Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StAG § 10 Abs. 1 S. 1
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren (Einbürgerung)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einbürgerung: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- VG München, 05.10.2023 - M 27 K 21.1416
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19
Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184
Rn. 14 In einem derartigen Fall ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles und des gesamten Vorbringens des Einbürgerungsbewerbers zu prüfen, ob dessen Identität entscheidend auf der Grundlage seiner Angaben zu seiner Person als geklärt angesehen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 36/19 - juris Rn. 19 und 31;… BayVGH a.a.O. Rn. 10). - BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184
Das Verwaltungsgericht (…UA Rn. 30) hat zutreffend darauf hingewiesen, dass von deutschen Behörden für den Kläger ausgestellte Ausweisdokumente und erlassene Bescheide hinsichtlich der dort enthaltenen Personalien keine Bindungswirkung entfalten (vgl. BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 5 C 27.10 - juris Rn. 19 f.;… BayVGH a.a.O. Rn. 11). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184
Solche ernstlichen Zweifel sind nur gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.). - VG Mainz, 25.03.2022 - 4 K 476/21
Einbürgerung (nur) bei geklärter Identität und Staatsangehörigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184
Rn. 19 Im Übrigen lässt sich aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25. März 2022 (4 K 476/21.MZ - juris) nichts zugunsten der Auffassung des Klägers herleiten. - VGH Bayern, 04.12.2018 - 5 C 18.2372
Identität eines Einbürgerungsbewerbers
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184
Hingegen bestehen ernsthafte und aufklärungsbedürftige Zweifel an der Identität u.a. dann, wenn geeignete Identitätsdokumente seines Herkunftsstaates fehlen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 9).
- VG München, 10.10.2024 - M 27 K 22.5783
Einbürgerung, Untätigkeitsklage, Somalischer Staatsangehöriger, Erfordernis der …
Es ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob die Identität des Einbürgerungsbewerbers auf der Grundlage der persönlichen Angaben des Betroffenen und der gegebenenfalls vorgelegten Dokumente als geklärt angesehen werden kann (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.12.2018 - 5 C 18.2372 - juris Rn. 10; bestätigt von BayVGH, B.v. 22.1.2024 - 5 ZB 23.2184 - juris Rn. 12 ff.). - VG Stuttgart, 18.12.2025 - 4 K 7885/23
Identitätsklärung; Stufenmodell; somalische Urkunden; Untersuchungsgrundsatz; …
Entsprechenden Identitätsdokumenten kommt daher allenfalls eine Indizfunktion für die Identität von Einbürgerungsbewerbern zu (vgl. zum Identitätsnachweis mittels somalischer Dokumente im Einbürgerungsverfahren etwa: Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.01.2024 - 5 ZB 23.2184 -, juris Rn. 15 …und Beschluss vom 04.12.2018 - 5 C 18.2372 -, juris Rn. 10; VG Sigmaringen…, Urteil vom 14.11.2023 - 14 K 1978/21 -, juris Rn. 61 ff; VG Stuttgart…, Urteil vom 07.09.2022 - 4 K 876/22 -, juris Rn. 40 ff; VG Mainz…, Urteil vom 25.03.2022 - 4 K 476/21.MZ -, juris Rn. 44). - VGH Bayern, 27.05.2025 - 5 C 25.356
Gebühren für anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren
Für das auf die Verpflichtung zur Einbürgerung gerichtete Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. März 2025 zutreffend einen Streitwert von 10.000 Euro festgesetzt (vgl. § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. der Empfehlung in Nr. 42.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 [abgedruckt z.B. in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Band II, unter § 163 VwGO]; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.1.2024 - 5 ZB 23.2184 - BeckRS 2024, 6222 Tenor und Rn. 20). - VGH Bayern, 23.10.2025 - 5 B 25.1034
Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO in einem Berufungsverfahren in …
Rn. 15 4. Die Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 47 Abs. 1 GKG i.V.m. der Empfehlung in Nr. 42.1 des Streitwertkatalogs sowohl in der Fassung 2013 (abgedruckt z.B. in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Band II, unter § 163 VwGO) als auch in der auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts abrufbaren Fassung 2025 (vgl. auch BayVGH, B.v. 22.1.2024 - 5 ZB 23.2184 - BeckRS 2024, 6222 Tenor und Rn. 20).
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