Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch eines Bürgers auf Auskunft von Privatanschrift und Name von Polizeibeamten - Auskunft zwecks Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen behaupteten Beinaheunfalls
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.04.2019 - AN 14 K 17.1894
- VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Solche Zweifel sind nur gegeben, wenn mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.). - BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 32.18
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Eine Ermessensreduzierung auf Null ist angesichts des mit der Auskunftserteilung verbundenen Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Polizeibeamten, das auch Basisdaten wie Namen und Anschrift erfasst (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2019 - 2 C 32.18 - BVerwGE 166, 333 Rn. 15 f. m.w.N. zur Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete), von der Klägerseite nicht dargetan. - VGH Bayern, 13.05.2019 - 4 B 18.1515
Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Auskunftserteilung im Ergebnis zu Recht abgewiesen, weil der geltend gemachte Auskunftsanspruch nach der im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Sach- und Rechtslage (vgl. BayVGH, U.v. 13.5.2019 - 4 B 18.1515 - NJW 2020, 85 Rn. 25 m.w.N.) unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht.
- BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78
Ordentlicher Rechtsweg
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Hierbei kann dahinstehen, ob für den Anspruch auf Auskunftserteilung als Hilfs- bzw. Nebenanspruch eines etwaigen Amtshaftungs- oder sonstigen Schadenersatzanspruchs der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet ist (verneinend BGH, U.v. 25.9.1980 - III ZR 74/78 - BGHZ 78, 274 = NJW 1981, 675 m.w.N. auch zur verwaltungsgerichtlichen Gegenauffassung). - BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Die hierfür geltende Voraussetzung, dass der Anspruchsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft macht (BVerwG, U.v. 5.6.1984 - 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278/279; BayVGH, U.v. 17.2.1998 - 23 B 95.1954 - NVwZ 1999, 889/890), ist jedoch im Streitfall nicht erfüllt. - VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Die Bestimmungen der Art. 30 bis 66 PAG (früher: Art. 30 bis 49 PAG) regeln die Eingriffsbefugnisse der Polizei beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Bürger; sie tragen in Form spezialgesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG bzw. aus Art. 100, 101 BV gegenüber der polizeilichen Datenerhebung und -übermittlung Rechnung (BayVerfGH, E.v. 19.10.1994 - Vf. 12-VII-92 u.a. - VerfGH n.F. 47, 241/255 f. = BayVBl 1995, 143). - VGH Bayern, 17.02.1998 - 23 B 95.1954
Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kann ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht …
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2020 - 5 ZB 19.1187
Die hierfür geltende Voraussetzung, dass der Anspruchsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft macht (BVerwG, U.v. 5.6.1984 - 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278/279; BayVGH, U.v. 17.2.1998 - 23 B 95.1954 - NVwZ 1999, 889/890), ist jedoch im Streitfall nicht erfüllt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2023 - 3 L 46/23
Akteneinsicht in polizeiliche Unterlagen nach einer Gefährderansprache
Denn im erstinstanzlichen Verfahren wurde die Rechtswegfrage nicht problematisiert, so dass das Oberverwaltungsgericht die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 5 GKG nicht mehr zu prüfen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 5 ZB 19.1187 - juris Rn. 8; HessVGH…, Beschluss vom 30. August 2021 - 9 A 1635/18.Z - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 23.11.2021 - 15 C 21.2706
Streitwert für eine Klage auf erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans
Im Übrigen wird auch für andere Verfahren, die, vergleichbar mit dem vorliegenden Begehren, auf die Gewährung von Auskünften oder Akteneinsicht gerichtet sind, regelmäßig der Regelstreitwert herangezogen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2020 - 5 ZB 19.1187 - juris; B.v. 13.5.2019 - 4 B 18.1515 - juris; OVG SH, B.v. 25.3.2021 - 3 LB 2/17 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".