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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17557
VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20 (https://dejure.org/2020,17557)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2020 - 53-IV-20 (https://dejure.org/2020,17557)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 53-IV-20 (https://dejure.org/2020,17557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss nach einem Streit um einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung gemäß § 24 SGB VIII; Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung; ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15

    Nichtannahmebeschluss: Von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf (hier: …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge; hierdurch kann die Möglichkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht offen gehalten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13 m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4 m.w.N.;… Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2; Brückner, SächsVBl. 2018, 136).

    Die Anhörungsrüge dient aber nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Fristversäumnis; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge; hierdurch kann die Möglichkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht offen gehalten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13 m.w.N.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4 m.w.N.; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2; Brückner, SächsVBl. 2018, 136).

    Die Anhörungsrüge dient aber nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 - juris Rn. 14; Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Beamter auf Zeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20
    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte (…SächsVerfGH a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009, BVerfGK 15, 591 [593]).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20
    Die Anhörungsrüge dient aber nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4; Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 47-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20
    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge; hierdurch kann die Möglichkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht offen gehalten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 47-IV-13 m.w.N.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4 m.w.N.;… Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2; Brückner, SächsVBl. 2018, 136).
  • VG Leipzig, 08.05.2018 - 5 K 2946/17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 53-IV-20
    Auf diese Einschätzung des Rechtsschutzbedürfnisses habe die Kammer in zahlreichen Beschlüssen seit dem Frühjahr 2018 (so etwa VG Leipzig, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 K 2946/17 - juris), die den Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers bekannt seien, hingewiesen und angekündigt, bei nach dem 1. Juni 2018 erhobenen Klagen das Rechtsschutzbedürfnis stärker zu problematisieren.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 29-IV-23
    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2023 - 2 BvR 1810/22 - juris Rn. 16; st. Rspr.).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsschutzsuchenden ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 23-IV-24
    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 29-IV-23; die Entscheidung erging auf eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. März 2023 - 2 BvR 1810/22 - juris Rn. 16; st. Rspr.).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur wiederholten Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - juris Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 170-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ungenügender Begründung

    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer erkennbar offensichtlich unzulässigen und damit von vornherein aussichtslosen Anhörungsrüge; hierdurch kann die Möglichkeit zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht offen gehalten werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 53-IV-20 m.w.N.).
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