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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1966 - 1 BvR 675/65, 1 BvR 55/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,457
BVerfG, 16.03.1966 - 1 BvR 675/65, 1 BvR 55/66 (https://dejure.org/1966,457)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1966 - 1 BvR 675/65, 1 BvR 55/66 (https://dejure.org/1966,457)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1966 - 1 BvR 675/65, 1 BvR 55/66 (https://dejure.org/1966,457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 112 Abs. 4 § 116
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anordnung von Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Aussetzung des Haftbefehls - Verletzung Grunsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Aussetzung des Haftbefehls - Verletzung Grunsatzes der Verhältnismäßigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 772
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1966 - 1 BvR 675/65
    Nach BVerfGE 19, 342 verlangt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, daß der Richter bei Anwendung des § 112 Abs. 4 StPO den Zweck der Untersuchungshaft stets im Auge behält; es müssen Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnten.
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …

    Bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 342, 350 f.; BVerfG NJW 1966, 772) gebotenen verfassungskonformen Auslegung ist die Vorschrift wegen eines sonst darin enthaltenen offensichtlichen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte.
  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines …

    Auch im Verwaltungsstreitverfahren haben die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65] sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245 [BVerwG 23.07.1963 - II C 158/62]], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - HEs 266/95
    Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, daß ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl.BVerfGE 19, 342=NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772, Senatsentscheidung vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Im übrigen haben auch im Verwaltungsstreitverfahren die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65] sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245 [BVerwG 23.07.1963 - II C 158/62]], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.1983 - 43/82

    Vereniging ter Bevordering van het Vlaamse Boekwezen, VBVB, und Vereniging ter …

    Unter Hinweis auf Ihre Urteile in den Rechtssachen 26/76 (Metro, Slg. 1977, 1875) und 55/66 (Société Technique Minière, Sig. 1966, 281) vertreten die Klägerinnen die Auffassung, daß Artikel 85 nur die Durchführung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt vorschreibe, daß der Wettbewerb je nach der Art der Waren und der wirtschaftlichen Struktur des betroffenen Marktes verschieden sein könne und in diesem Zusammenhang gesehen werden müsse.
  • OLG Dresden, 01.11.2023 - 1 Ws 226/23

    Fluchtgefahr, Schwerkriminalität, schlechter Gesundheitszustand

    Bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 342, 350 ff; BVerfG NJW 1966, 772) gebotenen verfassungskonformen Auslegung ist die Vorschrift wegen eines sonst darin enthaltenen offensichtlichen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne die Verhaftung des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte.
  • OLG Köln, 02.10.2000 - 2 Ws 514/00

    Untersuchungshaft; Verschonung

    Vielmehr müssen auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (vgl. BVerfGE 19, 342 = NJW 66, 243; BVerfG NJW 66, 772; Senatsentscheidungen u.a. vom 5.9.1994 - 2 Ws 399/94 = StV 94, 584, und vom 16.1.1996 - HEs 266/95-314 -).
  • BVerwG, 19.08.1981 - 1 WB 151.80

    Anforderungen an eine rechtmäßig durchgeführte Wissensprüfung im Rahmen einer …

    Diese Mitwirkungspflicht ergänzt und begrenzt die von Amts wegen gebotene Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG NJW 1973, 772, 773; BVerwGE 19, 87, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62] m.w.N.; BGH MDR 1955, 347, 349 [BGH 08.03.1955 - V ZB 2/54]; Haueisen, NJW 1966, 764, 765 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65]; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl. § 86 RdNrn.
  • BDH, 15.06.1966 - II D 15/66

    Verurteilung eines Postbeamten zu fünf Monaten Gefängnis und Entfernung aus dem …

    Der Senat hält allerdings an seiner im Urteil vom 15. Dezember 1965 - II D 55/66 - vertretenen Ansicht fest, daß sich aus dem verfassungsrechtlichen Schutz des Postgeheimnisses des Artikels 10 GG unmittelbar noch nichts für die Schwere einer Verletzung dieses Rechtsgutes durch einen einzelnen Täter herleiten läßt, der - wie der Beschuldigte - nicht als Vertreter der öffentlichen Gewalt handelt.
  • BVerwG, 15.11.1972 - I WB 99.72

    Rechtsmittel

    Es entspricht jedoch hier wie in den anderen Verfahrensordnungen, die den Untersuchungsgrundsatz enthalten, ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz den Antragsteller nicht von der Pflicht entbindet, durch eigene eingehende Darstellung der Tatsachen an der Aufklärung des Sachverhalts selbst mitzuwirken (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. September 1972 - I WB 42/72; BVerwGE 19, 87, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 126/62];… Redeker/von Oertzen, VwGO 3. Aufl. § 86 RdNr. 11 mit weiteren Nachweisen;… Keidel, FGG 10. Aufl. § 12 RdNr. 2 a; Haueisen in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65]).
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