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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,24406
VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22 (https://dejure.org/2023,24406)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.08.2023 - 59-VI-22 (https://dejure.org/2023,24406)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. August 2023 - 59-VI-22 (https://dejure.org/2023,24406)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 118 Abs. 1; StPO § 464a Abs. 2
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Willkürliche Versagung der Erstattung von Reisekosten eines Verteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV Spezial 2024, 79
  • Rpfleger 2024, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • LG Potsdam, 22.02.2013 - 24 Qs 177/12

    Kostenerstattung im Bußgeldverfahren: Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten bei …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Ergänzend werde auf den Beschluss des LG Potsdam vom 22. Februar 2013 Az. 24 Qs 177/12 verwiesen, wonach Informationsreisekosten des Betroffenen nur dann erstattet werden könnten, wenn der Betroffene nicht am Prozessort wohne und er zur Beauftragung eines Verteidigers dorthin habe reisen müssen, was vorliegend nicht gegeben sei, da der Beschwerdeführer in Rosenheim wohne.

    Die geltend gemachten Aufwendungen für Reisekosten des Angeklagten könnten nur erstattet werden, "wenn der Betroffene nicht am Prozessort wohnen würde und er zur Beauftragung des Rechtsanwalts dorthin reisen müsste (Vgl. Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 91 Rn. 13, Beschluss des LG Potsdam vom 22.02.2013, Az.: 24 Qs 177/12)", was vorliegend nicht der Fall sei.

    Diese Auffassung hat das Amtsgericht auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 22. Februar 2013 Az. 24 Qs 177/12 sowie eine Kommentarfundstelle (…Herget in Zöller, Zivilprozessordnung, hier 32. Aufl. 2018, § 91 Rn. 13) gestützt.

    Auch die einschlägige Passage in der vom Amtsgericht angegebenen Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 22. Februar 2013 Az. 24 Qs 177/12 (…juris Rn. 24) stand im Zusammenhang mit nicht erstattungsfähigen Reisekosten des Rechtsanwalts und betraf fiktive Parteireisekosten zu einer hypothetischen Informationsreise.

  • VerfGH Bayern, 13.12.2012 - 73-VI-11

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Dass die Entscheidung auf Bundesrecht beruht und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen ist, hindert diese Feststellung nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/3 f.; vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; vom 13.12.2012 NJW-RR 2013, 893).

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (…VerfGH vom 6.10.2004 BayVBl 2005, 79 Rn. 25; vom 13.12.2012 NJW-RR 2013, 893;… vom 29.11.2022 - Vf. 5-VI-22 - juris Rn. 55).

    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; NJW-RR 2013, 893;… vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N.).

  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 324 O 1037/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten: Kostenungünstige Wahl unter mehreren …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Dort findet sich lediglich unter dem Gliederungspunkt "Reisekosten - a) der Partei" die Passage: "Klagt die Partei grundlos am dritten Ort, sind Reisekosten nicht erstattungsfähig (LG Hamburg JurBüro 2008, 655)".

    Sie bezieht sich auf den Fall, dass sich (im Zivilprozess) ein Kläger oder Antragsteller, der gemäß § 35 ZPO die Wahl unter mehreren zuständigen Gerichten hat, dafür entscheidet, nicht am "eigenen Gerichtsstand" vorzugehen, sondern an einem dritten Ort, der auch nicht dem Gerichtsstand des Beklagten bzw. Antragsgegners entspricht (vgl. LG Hamburg vom 18.7.2008 - 324 O 1047/07 - juris = JurBüro 2008, 655).

  • VerfGH Bayern, 15.09.2008 - 104-VI-07

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Dass die Entscheidung auf Bundesrecht beruht und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen ist, hindert diese Feststellung nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/3 f.; vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; vom 13.12.2012 NJW-RR 2013, 893).

    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; NJW-RR 2013, 893;… vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eine auswärtigen …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Die Frage, ob Mehrkosten für die Anreise eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, stellt sich deshalb erst und allein für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten ab der Gerichtsbezirksgrenze (BGH vom 9.5.2018 NJW 2018, 2572/2574;… Herget in Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 91 Rn. 13.79;… Jaspersen in BeckOK ZPO, § 91 Rn. 168 f.; vgl. auch Schneider, NJW 2018, 2574 mit Nachweisen zur einhelligen dahingehenden Auffassung der Instanzgerichte).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 499/11

    Kostenfestsetzung: Berechnung erstattungsfähiger Kosten für den …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Diese Argumentation ist offenbar der Rechtsprechung und Literatur zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Rechtsanwalts, der zur Wahrnehmung eines Termins als Unterbevollmächtigter beauftragt wird, entlehnt (…vgl. z. B. BGH vom 10.7.2012 NJW 2012, 2888 Rn. 7 m. w. N.; vom 26.2.2014 NJW-RR 2014, 763 Rn. 8;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91 Rn. 81;… Herget, a. a. O., § 91 Rn. 13.79;… Flockenhaus, a. a. O., § 91 Rn. 26 a).
  • BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 106/11

    Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Diese Argumentation ist offenbar der Rechtsprechung und Literatur zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Rechtsanwalts, der zur Wahrnehmung eines Termins als Unterbevollmächtigter beauftragt wird, entlehnt (vgl. z. B. BGH vom 10.7.2012 NJW 2012, 2888 Rn. 7 m. w. N.;… vom 26.2.2014 NJW-RR 2014, 763 Rn. 8;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 91 Rn. 81;… Herget, a. a. O., § 91 Rn. 13.79;… Flockenhaus, a. a. O., § 91 Rn. 26 a).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Dann kommt in Betracht, dass zumindest fiktive Reisekosten des Beteiligten erstattungsfähig sind, die zum Zweck einer - hypothetischen - Informationsreise angefallen wären, wenn ein Bevollmächtigter am Ort des Prozessgerichts beauftragt worden wäre (vgl. z. B. OLG Nürnberg vom 25.9.1999 - 1 W 1316/99 - juris Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 10 W 251/95
    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Im Übrigen findet sich in derselben Kommentarstelle die folgende, wenn auch ihrerseits auf den Zivilprozess bezogene Passage: "Die Reisekosten der Partei zur einmaligen, ersten Information ihres nicht an ihrem Wohnort befindl RA sind erstattungsfähig (Düsseldorf NJW-RR 97, 128; Bamberg JurBüro 93, 98 stellt für die Zahl der Reisen auf den Einzelfall ab), es sei denn, es handelt sich um eine ganz einfache Sache aus ihrem Lebens- oder Geschäftsbereich […] oder ein RA aus einer überörtl Sozietät hätte am Wohnsitz der Partei die Information entgegennehmen können".
  • VerfGH Bayern, 18.05.2015 - 101-VI-13

    Verweigerte Auskunft aus Personenstandsregistern

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22
    Allerdings kann von einer willkürlichen Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (VerfGH vom 15.9.2008 NJW 2008, 3770/3771; NJW-RR 2013, 893; vom 18.5.2015 - Vf. 101-VI-13 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum …

  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene …

  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09

    Fehlerhafte Setzung einer Präklusionsfrist im Verfahren nach § 495 a ZPO

  • VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13

    Gebühren in Beratungshilfesache

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2000 - 1 Ws 1041/99

    Beiordnung; Pflichtverteidiger; Hauptverhandlung; Kosten; Notwendige Auslagen; …

  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
  • VerfGH Bayern, 04.04.2003 - 51-VI-02
  • VerfGH Bayern, 12.09.2024 - 44-VI-22

    Objektiv willkürliche Kostenentscheidung

    Dies ist anhand objektiver Kriterien festzustellen; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es hierbei nicht an (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 14.12.2016 BayVBl. 2017, 392 Rn. 30;… vom 4.10.2018 BayVBl. 2019, 769 Rn. 26; vom 29.8.2023 - Vf. 59-VI-22 - juris Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 06.06.2024 - 24-VI-23

    Mangels Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, hängt von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 29.8.2023 - Vf. 59-VI-22 - juris Rn. 23 m. w. N.).
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