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Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32316
LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07 (https://dejure.org/2007,32316)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2007 - 51 S 253/07 (https://dejure.org/2007,32316)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2007 - 51 S 253/07 (https://dejure.org/2007,32316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 Abs. 2; GenG § 66; InsO § 109 Abs. 1 Satz 2
    Kündigung der Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter darf Mitgliedschaft des Schuldners in Wohnungsbaugenossenschaft nicht kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter darf Mitgliedschaft des Schuldners in Wohnungsbaugenossenschaft nicht kündigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 22/03

    Kündigung des Mietvertrages mit einer Wohnungsgenossenschaft nach Ausscheiden des …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07
    Rn. 3 Der Kläger meint,  dem Amtsgericht  sei ein Rechtsfehler unterlaufen, weil sich insbesondere aus der Rechtsprechung des BGH in NJW-RR 2004, 12 f. ergebe, dass dem Schuldner bei einem Ausschluss aus der Genossenschaft nicht automatisch auch bezüglich des Mietverhältnisses gekündigt werden könne, sondern es darüber hinaus eines besonderen Grundes bedarf.

    Rn. 20 Nach Ansicht der Berufungskammer ist diese Vorschrift auch für den Fall einschlägig, in dem unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere der Entscheidung des BGH vom 10.09.2003 in NJW-RR 2004, 12 f. - bei einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft ohne weiteres auch die Kündigung des Mietverhältnisses zulässig wäre und durchgeführt werden könnte.

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07
    18 Eine analoge Anwendung eines Gesetzes , die als solche grundsätzlich zulässig ist (vergl. BVerfG NJW 1990, 1593), setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. BAG NJW 03, 2473, 2474f).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07
    18 Eine analoge Anwendung eines Gesetzes , die als solche grundsätzlich zulässig ist (vergl. BVerfG NJW 1990, 1593), setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. BAG NJW 03, 2473, 2474f).
  • AG Dortmund, 06.12.2006 - 124 C 9582/06

    Verwertbarkeit eines Genossenschaftsanteils bei Bestehen eines an diesen …

    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07
    Zurecht weist daher das Amtsgericht darauf hin, dass ein gekündigter Genosse bereits "mit einem Bein auf der Straße" steht und nach dem Sinn des Gesetzes  davon auszugehen ist, dass jedenfalls bei privater Insolvenz der Gemeinschuldner vor einem Verlust der Wohnung geschützt werden soll (anderer Ansicht Christian Tetzlaff in ZInsO 2007, 590 ff., der eine analoge Anwendung des § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO bei Wohnungsgenossenschaften anders als das AG Dortmund in ZIP 2007, 692, ablehnt).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.05.2007 - 203 C 473/06
    Auszug aus LG Berlin, 29.11.2007 - 51 S 253/07
    Rn. 5 unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23.05.2007 - 203 C 473/06 - festzustellen, dass die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners an der Beklagten und Berufungsbeklagten mit der Kündigung vom 29.06.2006 beendet sei.
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZR 58/08

    Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Kündigung der Mitgliedschaft des …

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in Grundeigentum 2008, 333 veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Treuhänder sei entsprechend § 66 GenG befugt gewesen, die Mitgliedschaft des Schuldners an der Beklagten zu kündigen.
  • LG Frankfurt/Oder, 03.06.2008 - 6a S 175/07

    Kündigungsrecht eines Insolvenzverwalters/Treuhänders bzgl. des …

    Diese Lösung kann für Fallgestaltungen der vorliegenden Art nur darin bestehen, dem Kläger im Falle der fehlenden Zustimmung des Gemeinschaftschuldners die Möglichkeit der Kündigung des Mitgliedschaftsrechts bei der Beklagten von Rechts wegen abzuerkennen (so auch LG Berlin, Urteil v. 29.11.2007 - 51 S 253/07 -, GE 2008, 333; AG Dortmund, Urteil v. 06.12.2006 - 124 C 9582/06 -, InVo 2007, 155 = ZIP 2007, 692 bestätigt durch LG Dortmund, Beschluss vom 22.07.2007, 1 S 18/07; vgl. auch van Eupen GE 2008, 310 m. w. Nachw.).
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