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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1988 - 58/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1825
EuGH, 29.06.1988 - 58/87 (https://dejure.org/1988,1825)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1988 - 58/87 (https://dejure.org/1988,1825)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 58/87 (https://dejure.org/1988,1825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 71 Abs. 1; ; RVO § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; AVG § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • EU-Kommission PDF

    Rebmann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    EWG-Vertrag, Artikel 51; Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a und 71 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Vollarbeitsloser Grenzgänger - Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der Rentenansprüche - Zuständiger Mitgliedstaat - Staat der letzten Beschäftigung vor Eintritt der ...

  • EU-Kommission

    Rebmann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

  • Wolters Kluwer

    Die soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Ansprüche eines Grenzgängers auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit; Ansprüche eines Grenzgängers auf Leistungen aus der Rentenversicherung; Rentenrechtliche Behandlung von Zeiten der Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitslosigkeit - Vollarbeitsloser Grenzgänger - Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der Rentenansprüche - Zuständiger Mitgliedstaat - Staat der letzten Beschäftigung vor Eintritt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten der ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 58/87
    9 Ein solches Wahlrecht ist abzulehnen; mit seiner Bejahung würde nämlich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 1/85 ( Miethe, Slg. 1986, 1846 ) ausgeführt hat, die Bedeutung der Verordnung Nr. 1408/71 verkannt, die gemäß ihrer fünften Begründungserwägung darin besteht, die nationalen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit im Rahmen der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sind, zu koordinieren.
  • EuGH, 09.07.1975 - 20/75

    d'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 29.06.1988 - 58/87
    18 Das durch Artikel 51 EWG-Vertrag vorgegebene Ziel besteht darin, die Zusammenrechnung aller Zeiten der Berufstätigkeit sicherzustellen; diesen Zeiten sind Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit gleichzustellen, für die Leistungen gewährt worden sind ( siehe Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 20/75, d' Amico, Slg. 1975, 891 ).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen …

    Dem werde ein Recht der Versicherten, generell das in Anspruch zu nehmende Sicherungssystem zu wählen, nicht gerecht (…EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

    Für den hier zu beurteilenden Sachverhalt hat der EuGH - wie ausgeführt - die genannten Kontrollelemente der Auslegung als maßgeblich erachtet und die Regelungen der Art. 69 und 71 EWGV 1408/71 als Ausnahmen vom Territorialitätsgrundsatz wegen der in ihnen enthaltenen Lastenverteilung zwischen den mitgliedstaatlichen Sicherungssystemen nicht als erweiterungsfähig angesehen (…EuGH 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7;… EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8; EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

    Auch das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nicht berührt, denn die geltenden Regelungen sind - wie der EuGH mit dem Hinweis auf die Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten herausgestellt hat (EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9) - sachlich begründet.

  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega

    In einigen Bereichen unterliegen diese allgemeinen Anknüpfungsregeln jedoch Ausnahmen (in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87, Rebmann, Slg. 1988, 3467, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    32 Nach dem Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87 (Rebmann, Slg. 1988, 3467) sieht Artikel 71 eine Ausnahme von der allgemeinen Anknüpfungsregel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1408/71 vor, wonach für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Staates gelten, in dem er im Lohn- oder Gehaltsverhältnis beschäftigt ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.

    Im Urteil Rebmann vom 29. Juli 1988 hat der Gerichtshof aufgeführt: "Insbesondere entspricht die Regelung in Artikel 71 ... dem Bemühen, dem Grenzgänger die praktischen Nachteile zu ersparen, die sich für ihn aus einer Anknüpfung an den Beschäftigungsstaat ergeben würden.

    Siehe auch Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87 (Rebmann, Slg. 1988, 3467).

    ( 8 ) Ebenda, Randnr. 12. Siehe auch die Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76 (Mouthaan, Slg. 1976, 1901) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87 (…Rebmann, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 72/17

    Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …

    Außerdem sind die Behörden dieses Staates am besten in der Lage, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu gewähren, sich dabei zu vergewissern, dass der Betroffene die Voraussetzungen für ihren Bezug erfüllt, und gleichzeitig seine berufliche Wiedereingliederung zu erleichtern (EuGH, Urteil vom 29. Juni 1988 - 58/87 -, juris).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-311/01

    Kommission / Niederlande - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale …

    Wie die Kommission zutreffend bemerkt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese Vorschrift abweichend von der allgemeinen Regel der Anknüpfung an die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats für Leistungen bei Arbeitslosigkeit eine besondere Anknüpfung an das System der sozialen Sicherheit des Wohnstaats vorgenommen hat, und zwar aus Gründen der praktischen Wirksamkeit, die eine solche Anknüpfung als sachgerechter und den Interesssen der Grenzgänger eher entsprechend erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87, Rebmann, Slg. 1988, 3467, Randnrn.
  • EuGH, 01.10.1992 - C-201/91

    Grisvard und Kreitz / Assedic

    Diese Anknüpfung an den Wohnstaat erscheint nämlich sachgerechter und den Interessen der Grenzgänger eher entsprechend (Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87, Rebmann, Slg. 1988, 3467, Randnrn.
  • EuGH, 26.10.1995 - C-481/93

    Moscato / Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Es handelt sich um die Urteile vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84 (Ten Holder, Slg. 1986, 1821), vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-140/88 (Noij, Slg. 1991, 387), vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-245/88 (Daalmeijer, Slg. 1991, 555) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87 (Rebmann, Slg. 1988, 3467).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-102/91

    Doris Knoch gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - Leistungen bei …

    (5) ° Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 58/87 (Rebmann, Slg. 1988, 3467, Randnr. 13).
  • FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 1725/01

    Vorsteuerabzug bei Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen

    Rn. 20 a) Im Hinblick auf den Vorsteuerabzug führe das Gebot der Steuerneutralität dazu, dass durch die nationalen gesetzlichen Vorschriften eine vollständige Entlastung von Vorsteuern im unternehmerischen Bereich sicherzustellen sei (EuGH-Urteil vom 21.09.1988 Rs 58/87 Kommission/Frankreich, HFR 1990, 275).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-119/91

    Una McMenamin gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-311/01

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-189/14

    Chain

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-201/91

    Bernard Grisvard und Georges Kreitz gegen Association pour l'emploi dans …

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   Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988 - 58/87   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 58/87 (https://dejure.org/1988,18841)
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  • EU-Kommission PDF

    Josef Rebmann gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

    Grenzgänger - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Rentenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988 - 58/87
    Auf ihn sind daher "nur die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats" anwendbar (Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1827, Nrn. 1 und 2 des Tenors).
  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988 - 58/87
    "Artikel 71" - so ist zuletzt in dem Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 1/85, (Miethe, Slg. 1986, 1837) ausgeführt worden - "[soll] sicherstellen, daß dem Wanderarbeitnehmer die Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden.
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