagten zu 1 befasst (B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148; B.v. 3.7.2006 - 2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f., B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641 und B.v. 27.4.2010 - 2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris).Rn. 34 Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auffassung, dass die sich insoweit aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Anforderungen auf der Ebene des EPÜ generell gewahrt seien, in seiner Entscheidungen vom 3. Juli 2006 (…2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f.), vom 27. Januar 2010 (2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641) und vom 27. April 2010 (2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris Rn. 10) nicht in Frage gestellt, sondern darauf hingewiesen, dass Verfassungsbeschwerden gegen supranationale Rechtsakte von vornherein unzulässig seien, wenn ihre Begründung nicht darlege, dass im Rahmen der in Rede stehenden Organisation der nach dem Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell und offenkundig nicht mehr gewährleistet sei.
Zu Recht haben die Beklagten im Schriftsatz vom 2. November 2017 darauf hingewiesen, dass die Kläger auch der vom Bundesverfassungsgericht geforderten substantiierten Darlegung des behaupteten Grundrechtsschutzdefizits (vgl. BVerfG, B.v. 27.4.2010 a.a.O.) nicht nachgekommen sind.
Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung vom 27. April 2010 (a.a.O.) insoweit im Hinblick auf die dortige Beschwerdeführerin aus, einen nicht grundgesetzadäquaten Schutz von Verfahrensgrundrechten im Rahmen der Europäischen Patentorganisation habe diese lediglich behauptet.
- VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586
Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Rn. 26 (1) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. November 2006 (5 BV 05.1586 - juris = VGH n.F. 60, 24) ausgeführt hat, spricht alles dafür, dass die Einschränkung der Immunität einer supranationalen Organisation gemäß den o.g. Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nur durch das Bundesverfassungsgericht selbst erfolgen kann (…juris Rn. 27 ff.) und dass jedenfalls gegenüber supranationalen Rechtsprechungsakten die Verfassungsbeschwerde als Abhilfemöglichkeit genügt (…juris Rn. 34).Rn. 29 Der Senat hat es bereits in seinem Urteil vom 20. November 2006 (a.a.O.) für bedenklich gehalten, wenn die Frage, ob die durch das Zustimmungsgesetz ausgesprochene Übertragung deutscher Hoheitsrechte (weiterhin) den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 24 Abs. 1 GG genüge, durch Verwaltungsgerichte entschieden würde.
Rn. 32 (2) Die Voraussetzungen für eine Einschränkung der Immunität der Beklagten zu 1 nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegen nicht vor, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. November 2006 (a.a.O. juris Rn. 32) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 (2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148) entschieden hat.
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2253/06
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidung des Europäischen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit der Frage der Einschränkung der Immunität der Beklagten zu 1 befasst (B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148; B.v. 3.7.2006 - 2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f., B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641 und B.v. 27.4.2010 - 2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris).Rn. 34 Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auffassung, dass die sich insoweit aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Anforderungen auf der Ebene des EPÜ generell gewahrt seien, in seiner Entscheidungen vom 3. Juli 2006 (…2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f.), vom 27. Januar 2010 (2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641) und vom 27. April 2010 (…2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris Rn. 10) nicht in Frage gestellt, sondern darauf hingewiesen, dass Verfassungsbeschwerden gegen supranationale Rechtsakte von vornherein unzulässig seien, wenn ihre Begründung nicht darlege, dass im Rahmen der in Rede stehenden Organisation der nach dem Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell und offenkundig nicht mehr gewährleistet sei.
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1458/03
Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Einstellungsentscheidung des …
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit der Frage der Einschränkung der Immunität der Beklagten zu 1 befasst (B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - NVwZ 2001, 1148; B.v. 3.7.2006 - 2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f., B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641 und B.v. 27.4.2010 - 2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris).Rn. 34 Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auffassung, dass die sich insoweit aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Anforderungen auf der Ebene des EPÜ generell gewahrt seien, in seiner Entscheidungen vom 3. Juli 2006 (2 BvR 1458/03 - BVerfGK 8, 325 = juris Rn. 22 f.), vom 27. Januar 2010 (2 BvR 2253/06 - NVwZ 2010, 641) und vom 27. April 2010 (…2 BvR 1848/07 - BVerfGK 17, 226 = juris Rn. 10) nicht in Frage gestellt, sondern darauf hingewiesen, dass Verfassungsbeschwerden gegen supranationale Rechtsakte von vornherein unzulässig seien, wenn ihre Begründung nicht darlege, dass im Rahmen der in Rede stehenden Organisation der nach dem Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell und offenkundig nicht mehr gewährleistet sei.
- EGMR, 30.06.2005 - 45036/98
Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 6. Januar 2015 (415/07 - NVwZ-RR 2016, 644) darauf hingewiesen, dass allein die Tatsache, dass eine internationale Organisation nicht über einen verbindlichen, geschriebenen Grundrechtskatalog verfügt, nicht die Schlussfolgerung rechtfertigt, dass es ihr an einem dem Konventionssystem gleichwertigen Grundrechtsschutz mangelt, solange die betreffende Organisation diese Rechte in der Praxis wirksam schützt, und hat festgestellt, dass der Schutz der Grundrechte des dortigen Beschwerdeführers in den Verfahren vor den Organen des EPA und dem Verwaltungsgericht der IAO auch nicht "offensichtlich unzureichend" im Sinne der Rechtsprechung "Bosphorus" (EGMR, U.v. 30.6.2005 - 45036/98 - NJW 2006, 197) sei. - BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Beispielhaft zeige eine Entscheidung der Beschwerdekammer vom 5. Oktober 2011 (Verfahren J 8/10), dass auch die von den Klägern problematisierte unterschiedliche Behandlung von zugelassenen Vertretern und nationalen Rechtsanwälten der Überprüfung durch die Beschwerdekammer unterfielen. - EGMR, 18.02.1999 - 26083/94
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Ohne eine solche vertiefte Auseinandersetzung könne ein Grundrechtsschutzdefizit nicht substantiiert dargelegt werden; dies umso weniger, als das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt habe, dass das vom Europäischen Patentübereinkommen eingerichtete Rechtsschutzsystem mit seinen Beschwerdemöglichkeiten unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Mitglieder der Beschwerdekammern und der Ausformung verfahrensrechtlicher Standards durch die Spruchpraxis der Beschwerdekammern im Wesentlichen dem des Grundgesetzes und damit den Anforderungen nach Art. 24 Abs. 1 GG entspreche (vgl. auch für einen konventionsadäquaten Rechtsschutzstandard des Systems: EGMR, U.v. 18.2.1999 - 26083/94 - NJW 1999, 1173). - EGMR, 06.01.2015 - 415/07
Klausecker gegen Deutschland
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 6. Januar 2015 (415/07 - NVwZ-RR 2016, 644) darauf hingewiesen, dass allein die Tatsache, dass eine internationale Organisation nicht über einen verbindlichen, geschriebenen Grundrechtskatalog verfügt, nicht die Schlussfolgerung rechtfertigt, dass es ihr an einem dem Konventionssystem gleichwertigen Grundrechtsschutz mangelt, solange die betreffende Organisation diese Rechte in der Praxis wirksam schützt, und hat festgestellt, dass der Schutz der Grundrechte des dortigen Beschwerdeführers in den Verfahren vor den Organen des EPA und dem Verwaltungsgericht der IAO auch nicht "offensichtlich unzureichend" im Sinne der Rechtsprechung "Bosphorus" (EGMR, U.v. 30.6.2005 - 45036/98 - NJW 2006, 197) sei. - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587
Das Bundesverfassungsgericht behält sich in ständiger Rechtsprechung vor, seine Gerichtsbarkeit auch gegenüber Akten einer supranationalen Organisation, der die Bundesrepublik nach Art. 24 Abs. 1 GG oder Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG Hoheitsgewalt mit Wirkung auf ihrem Staatsgebiet übertragen hat, auszuüben; denn solche Akte können die Grundrechtsberechtigten in Deutschland betreffen und insoweit die Gewährleistungen des Grundgesetzes und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts berühren, die den Grundrechtsschutz in Deutschland und insofern nicht nur gegenüber deutschen Staatsorganen zum Gegenstand haben (U.v. 12.10.1993 - 2 BvR 2134, 2159/92 - BVerfGE 89, 155/175 - Maastricht). - BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
- BVerfG, 28.11.2005 - 2 BvR 1751/03
Überprüfung der Entscheidung über die Eignung zur Zulassung als Vertreter beim …
- VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248
Erfolglose Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren
Der bloße gegenteilige Vortrag zu den Urteilserwägungen ohne inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung genügt dem Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2018 - 5 ZB 17.1587 - juris Rn. 14;… OVG NW, B.v. 9.7.1997 - 12 A 2047/97 - NVwZ 1998, 193 = juris Rn. 5). - VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2752
Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis
Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen oder dessen bloße Wiederholung genügen dem Darlegungsgebot regelmäßig nicht, da sie naturgemäß eine Würdigung der angegriffenen Entscheidung vermissen lassen (…vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - BayVBl 2012, 567 = juris Rn. 18; B.v. 11.7.2018 - 5 ZB 17.1587 - BayVBl 2019, 710 = juris Rn. 13;… B.v. 6.7.2020 - 15 ZB 20.96 - juris Rn. 14).
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