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| VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 51-IV-22 |
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- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 68-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 51-IV-22
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 51-IV-22
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 51-IV-22
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 24. März 2022 - Vf. 20-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 26-IV-20; Beschluss vom 6. September 2019 - Vf. 68-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 16-IV-23
Erschöpfung des Rechtswegs vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; …
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 51-IV-22; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 25-IV-23
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung der …
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Sächs- VerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 51-IV-22; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 58-IV-22 Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 51-IV-22; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; st. Rspr.).
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